Letzte Änderungen: Aktuelles (Einreise, Quarantänebestimmungen, Grenzschließungen)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Einreise, Quarantänebestimmungen, Grenzschließungen)
Aktuelles
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Uruguay weiterhin gewarnt.
Derzeit wird grundsätzlich nur uruguayischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Wohnsitz in Uruguay (residentes) die Einreise gestattet, mit verpflichtender 7-tägiger Quarantäne. Einreisende müssen bei Ankunft einen anerkannten aktuellen COVID-19-Negativtest vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach einer 7-tägigen Quarantäne muss entweder ein weiterer COVID-19-Negativtest erfolgen oder alternativ, bei fortbestehender Symptomfreiheit, die häusliche Quarantäne um weitere 7 Tage verlängert werden.
Für vorübergehende Einreisen aus geschäftlichen, beruflichen oder gerichtlichen Gründen kann bei der uruguayischen Einwanderungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Einreiseverbot beantragt werden. Dabei ist nachzuweisen, dass die Reise notwendig und unaufschiebbar ist.
Die Landesgrenzen zu Argentinien und Brasilien bleiben weiterhin für den Personenverkehr geschlossen.
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft.
- Reisen Sie nicht ohne bestätigten Flug zum Flughafen, sondern wenden Sie sich an Ihre Airline.
- Verfolgen Sie die Informationen der uruguayischen Regierung.
- Informieren Sie sich auch über die Deutsche Botschaft Montevideo.
- Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
In Montevideo gab es in den letzten Jahren einen spürbaren Anstieg der Kriminalität. Der Schwerpunkt liegt auf Raub- und Diebstahlsdelikten, zunehmend mit Waffengewalt.
Bewaffnete Raubüberfälle auf Restaurants in besseren Wohngegenden Montevideos nehmen zu. Besonders kritisch sind bestimmte Straßen und Viertel der Altstadt und des Zentrums, insbesondere außerhalb der Geschäftszeiten, aber auch die Ausgehviertel Punta Carretas, Pocitos und Carrasco.
- Bewegen Sie sich in Montevideo zu Fuß möglichst in Gruppen mehrerer Personen und seien Sie insbesondere bei Dunkelheit im Umfeld von Hostels besonders vorsichtig.
- Vermeiden Sie in der Altstadt (Ciudad Vieja) von Montevideo kleinere Gassen abseits der Hauptwege auch tagsüber
- Verzichten Sie auf die Mitnahme von Handtaschen, Fotokamera und Schmuck bzw. tragen Sie sie nicht sichtbar.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf und speichern am besten Kopien elektronisch.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in Bussen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie keine Wertsachen in geparkten Fahrzeugen zurück.
- Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht gemäßigt-warmes Klima.
Dürren, Überschwemmungen und auch starke Stürme können zu jeder Jahreszeit auftreten.
Vor allem in den Sommermonaten von Dezember bis März kann es in Uruguay zu Busch- und Waldbränden kommen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Warnmeldungen veröffentlicht die Presidencia.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Das Hauptverkehrsmittel ist der Autobus. Es gibt zahlreiche gute Busgesellschaften, die über moderne und klimatisierte Fahrzeuge verfügen.
Für den Straßenverkehr wird der Abschluss einer Unfallversicherung sowie einer Kaskoversicherung empfohlen. Bei einem Autounfall sollte die Polizei immer hinzugezogen werden. Allerdings ist sie bei Sachschäden nach uruguayischem Recht nicht zu einer Mitwirkung verpflichtet. Umsichtiges Fahren wird empfohlen und nächtliche Überlandfahrten sollten aus Sicherheitsgründen vermieden werden. Bei Unfällen mit Personenschäden ist auch bei fahrlässiger Verursachung mit Gefängnisstrafe und ggf. vorab mit Untersuchungshaft bis zum Beginn des Prozesses zu rechnen.
Es gilt absolutes Alkoholverbot, 0,0 Promille. Die allgemeine für den innerstädtischen Verkehr in Uruguay festgelegte Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km/h.
Die Polizei führt Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen durch und verhängt bei Zuwiderhandlungen hohe Geldbußen, aktuell in Montevideo etwa 240 bzw. 450 Euro.
Auch die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist in Uruguay verboten.
Bei der Beförderung durch Taxis ist die Vorbestellung durch eine allgemeine Taxirufnummer ratsam; für eventuelle Reklamationen sollte die Kennnummer des Taxis vom Schild auf dem Dach des Fahrzeugs notiert werden, die mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmen sollte. Insbesondere in Montevideo empfiehlt sich die Nutzung von Taxis-Apps, die den Namen, das Fahrzeug und die Fahrtstrecke aufzeichnen.
Führerschein
Der deutsche Führerschein im Scheckkartenformat wird für touristische Aufenthalte als ausreichend anerkannt.
LGBTIQ
Uruguay hat als erstes südamerikanisches Land gleichgeschlechtliche Ehen anerkannt. Die Toleranz gegenüber LGBTIQ ist hoch.
- Beachten Sie dennoch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Touristen ist der Konsum, der Besitz und der Handel mit Marihuana und allen anderen Drogen weiterhin verboten. Nur Privatpersonen mit dauerhaftem rechtmäßigen Aufenthalt in Uruguay ist unter bestimmten Voraussetzungen der Besitz von Cannabispflanzen und ihren Früchten erlaubt. Der Handel mit Marihuana, wie auch der mit anderen Rausch- und Betäubungsmitteln- bleibt auch diesen Personen grundsätzlich weiterhin verboten. Der Polizei obliegt im Einzelfall die Entscheidung, ob sie den Besitz einer bestimmten Menge von Marihuana, mit der eine Person angetroffen wird, als Eigenbedarf ansieht oder zur Strafanzeige bringt.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der uruguayanische Peso (UYU). Internationale Kreditkarten werden allgemein akzeptiert. Mit Kredit- sowie Bankkarten (u.a. Maestro) kann an vielen Geldautomaten Bargeld abgehoben werden.
US-Dollar und Euro sind als Zahlungsmittel anerkannt und können problemlos in den zahlreichen Wechselstuben (Casas de Cambio) zum aktuellen Kurs gegen die einheimische Währung (Peso) eingewechselt werden.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise gültig sein.
Ein Passverlust muss bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden. Diese Anzeige wird zur Ausstellung des neuen deutschen Passes und zur Ausreise aus Uruguay benötigt.
Visum
Deutsche Touristen benötigen bei Einreise mit gültigem Reisepass für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Einreisevisum. Grundsätzlich kann kurz vor Ablauf der 90 Tage eine einmalige Verlängerung des Aufenthalts bei der Einwanderungsbehörde in Uruguay beantragt werden.
Für eine weitere Verlängerung muss – je nach Aufenthaltszweck- eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Elektronische Einreisekontrolle
Nach Einführung einer elektronischen Einreisekontrolle erhalten Ausländer bei ihrer Einreise nach Uruguay nicht mehr in allen Fällen einen Einreisestempel in ihren Reisepass. Erwachsene Reisende mit biometrischen Reisepässen haben die Möglichkeit der Nutzung automatischer Einreise-Gates. Durch die Nutzung dieser Gates werden Datum der Einreise und Passdaten im IT-System der uruguayischen Migrationsbehörde gespeichert. Probleme aufgrund des fehlenden Einreisestempels sind bei anschließender Ausreise aus Uruguay innerhalb des erlaubten Zeitraums nicht zu erwarten.
Der Erhalt eines Einreisestempels ist weiterhin möglich, wenn Reisende anstelle der automatischen Einreise-Gates die bisherigen mit Beamten der uruguayischen Migrationsbehörde besetzten Kabinen nutzen.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist bis zum Gegenwert von 10.000 US-Dollar gestattet.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf dürfen zollfrei eingeführt werden, bei elektronischen Geräten erfolgt oft eine genaue Kontrolle von Wert und Menge.
Pflanzliche und tierische Produkte (auch Samen, Früchte etc.) dürfen nicht eingeführt werden.
Einreise mit Kfz
Für die Einreise mit einem Fahrzeug, das nicht im Mercosur zugelassen ist, ist eine Einfuhrerlaubnis der uruguayischen Zollbehörde erforderlich. Diese Erlaubnis wird üblicherweise direkt bei Einreise für einen Zeitraum von 365 Tagen ausgestellt, unabhängig von der Gültigkeit des Visums des Halters. Grundsätzlich ist das Fahrzeug bei der Ausreise des Fahrzeughalters mit auszuführen.
Falls das Fahrzeug zwischenzeitlich ausgeführt wird (z.B. durch Fahrt in Nachbarländer), muss eine Mindestzeit außerhalb Uruguays beachtet werden. Über die Länge der Mindestzeit informiert die uruguayische Zollbehörde. Auf keinen Fall ist die Wiedereinreise mit dem Fahrzeug am gleichen Tag der Ausreise möglich, um eine Verlängerung der Einfuhrerlaubnis zu erhalten.
Muss der Fahrzeughalter aufgrund „höherer Gewalt“ Uruguay verlassen und ist er nicht in der Lage sein Fahrzeug zeitgleich auszuführen, muss er dies der uruguayischen Zollbehörde anzeigen. Im Falle der Nichteinhaltung dieses Verfahrens drohen Bußgelder und/oder die Beschlagnahme des Fahrzeugs durch die uruguayische Zollbehörde.
In jedem Fall sind durchgängig die Originale oder Kopien der das Fahrzeug betreffenden Unterlagen (Fahrzeugpapiere, Versicherungsnachweis, Führerschein des Fahrzeughalters, ggfs. Vollmachten) im Fahrzeug zu belassen.
Weitere Informationen erteilt die uruguayische Zollbehörde.
Heimtiere
Für die Einreise mit Hunden und Katzen aus Europa muss beim Veterinäramt des Ursprungslandes ein Sanitärzeugnis beantragt werden, aus dem der Gesundheitszustand sowie die Tollwutimpfung des Tiers hervorgeht. Bei der Einreise nach Uruguay müssen das Tier und das Sanitärzeugnis gegenüber dem Büro für Tiergesundheit im MGAP (Ministerio de Ganadería Agricultura y Pesca) vorgestellt werden.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Es bestehen keine Pflichtimpfungen für Uruguay. Eine Gelbfieberimpfung ist bei Reisen nach bzw. Reisen aus Uruguay in ein Drittland nicht vorgeschrieben oder erforderlich.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B, sowie nur im Einzelfall bei besonderer Exposition gegen Tollwut und Typhus empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Uruguay gilt als malariafrei.
Dengue-Fieber
Seit 2016 werden erstmals autochtone Fälle von Dengue-Fieber, insbesondere in der Hauptstadt Montevideo, gemeldet. Dengue-Viren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholtInsektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen.
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Hantavirus
Diese seltene virale Erkrankung wird landesweit meist in ländlichen Gebieten durch Aufnahme von kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Trakt übertragen. Nach zwei bis vier Wochen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht, siehe Merkblatt Hantavirus.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit den Ausscheidungen von Nagetieren.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Medizinische Versorgung
Das medizinische Versorgungsangebot ist in großen Städten und insbesondere Montevideo in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Die Versorgung ist auf dem Lande jedoch bisweilen technisch, apparativ und hygienisch problematisch.
Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
- Lassen Sie sich vor der Reise durch eine tropen- bzw. reisemedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und ggf. ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die DTG zu finden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.