Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles
Aktuelles
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Türkei zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.
Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.
Reguläre Flüge aus der Türkei an internationale Destinationen wurden gemäß Vorgaben der türkischen Regierung am 27. März 2020 grundsätzlich ausgesetzt. Die Fluggesellschaft Turkish Airlines hat angekündigt, bis mindestens zum 10. Juni 2020 keine regulären internationalen Flüge und bis 4. Juni keine nationalen Flüge anzubieten. Es werden derzeit noch vereinzelt kommerzielle Flüge mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten.
Die türkischen Land- und Seegrenzen mit Griechenland und Bulgarien sind seit 19. März 2020 für die Einreise in die Türkei geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die Ausreise aus der Türkei auf dem Landweg über Bulgarien ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich möglich.
Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde mit stundenweisen Ausnahmen verhängt. Für das lange Wochenende vom 23.-26. Mai 2020 besteht eine Ausgangssperre für alle 81 Provinzen der Türkei. Darüber hinaus sind Reisen in oder aus folgenden Provinzen grundsätzlich weiterhin nur mit Genehmigung des Gouverneurs möglich: Ankara, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Eskişehir, Gaziantep, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Manisa, Mardin, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van und Zonguldak.
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht; in einigen Städten und Gegenden auch überall im öffentlichen Raum. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen.
Mit weiteren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum ist zu rechnen.
- Folgen Sie stets den Anordnungen der türkischen Behörden.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Nutzen Sie die noch bestehenden kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben. Informieren Sie sich auch über die Website der deutschen Vertretungen in der Türkei.
- Bei Ausreise auf dem Landwege über Bulgarien, beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer.
- Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeitige Reisewarnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.
An der türkisch-griechischen Landgrenze kann es bis auf weiteres zu Straßensperren, Protestaktionen und gewaltsamen Zusammenstöße kommen.
Deutsche Staatsangehörige werden weiterhin willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder ihnen wird die Einreise in die Türkei verweigert. Festnahmen, Ausreisesperren wie Einreiseverweigerungen lag in vielen Fällen der Verdacht von Beziehungen zu einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation zu Grunde, so z.B. zur Gülen-Bewegung, siehe Rechtliche Besonderheiten.
Festnahmen, Strafverfolgung oder Ausreisesperre erfolgten des Weiteren vielfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs der Präsidentenbeleidung. Auch wenn jemand in der Vergangenheit ohne Probleme in die Türkei reisen konnte, kann es nicht ausgeschlossen werden, dass ihm bei erneuter Einreise Festnahme/Strafverfolgung drohen.
Im Falle einer Verurteilung wegen „Präsidentenbeleidigung“ oder „Mitgliedschaft oder Propaganda für eine terroristische Organisation“ riskieren Betroffene ggf. eine mehrjährige Haftstrafe. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland mitunter existenzbedrohende Konsequenzen haben.
Betroffen von den oben genannten Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit und die in Deutschland in kurdischen Vereinen aktiv sind oder waren.
Auch Journalisten wurde die Akkreditierung ohne Angaben von Gründen verweigert. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.
- Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
- Seien Sie sich bewusst, dass regierungskritische Äußerungen in sozialen Medien, auch wenn sie länger zurückliegen, aber auch das Teilen oder „Liken“ eines fremden Beitrags, Anlass für strafrechtliche Maßnahmen der türkischen Sicherheitsbehörden sein können. Dabei können auch nichtöffentliche Kommentare durch anonyme Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet worden sein.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und verständigen Sie ggf. die zuständige deutsche Auslandsvertretung in der Türkei.
- Beachten Sie die Hinweise unter innenpolitische Lage und Strafrecht.
- Beachten Sie auch, insbesondere zu Einreiseverweigerungen, die Hinweise zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.
Sicherheit
Von Reisen
– in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere nach Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie
– generell in die Provinzen Batman, Siirt, Mardin, Şırnak und Hakkâri
wird dringend abgeraten.
Terrorismus
In der Türkei ist es insbesondere seit Mitte 2015 wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen.
Es ist keinesfalls auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch vor dem Hintergrund türkischer Militäraktionen in Syrien weiterhin versuchen werden, insbesondere in den großen Metropolen Anschläge durchzuführen. Diese können sich auch gezielt gegen Ausländer richten.
Der frühere internationale Flughafen Istanbul Atatürk sowie wiederholt die Innenstädte von Istanbul und Ankara waren Ende 2015 bis Anfang 2017 Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen.
Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit Mitte 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen wiederholt Anschläge.
Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau, insbesondere in großen Städten ist eine erhöhte Präsenz von Polizei und Sicherheitsbehörden sichtbar. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.
Südosten und Osten/Grenzgebiete zu Syrien und Irak
Im Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in den Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri bestehen erhebliche Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen.
In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Şanlıurfa, Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van besteht ein erhöhtes Risiko.
In den genannten Gebieten werden immer wieder „zeitweilige Sicherheitszonen“ eingerichtet und regionale Ausgangssperren verhängt. Sicherheitszonen und Ausgangssperren werden streng kontrolliert, das Betreten der Sicherheitszonen ist strikt verboten. Zur Einrichtung von Sicherheitszonen und Verhängung von Ausgangssperren kam es bisher insbesondere im Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zu Irak sowie in Diyarbakır und Umgebung sowie südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei – Syrien – Irak), aber auch in den Provinzen Gaziantep, Kilis, Urfa, Hakkâri, Batman und Aǧrı.
Die türkischen Behörden erteilen aus Sicherheitsgründen keine Erlaubnis mehr, den Berg Ararat zu besteigen.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Vermeiden Sie alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in die o.g. Grenzgebiete und Provinzen.
- Halten Sie sich zur Sicherheitslage laufend informiert.
- Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Mit der Aufhebung des seit dem Putschversuch vom Juli 2016 anhaltenden Notstands wurden die damit verbundenen Einschränkungen und Sonderregelungen im Juli 2018 teilweise in permanentes Recht überführt.
Es ist weiterhin von einem erhöhten Risiko der Festnahme oder der Verhängung einer Ausreisesperre auszugehen, siehe hierzu die Hinweise unter Aktuelles und Strafrecht.
Es kann weiterhin zu Protesten und Demonstrationen kommen, bei denen vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen nicht ausgeschlossen werden können.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus.
Wie auch in anderen Großstädten ist in Istanbul Vorsicht vor Taschendieben angezeigt. Dabei werden die Opfer vielfach von bettelnden Kindern abgelenkt.
Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in eine Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben. Auch kommt es immer wieder zu Passdiebstählen.
Deutsche Türkei-Urlauber wurden in der Vergangenheit nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet Opfer von Betrugsfällen. Mit den unterschiedlichsten erfundenen Geschichten (z.B. Lotteriegewinn, Steuernachzahlung, drohende Vermögensnachteile) werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per Western Union in die Türkei veranlasst. Diese Aufforderungen entbehren jeglicher rechtlichen Grundlage.
- Seien Sie besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen vorsichtig.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf und fertigen Sie Kopien an.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Einladungen und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter oder Anrufen angeblicher Polizei – und Justizbeamtenskeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Ein großer Teil der Türkei liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, so dass es zu vielen kleineren, aber auch schwereren Erdbeben kommt, wie zuletzt im Sommer 2017 an der türkische Ägäisküste. Ggf. ist mit Erdrutschen, erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und lange andauernden Nachbeben zu rechnen.
Das Klima ist an der Süd- und Westküste mediterran und im anatolischen Hochland kontinental.
Vor allem in den Sommermonaten kann es in der Türkei aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen.
Starkregenfälle können Überflutungen und Erdrutsche verursachen.
Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein gutes Inlandsflugnetz und gute Straßenverbindungen innerhalb der Türkei. Das Eisenbahnnetz ist hingegen nicht gut ausgebaut.
Der türkische Straßenverkehr ist insbesondere in den Städten meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Auseinandersetzungen im Straßenverkehr können bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer hervorrufen.
Die Promillegrenze beträgt 0,5, bei Fahren mit Anhänger 0,0.
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind mit erhöhten Gefahren verbunden, gerade auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung. Unbewachte Parkplätze oder Campingplätze stellen ein Risiko für Reisende dar.
Bei angebotenen Jeep-Safaris entspricht der technische Zustand von Fahrzeugen nicht immer gewohnten Sicherheitsstandards, Reiseveranstalter übernehmen häufiger keine Gewähr. Ungeübte Fahrer sind mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf Offroad-Strecken oft überfordert.
Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der Taxameter den Preis, bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus erlaubt. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul können Taxifahrten schnell und ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Die Hotels können Ihnen ggf. eine sichere Informationsquelle für Preise sein.
In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken.
Ausflüge werden oft mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten angeboten. Diese Werbeveranstaltungen dauern häufig sehr lange. Auch wenn kein Kaufzwang besteht, üben Mitarbeiter von Unternehmen und Reiseleiter oft Druck auf Touristen aus, um zu verkaufen.
- Fahren Sie aufmerksam und defensiv im Straßenverkehr und lassen Sie sich nicht auf Auseinandersetzungen ein.
- Vermeiden Sie möglichst Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit außer Orts.
- Übernachten Sie möglichst nur auf bewachten Parkplätzen oder Campingplätzen.
- Prüfen Sie bei Jeep-Safaris den technischen Zustand von Fahrzeugen. Fahren Sie selbst nur bei entsprechender Erfahrung.
- Besonders in Istanbul: Informieren Sie sich vor einer Taxifahrt über den ungefähren Fahrpreis. Bestehen Sie ggf. auf Einschaltung des Taxameters.
- Erkundigen Sie sich vor Antritt eines Ausflugs mit Kaufgelegenheit vorab über die Dauer und verwahren Sie sich gegen den Druck von „Verkäufern“. Beschweren Sie sich ggf. bei den Reiseveranstaltern.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte ausreichend.
Besondere Verhaltenshinweise
Die Türkei ist ein muslimisch geprägtes Land. Abseits der touristischen Badestrände empfiehlt es sich, das Verhalten und die Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Während des Ramadan gibt es außerhalb der Touristengebiete Einschränkungen und das Essen, Trinken und Rauchen wird ggf. nicht geduldet.
Das Fotografieren von militärischen und anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen sowie von Grenzanlagen und Angehörigen der Sicherheitskräfte ist nicht erlaubt. Auch an bestimmten Orten wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen.
Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr von gepanschtem Alkohol aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.
- Informieren Sie sich für Reisen im Land über Besonderheiten des Lebens in der Türkei und bereiten Sie sich entsprechend vor.
- Achten Sie insbesondere beim Besuch religiöser Stätten auf angemessene Kleidung.
- Seien Sie außerhalb der Touristengebiete während des Ramadan zurückhaltend mit Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit.
- Seien Sie mit dem Fotografieren zurückhaltend und vergewissern Sie sich ggf. oder fragen Sie um Erlaubnis.
LGBTIQ
Homosexualität ist in der Türkei nicht strafbar. An der jährlich stattfindenden Pride Parade in Istanbul nahmen bis 2014 mehrere zehntausend Menschen teil. Seit 2015 ist die Parade von den türkischen Behörden jedoch untersagt worden.
Es wird auf Vorfälle von Gewalt nicht-staatlicher Seite hingewiesen, bei denen es zu Übergriffen auf LGBTI Personen gekommen ist. Mit z.T. starken Vorurteilen gegenüber dieser Personengruppe in der türkischen Gesellschaft sollte deshalb gerechnet werden.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Seit Anfang 2017 wurden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen und/oder mit einer Ausreisesperre belegt.
Behörden berufen sich bei Festnahmen und Ausreisesperren auf die Mitgliedschaft in Organisationen, die auch in Deutschland oder der EU als terroristische Vereinigung eingestuft sind (IS, PKK), aber auch auf Mitgliedschaft in der so genannten „Gülen-Bewegung“, die nur in der Türkei unter der Bezeichnung „FETÖ“ als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Auch geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte mit dieser Bewegung oder mit ihr verbundenen Personen oder Unternehmen können für eine Festnahme ausreichen. Aussagen der türkischen Regierung vom 3. März 2019 zufolge droht auch Personen, die im Ausland u.a. an Versammlungen solcher Organisationen teilgenommen haben, bei ihrer Einreise in die Türkei eine Festnahme.
Des Weiteren sind öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen mit von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung von staatlichen Institutionen und hochrangigen Persönlichkeiten verboten und werden mit Geldbußen oder Haftstrafen geahndet. Der Vorwurf lautet hier oftmals auf „Terrorpropaganda“ oder den im türkischen Strafrecht vorgesehenen Tatbestand der Präsidentenbeleidung. Unter diesen Straftatbestand können auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in den sozialen Medien fallen, sei es durch Teilen oder „Liken“ eines fremden Beitrags, siehe auch Hinweise unter Aktuelles. Auch Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu strafrechtlicher Verfolgung und zudem z.B. bei Journalisten zu berufsbeschränkenden Maßnahmen wie der Verweigerung der Akkreditierung führen. Diese Maßnahmen stehen nicht im Einklang mit den einschlägigen verbindlichen Vorgaben der OSZE. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift.
Ausreisesperren können zu oft monatelangen oder sogar über ein Jahr dauernden Zwangsaufenthalten in der Türkei führen mit weitreichenden, mitunter existenzbedrohenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen
Das Fotografieren von militärischen Anlagen, und Angehörigen der Sicherheitskräfte oder in militärischen Sicherheitszonen ist verboten.
In der Türkei werden Drogendelikte besonders hart bestraft, 10 bis 20 Jahre Gefängnis für die Einfuhr, sechs bis zwölf Jahre für die Ausfuhr von Drogen.
Ebenfalls mit Gefängnisstrafen bis zu zehn Jahren wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“ geahndet, da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen z.B. von 9.000 Euro gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z.B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff „Antiquitäten“ weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunter fallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.
Die Einfuhr von Waffen und Schneidwerkzeug, auch Camping-Messer, ist ohne besondere Erlaubnis verboten.
Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe steht, was auch in Deutschland verboten ist.
- Informieren Sie möglichst die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Falle einer Festnahme oder einer Ausreisesperre.
- Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf rechtlichen Beistand.
- Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich.
- Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Türkische Lira (TRY). Mit einer deutschen Bankkarte kann an vielen Geldautomaten problemlos Geld abgehoben werden; die hiesigen Banken verlangen jedoch mittlerweile überwiegend eine Gebühr, die nicht von deutschen Banken erstattet wird.
Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. Teilweise muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Nicht möglich ist die Einreise in die Türkei mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz.
Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem abgelaufenen vorläufigen Personalausweis. Dies gilt für die folgenden Grenzübergänge:
– am griechisch-türkischen Grenzübergang
– an den Grenzübergängen in Istanbul, Izmir, Çanakkale, Muğla, Antalya, Mersin, Iskenderun und Aydın
– an den beiden Flughäfen IST (neuer Flughafen) und SAW (Sabiha Gökcen) in Istanbul und am Flughafen ESB in Ankara.
Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala, zu Problemen kommen.
Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, so dass die Einreise damit nicht weiter empfohlen werden kann.
Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.
- Kümmern Sie sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum.
Die frühere Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist nicht mehr möglich.
Die Befreiung von der Visumpflicht im oben gestellten Rahmen gewährt kein absolutes Einreiserecht, auch deutsche Staatsangehörige können von Einreisesperren betroffen sein.
Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist.
Einreisekontrolle und Zurückweisungen
In letzter Zeit wurden mehrfach Reisende vor der Passkontrolle einer intensiveren Sicherheitsüberprüfung unterzogen, wobei auch mobile Geräte abgenommen und deren Entsperrung verlangt wurde. Dies geschah offenbar, um Inhalte und Kontakte auf Äußerungen und weitere Umstände zu überprüfen, die nach türkischer Auffassung Anlass zu einer Strafverfolgung geben können (siehe hierzu Hinweis zu Strafrecht).
Deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Personen mit engen privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei, wurde seit Anfang 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Die Hintergründe der Einreiseverweigerung werden grundsätzlich nicht mitgeteilt; es ist auch nicht auszuschließen, dass ein Zusammenhang mit anonymen Denunziationen besteht. Festzustellen ist, dass ein hoher Anteil der Zurückgewiesenen einen kurdischen oder türkisch-alevitischen Familienhintergrund aufweist.
Bei Einreise werden Pässe mit einem Einreisestempel samt Datum versehen.
- Informieren Sie möglichst die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Falle einer Ingewahrsamnahme, einer Ausreisesperre oder einer Zurückweisung bei Einreise.
- Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf rechtlichen Beistand.
- Achten Sie auch und insbesondere bei Einreise auf dem Landweg darauf, dass der Einreisestempel angebracht wird, um Strafen oder ein Einreiseverbot zu vermeiden.
- Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich.
- Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ.
Längerfristiger Aufenthalt
Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 60 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Reisenden wird empfohlen, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.
Doppelstaater
Türkische Staatsangehörige sollten grundsätzlich mit einem türkischen Pass reisen. Eine Einreise ist ggf. auch mit einem von deutschen Behörden ausgestellten Pass möglich, dann sollte aber auch die Ausreise mit dem gleichen Pass erfolgen.
Minderjährige
Besondere Vorschriften für allein reisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.
In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen.
Kinder, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Weiterreise in Nachbarländer
Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich.
Beim Grenzübertritt von der Türkei nach Georgien gab es vereinzelt Schwierigkeiten bei der Akzeptanz des Personalausweises, so dass die Einreise mit Reisepass empfohlen wird.
Die Ausreise aus der Türkei nach Irak ist nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die Reise- und Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung -Irak hingewiesen.
Anlässlich der aktuellen Situation in Syrien wird vor Reisen in dieses Land ausdrücklich gewarnt. Es wird auf die Reisewarnung Syrien hingewiesen. Die syrische Regierung soll im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien verstärkt Minen ausgelegt haben, um syrische Staatsangehörige an der Flucht in die Türkei zu hindern.
Es wird darauf hingewiesen, dass gerade im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien das Fotografieren strengstens verboten ist. Dies gilt auch für vermeintlich harmlose Landschaftsaufnahmen.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Devisen in die Türkei ist unbegrenzt, die Ausfuhr bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 US-Dollar oder Gegenwert in TRY gestattet. Die beim Geldumtausch in der Türkei ausgehändigte Quittung sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie bei einem Rückumtausch von TRY in eine ausländische Währung bei der Ausreise vorgelegt werden muss.
Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 US-Dollar ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise bei der Ausfuhr erforderlich.
Im Übrigen dürfen folgende Waren und Mitbringsel bei Einreise in die Türkei pro erwachsene Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende):
- Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro,
- 600 Stück Zigaretten, 100 Stück Zigarillos (max. 3 g/Stück), 50 Stück Zigarren, 250 g Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier), 250 g Pfeifentabak (nur für Reisende über 18 Jahre),
- 1 Liter Getränke mit Alkoholgehalt über 22%, 1 Liter Getränke mit Alkoholgehalt bis zu 22% (nur für Reisende über 18 Jahre),
- Eau de Cologne, Kölnisch Wasser, Lavendelwasser, Parfüm, Essenz oder Lotionen (höchstens 600 ml Gesamtmenge) sowie
- fünf Stücke Hautpflegemittel und Toilettenartikel,
- 1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 1kg Tee,
- 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten.
Einfuhr eines Fahrzeugs
Bei der Einreise in die Türkei mit dem Kraftfahrzeug ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber dringend dazu geraten, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme bei der Einreise zu vermeiden.
Der türkische Zoll stellt ein Formular aus, in dem das Datum der spätesten Wiederausfuhr festgelegt wird. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage.
Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.
Heimtiere
Die Einfuhr von bis zu zwei Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) pro Reisenden ist grundsätzlich möglich. Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Microchip gekennzeichnet sein. Eine Veterinärbescheinigung mit Dokumentation der Tollwutimpfung, die mindestens 15 Tage vor Einreise, aber nicht mehr als 12 Monate alt sein darf, muss vorgelegt werden. Bei Hunden sind einige Rassen (Kampfhunde) verboten und sie müssen neben Tollwut auch gegen Parvovirose, Hepatits und Leptospirose geimpft sein.
Das Mitführen des EU-Heimtierausweis ist hilfreich. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Die Kontaktaufnahme mit einer türkischen Auslandsvertretung und/oder der Fluggesellschaft ist dringend zu empfehlen.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Die Türkei ist seit 2010 malariafrei. Daher werden keine besonderen Maßnahmen zur Prophylaxe empfohlen.
HIV/AIDS
Die HIV-Inzidenz in der Türkei ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Weitere Infektionskrankheiten
Selten kommt Tuberkulose, Leishmaniose, Krim-Kongo Hämorrhagisches Fieber und Brucellose vor.
Luftverschmutzung
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Die ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten in den Großstädten des Landes sowie in den touristischen Regionen sind in den letzten Jahren deutlich besser geworden. Insbesondere die große Anzahl privater Krankenhäuser bieten ein annähernd europäisches Niveau. Die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten ist vielfach mit Westeuropa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Fachärzte stehen häufig erst im nächstgelegenen Krankenhaus zur Verfügung. Ein vorhandener gültiger Krankenversicherungsschutz (Auslandskrankenscheine T/A 11) wird seit September 2019 in der Praxis nur noch für Notfallbehandlungen akzeptiert. Über den jeweiligen Leistungsumfang entscheiden die Leistungserbringer, d.h. Ärzte und Krankenhäuser vor Ort. Bei allen übrigen Behandlungen wird daher in der Regel eine finanzielle Vorleistung der Versicherten gefordert. In Privatkliniken ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine gedeckte Kreditkarte oder Bargeld einzufordern.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
- Klären Sie ggf. vor Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten.
- Wenn Sie chronisch erkrankt sind und vor Ihrer Abreise bereits medizinischen Behandlungsbedarf absehen können sowie die finanzielle Vorleistung vermeiden wollen, können Sie sich von Ihrer Krankenversicherung das Formular T/A 12 ausstellen lassen, wodurch die Behandlungskosten im Regelfall gedeckt sind.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.