Aktuelles
Seit dem 27. März 2020 gilt in Südafrika eine landesweite Ausgangssperre zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus. Der ursprünglich strengste Level 5 der Ausgangssperre wurde seit dem 1. Mai 2020 leicht gelockert und auf Level 4 abgesenkt. Weiterhin ist ein Verlassen des Hauses im Wesentlichen nur zu dringend erforderlichen Anlässen erlaubt (z.B. Einkauf von Lebensmitteln oder Arztbesuche). Ferner ist im Level 4 morgens zwischen 6 und 9 Uhr unter bestimmten Auflagen sportliche Aktivität im Freien gestattet.
Der landesweite Lockdown beinhaltet ebenfalls die Schließung aller Landgrenzen und Flughäfen, so dass alle regulären Flüge entfallen. Derzeit ist grundsätzlich keine Einreise nach Südafrika bzw. Ausreise aus Südafrika möglich. Die Hotels sind geschlossen. Nur sehr vereinzelt gibt es Hotels, die über eine Ausnahmegenehmigung der südafrikanischen Behörden zur Beherbergung während des Lockdowns verfügen. Informationen zum Lockdown finden Sie auf der Website des Department of Health.
Für Südafrika wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
- Sollten Sie sich noch touristisch in Südafrika aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Südafrika.
- Informieren Sie sich zu Covid-19-Maßnahmen in Südafrika beim National Institute for Communicable Diseases bzw. beim Department of Health.
- Bitte halten Sie sich in jedem Fall an Anweisungen, die von den südafrikanischen Behörden gemacht werden.
- Übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.
- Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeitige Reisewarnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.
Sicherheit
Terrorismus
Innenpolitische Lage
Es kann zu Protesten und Demonstrationen sowie insbesondere Konflikten häufig aufgrund der großen sozialen Unterschiede im Land kommen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate, vor allem in Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Gewalttaten wie Raubüberfälle, Vergewaltigungen und Mord ein. Der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität findet in Gegenden und unter Umständen statt, von denen Reisende nicht betroffen sind. Sie können dennoch Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen, Raub und ähnlicher Delikte werden.
Häufig werden auf den Straßen, vor allem in den Innenstädten, Handtaschen weggerissen. Auch in Hotelrestaurants und -zimmern treten Diebstähle auf. An Geldautomaten kommt es immer wieder zu Manipulationen oder versuchtem Trickbetrug durch Personen, die vorgeben beim Geldabheben behilflich sein zu wollen, aber tatsächlich das Ziel verfolgen, die Bank-/Kreditkarte gegen eine Fälschung auszutauschen oder die PIN zu erschleichen. Auch andere Betrugsmaschen und Kreditkartenmissbrauch sind verbreitet.
Reisende bzw. Reisegruppen werden auf Autobahnen oder -zufahrten angehalten und ausgeraubt, indem sie z.B. eingekeilt oder vereinzelt durch Fahrzeuge angehalten werden, die sich fälschlicherweise als Polizei ausgeben. Die Strecken von und zu den Flughäfen in Johannesburg und Pretoria sind hiervon besonders betroffen.
In dichtem Verkehr und an roten Ampeln erfolgen häufiger Blitzeinbrüche, sog. „smash-and-grab“- Überfälle, bei denen Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Nach Einbruch der Dunkelheit besteht an weniger befahrenen Straßenkreuzungen die Gefahr von Fahrzeugentführungen (sog. „carjackings“).
Bei der Autobahnfahrt im städtischen Umland, insbesondere beim Transit durch bestimmte Vorortgebiete (z.B. Kapstadt: N2 Weg zum und vom Flughafen, Strecke Kapstadt – Stellenbosch/Somerset West-Kapstadt; Pretoria: Fahrten auf der N4 zum Pilanesberg oder zum Flughafen Lanseria auf der N14) besteht bei Dämmerung und Dunkelheit ein erhöhtes Risiko des sog. „Stoning“, d.h. Fahrzeuge werden durch Steinwürfe oder Steinblöcke zum Abbremsen und Stoppen gezwungen, um die Situation zum Überfall auf die Insassen zu nutzen.
- Verzichten Sie bei einem Überfall auf jede Gegenwehr, die Täter könnten bewaffnet sein.
- Führen Sie während Ihres Aufenthalts ein Mobiltelefon mit, tragen Sie dieses im innerstädtischen Bereich nicht sichtbar. Notrufnummern: Polizei 10 111, Rettungsdienste 10 177 oder 112.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Tragen Sie Wertsachen nicht zur Schau; verzichten Sie möglichst auf große, wertvolle Handtaschen.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Lassen Sie Ihre Kreditkarte nie aus den Augen, sondern bestehen Sie auf ein portables Lesegerät.
- Wählen Sie keine Geldautomaten auf offener Straße, sondern in Einkaufszentren, Supermärkten oder Banken und lassen Sie sich nie von Fremden beobachten oder helfen.
- Meiden Sie nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit die Innenstädte von Johannesburg, Kapstadt, Pretoria, Durban, Port Elizabeth und anderer großer Städte; an Sonn- und Feiertagen sollten Sie sich nur in Gruppen in den Innenstädten aufhalten. Lassen Sie auch tagsüber Vorsicht walten.
- Halten Sie Autofenster immer geschlossen und Autotüren von innen verriegelt.
- Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone etc. sollten Sie nie sichtbar im Auto liegen lassen, sondern diese im Kofferraum transportieren.
- Achten Sie bei Wartezeiten an großen Kreuzungen aufmerksam auf Ihre Umgebung und halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen.
- Unternehmen Sie Ausflüge am besten nur in Gruppen. Wenn Sie alleine reisen, suchen Sie möglichst Anschluss an größere Reisegruppen.
- Nutzen Sie bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten keine einsam gelegenen Wanderwege und meiden Sie unbelebte Gegenden.
- Unternehmen Sie Wanderungen und Trekking-Touren wie in und um den Tafelberg nicht allein, sondern nur in größeren Gruppen und möglichst mit einem ortskundigen Führer.
- Unternehmen Sie auch Township-Besuche nur in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung.
- Achten Sie als Rucksacktouristen auf sichere Unterkünfte. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab, trotzdem ist Vorsicht geboten.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Das Klima ist trocken bis subtropisch feucht. Vor allem in den Sommermonaten kommt es immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Eine Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in den Tourismusgebieten ist in diesen Fällen nicht ausgeschlossen.
Starke Regenfälle können zu Überschwemmungen in Nationalparks (wie im Krüger-Nationalpark) führen.
Infolge eines mehrjährigen Niederschlagsmangels und einer dadurch bedingten schwerwiegenden Wasserknappheit in der Kapregion gelten in Kapstadt strenge Wasserrestriktionen. Weitere Informationen erteilt die Stadtverwaltung City of Cape Town.
Im Meer gibt es teilweise starke (Unter-)Strömungen, die selbst erfahrene und geübte Schwimmer auf das Meer hinausziehen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Badeunfällen. Auch Haie stellen eine potentielle Gefahr für Badende dar.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen, sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich in den lokalen Medien über aktuelle Meldungen. Informationen zu Überschwemmungen können Sie insbesondere in der Regenzeit (Januar bis März) bei SAN-Parks (South African National Parks) abrufen.
- Beachten Sie in der Kapregion mögliche Hinweise auf Wasserrestriktionen.
- Erkundigen Sie sich immer, wo das Baden im Meer sicher ist und halten Sie sich an bewachten Stränden auf.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Der öffentliche Fernverkehr funktioniert in aller Regel zuverlässig. Es gibt ein Inlandsflugnetz und Busverbindungen zwischen allen großen Städten, aber nur wenige Zugverbindungen.
Ein Mietwagen ist für Einzelreisende und kleine Gruppen empfehlenswert, denn die öffentlichen Nahverkehrsnetze sind unsicher und unübersichtlich. Eine Ausnahme bildet der „Gautrain“ zwischen Johannesburg und Pretoria, der in aller Regel sicher und zuverlässig ist.
In Südafrika herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist dicht und Überlandstraßen zumeist in gutem Zustand. Auf Autobahnen herrscht oft Mautpflicht, die teils direkt zu zahlen ist, teils elektronisch verrechnet wird. Informationen bietet zum Beispiel AA-Toll-Tariffs.
Nebenstraßen hingegeben sind vor allem in ländlichen Gebieten oft unzureichend gesichert und von schlechter Qualität. Gefahren bestehen durch Rücksichtlosigkeit anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Sammeltaxis, und häufiges Linksüberholen trotz Verbotes.
Zum Teil haben Verkehrszeichen eine andere Bedeutung als in Deutschland. So bedeutet z.B. ein grün erleuchteter Abbiegepfeil an der Ampel nicht, dass weder auf Fußgänger noch Gegenverkehr geachtet werden muss. In Südafrika gibt es viele „4-way-stop“-Kreuzungen, d.h. dass alle Autos an der Kreuzung zunächst halten müssen; die Weiterfahrt erfolgt dann entsprechend der Ankunftsreihenfolge, d.h. das Auto, welches als erstes an der Kreuzung gehalten hat, fährt auch als erstes wieder los.
Es gibt viele Radarkontrollen und bei Verstößen ist mit hohen Geldbußen zu rechnen. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Bei Überschreitungen muss mit Festnahme und Inhaftierung gerechnet werden.
Während bessere Wohngegenden oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die „Townships“, in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mitteklasse. Vor allem aber die Townships und Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Kapstadt, Pretoria und Durban leiden unter der hohen Kriminalität im Land.
- Meiden Sie die Vorortzüge in Johannesburg, Kapstadt, Pretoria und Durban (Ausnahme „Gautrain“). Falls Sie die Züge gleichwohl nutzen, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu den Hauptverkehrszeiten am Tag zu reisen.
- Bestellen Sie Taxis nur bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen; bei der Reservierung sind Gästehäuser und Hotels oft behilflich. Winken Sie Taxis nicht auf der Straße heran.
- Unterlassen Sie Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis.
- Werden Sie von der Polizei angehalten und eine Barzahlung einer Geldbuße an Ort und Stelle verlangt, ist dies nicht rechtens.
Verständigen Sie in solchen Fällen die südafrikanische Korruptionshotline „fraud and anti-corruption hotline“ unter 0800 00 28 70. - Fahren Sie äußerst defensiv; vermeiden Sie jegliche Auseinandersetzung mit anderen Verkehrsteilnehmern. Beharren Sie weder auf Ihrem Recht, noch tun Sie anderen verbal oder durch Gesten kund, wenn Sie mit dem Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer nicht einverstanden sind.
- Unternehmen Sie nach Einbruch der Dunkelheit keine Überlandfahrten, da Autopannen, Schlaglöcher, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen und Tiere auf der Fahrbahn ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Es gibt keine Einschränkungen im öffentlichen Leben und Touristen müssen nicht mit Nachteilen rechnen. Die Akzeptanz unter der Bevölkerung kann jedoch unterschiedlich sein und in ländlichen Gebieten oder Townships sind Ressentiments nicht ausgeschlossen.
Rechtliche Besonderheiten
Besitz, Konsum, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit Drogen sind strafbar. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Schwere der Tat.
Prostitution ist in Südafrika strafbar. Mit besonders hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) können Taten im Bereich der Kinderprostitution geahndet werden. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selbst oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Als Kind gilt jede Person bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Nacktbaden ist strafbar.
Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann, je nachdem ob es auf privatem oder öffentlichem Grund, oder gar in einem Naturschutzgebiet stattfand, zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen von zwei bis zehn Jahren führen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr geschützter Pflanzen und Tiere.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der südafrikanische Rand (ZAR). Bank- und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an ausreichend vorhandenen internationalen Geldautomaten benutzt werden. Die Zahlung mit Kreditkarte ist üblich und gerne gesehen.
Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in den Metropolen überall gewechselt werden. Beim Geldtausch ist zwingend der Reisepass vorzulegen. Nähere Informationen bietet die South African Reserve Bank.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja, sofern nicht verlängert oder aktualisiert
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens 30 Tage über den Tag der Ausreise hinaus gültig sein und über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen.
Auch bei Weiterreise in Nachbarländer und anschließender Rückkehr nach Südafrika müssen wieder ausreichende Seiten für Stempel vorhanden sein.
Visum
Im Zusammenhang mit der Corona-Krise gibt es seit dem 18. März 2020 ein Einreiseverbot für Staatsangehörige die aus einem Infektionsgebiet (u.a. Deutschland) einreisen. Zeitgleich wurde für deutsche Staatsangehörige bis auf weiteres die Visumpflicht eingeführt. Für eine Visumbeantragung vor der Einreise ist die .südafrikanischen Botschaft in Berlin zuständig.
Überschreitung des Aufenthalts („Overstay“)
Gemäß geltender Einreisebestimmungen führt die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis („overstay“) auch um wenige Tage zu einer „Erklärung zur unerwünschten Person“. Dies hat eine automatische Einreisesperre von ein bis fünf Jahren zur Folge. Die südafrikanischen Behörden wenden diese neue Vorschrift strikt an, Ausnahmen sind bislang nicht bekannt. Sie werden bei verspäteter Ausreise auch dann zur unerwünschten Person erklärt, wenn Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, darüber aber noch nicht entschieden ist. Dagegen kann nur nach Ausreise Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruchsprozess ist jedoch langwierig und ein Erfolg nicht garantiert. Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen haben hierauf keinen Einfluss.
- Halten Sie sich unbedingt an die Ihnen erteilte Aufenthaltserlaubnis und vermeiden Sie einen „Overstay“.
Minderjährige
Minderjährige deutsche Staatsangehörige, die mit mindestens einem Elternteil zusammen reisen, benötigen seit November 2019 nur noch einen gültigen Reisepass. Das Mitführen einer Geburtsurkunde sowie einer Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, falls nicht beide sorgeberechtigte Elternteile mitreisen, ist aber weiterhin empfehlenswert.
Reist ein Minderjähriger ohne Begleitung eines Erwachsenen, sind neben dem gültigen Pass folgende Unterlagen mitzuführen:
– Internationale Geburtsurkunde (oder eine Geburtsurkunde mit englischer Übersetzung),
– Zustimmungserklärung der Eltern in englischer Sprache, z.B. mittels Muster „Parental consent letter“,
– Passkopien der Eltern/Sorgeberechtigten, bei Alleinsorge Gerichtsbeschluss über das alleinige Sorgerecht oder Sterbeurkunde des anderen Elternteils jeweils mit Übersetzung in die englische Sprache,
– Kontaktdetails der Eltern/Sorgeberechtigten,
– Bestätigungsschreiben in englischer Sprache und Kontaktdaten sowie Passkopie der Person, zu welcher der Minderjährige reisen soll.
Weitere Informationen bieten das Department of Home Affairs und die südafrikanische Vertretungen in Deutschland.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, aber ab einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar deklarationspflichtig. Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 25.000 ZAR erlaubt und bei höheren Beträgen deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Rand ist auf 5.000 ZAR beschränkt, von Fremdwährungen auf den bei Einreise deklarierten Betrag.
Gebrauchte persönliche Gegenstände können zollfrei eingeführt werden. Bei der Einfuhr von Jagd- und Sportwaffen gab es in jüngster Zeit vermehr Schwierigkeiten.
- Möchten Sie Waffen nach Südafrika einführen, setzen Sie sich rechtzeitig vor Abreise mit der südafrikanischen Auslandsvertretung nahe Ihres Wohnorts in Verbindung und sorgen Sie möglichst dafür, dass Ihr Reiseveranstalter vor Ort bei der Einfuhr Unterstützung leistet.
Heimtiere
Einfuhrbestimmungen für Heimtiere hängen im Wesentlichen davon ab, aus welchem Land die Tiere nach Südafrika eingeführt werden. Erforderlich ist in jedem Fall eine sechs Monate gültige Importgenehmigung. Diese und alle weiteren Informationen bietet Animal Health.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Allerdings ist bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Das gilt auch für einen transitbedingten Zwischenaufenthalt von über 12 Stunden z.B. in Nairobi oder Addis Abeba. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen, da es zu Verspätungen kommen bzw. in Einzelfällen die Aufenthaltszeit im Transit nicht nachvollzogen werden kann. Eine einzige Impfung gilt inzwischen als lebenslanger Impfnachweis im internationalen Reiseverkehr.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen (z.B. Selbstfahrer unter Campingbedingungen, Kontakt zu Wildtieren oder Projektarbeit im Tierschutz).
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Ein mittleres bis hohes Risiko besteht von Oktober bis Mai im Osten der Mpumalanga-Provinz (mit gesamtem Krügerpark und angrenzenden privaten Wildreservaten) und im Norden und Nordosten der Limpopo-Provinz. Eine Malariaprophylaxe (s.u.) ist für diesen Zeitraum empfohlen.
Ein geringes Risiko besteht von Juni bis September im Osten der Mpumalanga-Provinz (mit Krügerpark) und im Norden und Nordosten der Limpopo-Provinz; von September bis Mai im Norden und Nordosten von KwaZulu-Natal (inkl.Tembe- und Ndumo- als auch Umfolozi- und Hluhluwe-Wildreservate).
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, insbesondere in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen Häufigkeit. Bis zu 20% der erwachsenen Bevölkerung (regionale Unterschiede) sind mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Eine Gefahr der Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. bei längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Limpopo- und Mpumalanga-Provinz, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth), siehe Merkblatt Schistosomiasis.
- Baden Sie nicht im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten.
Sonnenschutz
Übermäßige Belastung durch UV-Licht führt zu vorzeitiger Hautalterung und kann auch Hautkrebs verursachen. Südafrika liegt geographisch in einer Zone erhöhter UV-Strahlung, so dass entsprechende Vorsorge getroffen werden sollte (Kopfbedeckung, Sonnenschutzcreme mit hohem Schutzfaktor je nach Hauttyp, besondere Vorsicht an Küsten mit kühlem Seewind).
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser fallen dahinter zurück, bieten aber auch im Notfall einen zielorientierten Service. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend angeraten!
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt – viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“