Uganda: Auswärtiges Amt

19. Mai 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Uganda zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren. Zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein generelles Ein- und Ausreiseverbot für alle Staatsangehörigen.

Der reguläre Passagierflugverkehr am internationalen Flughafen in Entebbe wurde am 22. März eingestellt. Ausgenommen sind lediglich Frachtlieferungen, UN Flüge und Notfallflüge. Auch die Ein- und Ausreise an den Landgrenzen ist nicht mehr möglich.

Der öffentliche und private Auto- und Busverkehr ist bis 2. Juni 2020 untersagt. Ebenfalls noch bis 2. Juni gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 19.00 – 6.30 Uhr. In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.

  • Halten Sie sich an die Bestimmungen und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich über lokale Medien und die Website der Deutschen Botschaft Kampala.
  • Tragen Sie sich bitte in die Krisenvorsorgeliste der Botschaft ein.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu  COVID-19/Coronavirus, insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Sicherheit

Terrorismus

Wie in anderen Ländern der Region besteht die Gefahr möglicher Aktivitäten terroristischer Gruppen. In der Vergangenheit wurden in der Hauptstadt Kampala Bombenanschläge verübt, die Todesopfer Verletzte forderten. Weitere Terroranschläge der somalischen Al-Shabab-Miliz in Kampala konnten vereitelt werden. Es ist weiterhin von einer Gefährdung insbesondere weicher Ziele auszugehen.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten wie Einkaufszentren und bei besonderen Anlässen sehr aufmerksam und vorsichtig.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Im August 2018 hat die Inhaftierung von prominenten Oppositionspolitikern im Zusammenhang mit Unruhen am Rande lokaler Nachwahlen in den Städten Arua und Mityana im Norden Ugandas und auch in der Hauptstadt Kampala zu politischen Spannungen und teilweise gewalttätigen Demonstrationen geführt.

Unruhen in der Demokratischen Republik Kongo und im Südsudan wirken sich gelegentlich auf angrenzende Gebiete in Uganda aus, insbesondere durch Zustrom von Flüchtlingen. Damit verbunden ist eine starke Militärpräsenz in der Grenzregion. Auseinandersetzungen kommen in unmittelbarer Grenznähe vor, so dass auch der Besuch der ugandischen Nationalparks in diesem Gebiet – insbesondere des Semliki Nationalparks, des Rwenzori Nationalparks und des Queen Elizabeth Nationalparks (Ishasha) Gefahren birgt.

Demonstrationen und Proteste aus politischen und sozialen Gründen können sich spontan entwickeln und unvorhersehbar eskalieren.

In der Vergangenheit führten Konflikte in den Bezirken Kasese und Bundibugyo zu zahlreichen Todesopfern. Hintergrund sind Streitigkeiten zwischen den Bakonzo aus dem Bantu-Königreich Rwenzururu und rivalisierenden Gruppen des davon abgespaltenen Königreichs Bamba.

  • Seien Sie bei Reisen innerhalb Ugandas stets vorsichtig und wachsam.
  • Erkundigen Sie sich vor Besuchen der ugandischen Nationalparks im Südwesten und Westen unbedingt über die aktuelle Sicherheitslage vor Ort.
  • Meiden Sie das unmittelbare Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo möglichst und beachten Sie die dortige Teilreisewarnung.
  • Seien Sie auch im Grenzgebiet zu Südsudan besonders vorsichtig und beachten Sie die dort geltende Reisewarnung.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist erhöht. Landesweit sind bewaffnete Überfälle, Autodiebstähle und –raub (carjacking) und auch Entführungen möglich, auch von Ausländern. Anfang April 2019 kam es zu einem bewaffneten Überfall und einer Entführung gegenüber einer Touristengruppe im südlichen Teil des Queen Elizabeth-Nationalparks in Inshasha.
Auch Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, Handtaschenraub und Hoteleinbrüche kommen regelmäßig vor. Die Gefahren sind bei Dunkelheit besonders groß.
Diebstähle aus Fahrzeugen erfolgen bei verkehrsbedingtem Halt im Straßenverkehr wie im Stau, an Kreuzungen bzw. langsamen Verkehrsfluss.

Insbesondere nachts kommt es immer wieder zu teilweise schwerwiegenden Übergriffen von Motorradtaxi-Fahrern auf unbegleitete Passagiere. Meist war das bei jungen Leuten beliebte Partyviertel Kissementi mit seinen Bars und Clubs dabei Ausgangspunkt. Dort ist auch der Einsatz von K.o.-Tropfen nicht auszuschließen.

Entlang der Grenze zu Kenia besteht in der Region Karamoja ein erhöhtes Risiko von Übergriffen bewaffneter Banden, wie Viehdieben, wie auch beim Besuch des Kidepo-Nationalparks nahe der südsudanesischen Grenze.

  • Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auf Spaziergänge, insbesondere abseits der Hauptstraßen. im Zentrum Kampalas
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten außerhalb von Kampala und der Hauptstrecke nach Entebbe.
  • Halten Sie Fenster und Türen im Hotel wie auch in Fahrzeugen stets verschlossen und verriegelt und lassen Sie keine Wertsachen sichtbar liegen.
  • Vermeiden Sie bei Reisen in die Region Karamoja im Nordosten einen Aufenthalt direkt an der Grenze zu Kenia.
  • Halten Sie auch möglichst Abstand zur Grenze zu Südsudan und bewegen sich dort nur in Begleitung erfahrener Führer oder Reiseveranstalter.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Lassen Sie Getränke und Speisen in Lokalen nie unbeaufsichtigt.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und insbesondere im Kreuzungsbereich um den Clock Tower und die Industrial Zone in Kampala besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Uganda liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitätenkommen kann.
Mit den Virunga-Vulkanen im Ostafrikanischen Grabenbruch liegen acht Vulkane im Grenzgebiet zwischen Ruanda, Uganda und der Demokratischen Republik Kongo.

Im Hochland Ugandas herrscht tropisches Klima.
In den Regenzeiten, die üblicherweise von März bis Mai sowie von Oktober bis November gehen, kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz und Busverbindungen.
Es herrscht Linksverkehr. Straßen sind teilweise in sehr schlechtem Zustand.

Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr aufgrund technischer Mängel an Kraftfahrzeugen, überhöhter Geschwindigkeiten, ungenügender Beleuchtung und Tieren wie Personen auf den Straßen. Insbesondere nachts passieren häufig schwere Unfälle wie auch Überfälle, auch von Bussen. Auch Fähren auf dem Viktoria- und Albert-See verunglücken des Öfteren aufgrund von Überladung und/oder schlechten Sicherheitsstandards. .

Die Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen wurden verschärft, so lange Wartezeiten entstehen können.

Motorradtaxis („Boda Bodas“) und auch öffentliche Minibusse (sog. „Uganda Taxis“) erfüllen meist nicht westliche Sicherheitsstandards und haben dadurch ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.

  • Unternehmen Sie Überlandreisen nur mit einem zuverlässigen Reiseunternehmen.
  • Verzichten Sie auf Nachfahrten außerhalb von Kampala.
  • Nehmen Sie für Fahrten von Kampala zum internationalen Flughafen Entebbe nur mit einem als seriös bekannten Taxi-Unternehmen, ggf. über Ihr Hotel oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Vermeiden Sie auch Fähren, die Ihnen überladen oder unsicher erscheinen.
  • Sehen Sie von der Nutzung von Motorradtaxis („Boda Bodas“) und Minibussen („Uganda Taxis“) grundsätzlich ab.
  • Seien Sie für Abflüge möglichst drei Stunden vor Abflug am Flughafen.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Uganda seit der Kolonialzeit strafbar. Das Höchststrafmaß beträgt lebenslänglich. Seit Unabhängigkeit Ugandas ist keine gerichtliche Verurteilung auf der Grundlage dieser Strafvorschriften mehr erfolgt. Eine aktive Verfolgung Homosexueller durch Staatsorgane findet nicht statt. Homosexualität ist jedoch quer durch alle gesellschaftlichen Schichten hindurch stark tabuisiert. Dies gilt auch für den öffentlichen Austausch von Zärtlichkeiten unter Heterosexuellen. Deshalb ist dringend zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit angezeigt.

Rechtliche Besonderheiten

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit Strafen geahndet.

Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.

Der Konsum von Alkohol verstößt nicht gegen die guten Sitten, sofern dieser in den entsprechenden Lokalitäten und nicht auf der Straße erfolgt.

Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist weitgehend verboten. Auch wenn die einschlägigen Gesetze meist nicht immer einheitlich angewandt werden, kann es in Einzelfällen bei Verstößen zu Bußgeldern oder Inhaftierungen kommen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Uganda-Schilling (UGX). Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist am internationalen Flughafen Entebbe, in Kampala und in größeren Städten möglich. US-Dollar werden landesweit nur akzeptiert bzw. gewechselt, wenn es sich um neue Scheine (ab 2006) handelt. Kreditkarten werden von Fluggesellschaften sowie von Hotels und Touristenunterkünften der gehobenen Kategorie akzeptiert. An Geldautomaten verschiedener Banken kann mit der Visa-Karte Bargeld abgehoben werden, an Geldautomaten der Stanbic Bank und einiger anderer Banken auch mit der EC-Karte (Maestro). Diese Möglichkeit ist nicht immer verfügbar. Der Höchstbetrag, der mit Kredit- oder EC-Karte abgehoben werden kann, schwankt zwischen 500.000,- und 3.000.000,- UGX pro Tag. Dies hängt vom Befüllungsstand des Automaten, aber auch von Limits der ausstellenden deutschen Bank ab.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Pass oder Passkopie sollten Sie während des Aufenthalts stets mitführen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Uganda ein Visum.

Das Visum kann ausschließlich online über das Uganda E-Immigration System beantragt werden. Dabei sind eingescannte Passkopien, Passbilder, Gelbfieberimpfungsnachweis und gegebenenfalls andere Nachweise hochzuladen.
Das Visum wird dann gegen Vorlage von Pass und Originalnachweisen sowie Zahlung der Visagebühr (bar, in US-Dollar oder Landeswährung) bei Einreise erteilt.

Die Visumgebühr hängt von der Art des Visums ab und wird im Antragsverfahren angezeigt. Die bewilligte Einreisedauer kann vom Antrag abweichen.

Zur Gelbfieberimpfung und Gesundheitsfragen bei Einreise siehe Gesundheit.

Überschreitung des Visums

Wird die bei Einreise in den Pass eingetragene Aufenthaltsdauer überschritten, ist pro Tag eine Geldbuße von 100,- US-Dollar fällig.

Prüfen Sie genau, welche Aufenthaltsdauer in Ihrem Pass bei Einreise eingetragen wird und beantragen Sie ggf. innerhalb dieses Zeitraums eine Verlängerung oder einen ihrem Aufenthaltszweck entsprechenden Aufenthaltstitel.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und sind nicht deklarierungspflichtig.

Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Das Mitführen von einer Flasche Alkohol oder Wein ist abgabenfrei.

Wertvolle elektronische Geräte sollten bei der Einreise deklariert werden, sofern der Umfang der mitgeführten Geräte den üblichen Rahmen von Reisegepäck übersteigt.

Die Einfuhr pornografischen Materials ist nicht gestattet.

Heimtiere

Bei der Einfuhr von Heimtieren ist ein maximal sechs Tage vor der Einreise ausgestelltes Gesundheitszeugnis eines zugelassenen Veterinärs mit dem Nachweis einer Tollwutimpfung mitzuführen, die mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise erfolgt sein muss.

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Ausbruch Ebola-Virus-Krankheit

In Uganda sind im Grenzgebiet mehrere aus der Demokratischen Republik Kongo importierte Ebola-Fälle bekannt geworden. Das Risiko für Reisende in Uganda ist als extrem niedrig anzusehen.
Aufgrund des aktuellen Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongowerden derzeit alle Reisenden, die über die internationalen Flughäfen oder über eine Landesgrenze zur Demokratischen Republik Kongo nach Uganda einreisen, befragt und auf Ebolasymptome überprüft. Bei bestätigtem Verdacht auf Ebola ist von erweiterten Maßnahmen, z.B. Quarantäne, auszugehen.
Das Ausbruchgebiet in der Demokratischen Republik Kongo liegt nahe der Grenze mit Uganda. Im Grenzverkehr zwischen den beiden Staaten werden entsprechende Gesundheitsprüfungen (Screening) durchgeführt. Betroffen sind die Distrikte Kasese, Ntoroko, Kanungu, Bundibugyo, Kisoro und Kabarole in West- und Südwest-Uganda.
Weitere Informationen, Fallzahlen und Verhaltenshinweise bieten die regelmäßig aktualisierten Informationen zum Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo und Uganda.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist für alle Reisenden ab dem Alter von einem Jahr zwingend vorgeschrieben. Wegen der immer wieder vorkommenden Ausbrüche von Gelbfieber ist eine Impfung auch medizinisch sinnvoll.

Die Botschaft von Uganda in Berlin verlangt für die Visumerteilung ein Gelbfieberimpfnachweis, in dem eine lebenslange Gültigkeit explizit bestätigt wird.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Landesweit und ganzjährig besteht ein hohes Übertragungsrisiko, verstärkt während der Monate maximalen Niederschlags (April bis Mai, November). Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in über 85% der Fälle nachgewiesen.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Virale hämorrhagische Fieber

Zu den in Uganda immer wieder auftretenden hämorrhagischen Fiebern zählen das Krim-Kongo-Hämorrhagische Fieber (CCHF) sowie die Gelbfieber-, Marburg Virus- und Ebola Virus-Infektionen.
Ein Charakteristikum dieser Virusinfektionen ist hohes Fieber, ausgeprägtes Krankheitsgefühl und eine  Blutungsneigung. Die Erkrankungen sind mit einer hohen Sterberate assoziiert.
Gelbfieber wird durch tagaktive Stechmücken, CCHF, durch den Stich infizierter Zecken und beim Kontakt mit Blut und Fleisch infizierter Tiere übertragen.
Marburg- und Ebola-Infektionen treten in Zusammenhang mit Kontakten zu Fledermäusen bzw. Tieren und Fleisch von infizierten Tieren auf (bush meat). Infektionen nach dem Besuch von Fledermaushöhlen in Fort Portal in West-Uganda, sowie der „Python“-Höhle im Maramagambo-Wald, der Teil des Queen-Elizabeth-Nationalparks im Süden des Landes ist, sind bekannt geworden.
Für alle hämorrhagische Fieber (außer Gelbfieber) stellt der ungeschützte Kontakt zu Erkrankten, insbesondere deren Körperflüssigkeiten, ein hohes Risiko dar.

  • Lassen Sie sich gegen Gelbfieber impfen.
  • Meiden Sie Fledermaushöhlen und sonstige Ansammlungen dieser Tiere.
  • Meiden Sie den Kontakt mit rohem Wildfleisch, insbesondere von Affen („bush meat“)
  • Meiden Sie Schlachthöfe oder andere Tierschlachtungen und den Kontakt zu Tierblut.
  • Wenden Sie Hautabwehrmittel gegen Mücken und Zecken an, auch tagsüber.
  • Halten Sie sich von Krankenhäusern fern und meiden Sie erkrankte Personen und deren Körperflüssigkeiten.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Afrikanisches Zeckenbissfieber

Eine nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (african tick bite fever).

Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z.T. sehr stechaggressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam.

  • Schützen Sie sich durch adäquate Kleidung, Insektenabwehrmittel und Körperkontrolle auf Zecken nach Rückkehr.

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

In den Nationalparks des Landes, insbesondere dem Murchison-Falls National Park, kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. So infizierten sich zuletzt mehrere Touristen während des Besuchs des Serengeti-Nationalparks.

  • Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.

Hepatitis E

Die Hepatitis E (infektiöse Gelbsucht, Virustyp E) ist eine weltweit, sporadisch und epidemisch vorkommende, oral übertragbare Virusinfektion der Leber. Ernsthafte Erkrankungen kommen besonders bei Schwangeren vor. Eine chronische Verlaufsform ist nicht bekannt. Die Infektion erfolgt durch mit menschlichen Fäkalien kontaminiertes Trinkwasser. Die genaue Bedeutung einer Ansteckung durch infizierte Lebensmittel wird derzeit noch analysiert, siehe

.

  • Da es eine Impfung gegen dieses Virus derzeit nicht gibt, sollten Sie insbesondere als Schwangere die o. g. Hygieneregeln beachten.

Nodding Disease

Diese bisher nur bei einheimischen Kindern auftretende Nervenerkrankung ist nur wenig erforscht. Infektion mit Filarien (Onchozerkiasis – Flußblindheit), Fehlernährung und genetische Faktoren oder eine Kombination von Ursachen wird vermutet. Für Reisende besteht keine Gefahr.

Gifttiere

In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor.

  • Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt.
  • Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen entfernen Sie evtl. vorhandene giftige „Untermieter“ durch sorgfältiges Ausschütteln.

Weitere Gesundheitsgefahren

In Uganda kommt eine weitere große Zahl anderer Tropenerkrankungen vor (z. B. Leishmaniasis, Filariasis, zeckenübertragbare Erkrankungen, Wurmerkrankungen etc.)

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch sein. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz mit einer Reiserückholversicherung ist dringend empfohlen. Versicherungen sollten sofort bei Behandlungsbeginn kontaktiert werden (Telefonnummer mitführen). Ungeachtet dessen hat der Patient fast immer Vorkasse zu leisten und später mit der Versicherung abzurechnen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt – viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Quelle: Auswärtiges-Amt

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