Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweise

9. Juni 2020

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
– Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
– Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
– Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste

Letzte Änderungen:
Aktuelles

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Sri Lanka zu Einreisesperren und Einschränkungen im Reiseverkehr.

Der internationale Flughafen in Colombo ist seit dem 19. März 2020 bis auf weiteres für ankommende internationale Passagierflüge geschlossen. Leere Passagierflüge, die Passagiere in Colombo aufnehmen, sind von der Regelung ausgeschlossen. Die Ausreise von Passagieren auf kommerziellen Fluglinien ist weiterhin möglich, auch wenn der Flugverkehr insgesamt stark abgenommen hat. Die Einreise aus Deutschland ist seit dem 15. März 2020 untersagt.

Die Gültigkeit von erteilten Visa wurde laut den Behörden von Sri Lanka automatisch bis zum 11. Juli 2020 verlängert. Ausländer sind gehalten, bis zu diesem Datum online einen Termin beim sri lankischen Department of Immigration and Emigration zu buchen um die entsprechende Gebühr für die Verlängerung zu begleichen und den Verlängerungsstempel im Pass angebracht zu bekommen.

Zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 gilt derzeit nachts von 23 Uhr bis 4 Uhr eine landesweite Ausgangssperre. Die Ausgangssperre gilt  nicht für Personen auf dem Weg zum Flughafen, um einen unmittelbar bevorstehenden Flug wahrzunehmen.

  • Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Website der Deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft. 
  • Bitte beachten Sie, dass Ausgangssperren zur Eindämmung von COVID-19  zum Teil mit sehr kurzem Vorlauf verhängt werden.
  • Bitte halten Sie während der Fahrt zum Flughafen Ihren Reisepass und Ihre Flugreservierung für eventuelle Kontrollen bereit.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen der örtlichen Behörden, und informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen beim sri lankischen Gesundheitsministerium.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeitige Reisewarnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Sicherheit

Terrorismus

Nach den Anschlägen auf Kirchen und Hotels in Colombo, Negombo sowie in Batticaloa am 21. April 2019 mit zahlreichen Todesopfer und Verletzten ist die Sicherheitslage angespannt und es besteht die Gefahr von weiteren Terroranschlägen. Die Sicherheitsvorkehrungen wurden deutlich und erkennbar verschärft, die Präsenz der Sicherheitskräfte landesweit verstärkt. Die Ausnahmezustandsregelungen wurden am 22. August 2019 aufgehoben. Ausgangssperren können weiterhin kurzfristig verhängt und soziale Medien blockiert werden. Am Flughafen gelten weiterhin verstärkte Sicherheitsvorkehrungen.

  • Reisen Sie trotz der wieder hergestellten öffentlichen Ordnung mit erhöhter Vorsicht.
  • Meiden Sie öffentliche Plätze weiträumig, verfolgen Sie die lokalen Medien, halten Sie engen Kontakt zu Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften.
  • Treffen Sie mindestens drei Stunden vor Ihrem Abflug am Flughafen ein.
  • Befolgen Sie stets die Anweisungen von Sicherheitskräften.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Immer wieder kommt es zu lokalen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der buddhistischen Bevölkerungsmehrheit und anderer Religionsgemeinschaften. Zuletzt kam es Mitte Mai 2019 in der Nordwest-Provinz und im Bezirk Gampaha zu Ausschreitungen gegen muslimische Einrichtungen, die erst durch den Einsatz von Sondereinheiten und Ausgangssperren unter Kontrolle gebracht werden konnten.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen oder politische Kundgebungen.
  • Befolgen Sie Anweisungen von Sicherheitskräften.

Kriminalität

Am häufigsten gibt es Gewaltkriminalität innerhalb der lokalen Gesellschaften. Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von  gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen, auch in Touristenzentren. Dazu werden teilweise Drogen oder K.O.-Tropfen über Getränke verabreicht.

Es gibt zunehmend Einbrüche in Hotels und Guesthouses. Bei Einkäufen z.B. von Schmuck, aber auch von Kräutern und Kosmetika häufen sich Betrugsfälle oder Wucherpreise auf Märkten.

Die sri-lankische Polizei nimmt unter der rund um die Uhr erreichbaren Telefonnummer 1938 Beschwerden zu sexuellen Übergriffen auf. Sri Lanka verfügt in den Haupttourismusgebieten entlang der Südwestküste über spezielle Touristenpolizei-Stationen, bei denen Anzeigen aufgegeben werden können.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotel Safe) auf.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Bahnhöfen oder im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Nehmen Sie keine Getränke oder Esswaren von Fremden an und lassen Sie diese auch im Restaurant oder in einer Bar nicht unbeaufsichtigt.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht tropisch feucht-heißes Monsunklima.
Monsunartige Regenfälle können kurze, aber heftige Überschwemmungen in Sri Lanka verursachen.
Die Regenzeit erstreckt sich im Nordosten von Dezember bis März und im Südwesten von Juni bis Oktober.

Zudem können insbesondere in der Zeit von April bis Dezember Zyklone auftreten.

Sri Lanka liegt in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben und Tsunamis kommen kann.

  • Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Reisen sind in sämtliche Urlaubsgebiete Sri Lankas möglich.
Bei Überlandreisen ist die Eisenbahn gegenüber öffentlichen Bussen, die aufgrund rücksichtsloser Fahrweise häufig in schwere Unfälle verwickelt sind, vorzuziehen.
Reisen in das Hinterland im Osten sind mitunter beschwerlich. Hier kann ein erhöhtes Minenrisiko nicht ausgeschlossen werden.

Es herrscht Linksverkehr. Nachtfahrten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit außerhalb der Städte nicht ratsam; auf die häufig unbeleuchteten Verkehrskontrollpunkte auch innerorts ist besonders zu achten.
In der Nordprovinz herrscht vergleichsweise erhöhte Militärpräsenz. Dort finden noch vereinzelt Entminungsaktionen statt. In der Nähe von Militärcamps und in verminten Gebieten gelten teilweise Zutrittsbeschränkungen. Es wird zu genereller Vorsicht geraten.  Touristische Infrastruktur ist vor allem in Jaffna vorhanden und entwickelt sich  in angrenzenden Regionen.

Bei Reisen in Bezirke Trincomalee (auch Upuveli und Nilaveli), Batticaloa und Ampara (Arugam Bay) ist mit Militärpräsenz sowie gelegentlichen Kontrollposten entlang der Straßen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug) zu rechnen. Entlang des Küstenstreifens im Osten entwickelt sich wieder eine touristische Infrastruktur.
Im Yala-Nationalpark sind nur Reisen in den sogenannten „Block 1“ möglich.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Für den Internationalen Führerschein muss durch den Inhaber bei der Automobile Asscication of Ceylon ein Antrag auf eine sogenannte „Recognition Permit“ als Anerkennung des deutschen Führerscheins gestellt werden. Oft unterstützen Autovermietungen gegen Aufpreise beim Antragsverfahren.

Besondere Verhaltenshinweise

Verhalten, das als religiöse Missachtung gedeutet werden könnte, wird von der Polizei geahndet, u.a. durch mehrtägige Inhaftierungen.
Es ist untersagt, sich mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen. Respektlose Fotos vor religiösen Motiven können zu empfindlichen Strafen bis hin zu Gefängnis führen. Das Fotografieren der sogenannten „Wolkenmädchen-Fresken“ am Sigiriya-Felsen ist verboten. Eine Hinwegsetzung über dieses Verbot kann empfindliche Strafen sowie eine Beschlagnahmung der Kamera durch die sri-lankischen Polizeibehörden nach sich ziehen. Ebenfalls untersagt ist das Fotografieren von militärischen Einrichtungen.
Tempel dürfen nur mit bedeckten Schultern und über die Knie reichenden Hosen oder Röcken betreten werden.

  • Begegnen Sie religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt und kleiden Sie sich angemessen beim Besuch von buddhistischen Tempeln.
  • Zeigen Sie keine Kleidungsstücke oder Tätowierungen mit buddhistischen Motiven, da sie als Verunglimpfung des Buddhismus empfunden werden können.
  • Vergewissern Sie sich, Fotografieren zu dürfen bzw. fragen Sie um Erlaubnis.
  • Leisten Sie den Anweisungen und Regelungen an srilankischen Kulturstätten unbedingt Folge.

LGBTIQ

Sowohl die Ausübung männlicher als auch weiblicher Homosexualität ist in Sri Lanka strafbar. In der Praxis kommt es allerdings in Fällen von Homosexualität unter Erwachsenen so gut wie nie zu Strafverfahren.

Rechtliche Besonderheiten

Das sri-lankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und –ausfuhr, unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße wie auch das Verhalten, das als religiöse Missachtung gedeutet werden kann, können drakonische Strafen zur Folge haben.
Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) kann außerdem auch in Deutschland bestraft werden, selbst dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde.

Besondere Vorsicht ist bei Grundstückskäufen geboten. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Touristen Grundstücke auf den Namen eines sri-lankischen Partners erwerben, um die hohen Steuern zu umgehen, die Ausländer beim Kauf von Grundeigentum zu entrichten haben. Hierauf sollte man sich auf keinen Fall einlassen. In Sri Lanka gilt, wie in Deutschland auch, dass der im Grundbuch Eingetragene alleiniger Eigentümer sowohl von Land als auch von allen darauf errichteten Gebäuden ist, unabhängig davon, wer den Kauf bzw. Bau finanziert hat.

  • Konsultieren Sie vor Erwerb stets einen Anwalt und achten Sie auf die Eintragung in den sri-lankischen Grundbüchern.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Sri Lanka Rupie (LKR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind zwar verbreitet, für entlegenere Regionen und kleinere Geschäfte empfiehlt sich aber die Mitnahme von Bargeld in Euro und US-Dollar, das nur bei autorisierten Stellen, Banken und Hotels umgetauscht werden dürfen, die den Wechsel auf einem bestimmten Formular bestätigen. Gewechseltes deklariertes Geld kann bei Ausreise zurückgetauscht werden.

In Sri Lanka treten gelegentlich Fälle von Kreditkartenbetrug auf. Es ist auch deshalb ratsam, einen Großteil der Ausgaben mit Bargeld zu bestreiten.
Zur Vorauszahlung möglicher Krankenhaus- bzw. Arztkosten wird häufig die Vorlage einer Kreditkarte verlangt, auch wenn eine gültige Auslandskrankenversicherung besteht. Die Kreditkarte sollte daher stets mitgeführt werden. Bankkarten können in Sri Lanka nicht benutzt werden. 

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass:  Ja
  • Vorläufiger Reisepass:  Ja
  • Personalausweis:  Nein
  • Vorläufiger Personalausweis:  Nein
  • Kinderreisepass:  Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das entweder vor der Einreise (ETA) oder bei Einreise (on arrival) beantragt werden kann.

Visum vor der Einreise

Das Visum kann vor Einreise online im Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA) beantragt werden.
Möglich ist auch die Beantragung bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung.
Bei der Beantragung im Online-Verfahren achten Sie bitte unbedingt darauf,

  • dass Sie ausschließlich die offizielle Webseite ETA nutzen, um gegebenenfalls Vermittlungsgebühren zu vermeiden,
  • dass alle Angaben korrekt sind. Die sri-lankischen Behörden bestehen auch bei kleinen Fehlern (z. B. Zahlendreher oder versehentliche Eintragung des Buchstaben „O“ anstatt der Zahl „0“ in der Passnummer) auf der Ausstellung eines neuen Visums am Flughafen.
  • Bitte achten Sie zudem darauf, bei der Visumbeantragung unbedingt den richtigen Reisezweck anzugeben. Reisende, die ihr Visum für einen nicht genannten Reisezweck missbrauchen (z. B. geschäftliche Aktivitäten oder Teilnahme an Konferenzen mit einen Touristenvisum) riskieren, verhaftet und deportiert zu werden.

Visum bei Einreise („on arrival“)

Das Visum kann auch am Flughafen am Schalter als „Visa on arrival“ beantragt werden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass dabei unter Umständen mit langen Wartezeiten zu rechnen ist. Um diese zu vermeiden, sollten Sie das Einreisevisum besser vorab über die offizielle Webseite ETA beantragen.

Touristenvisa werden für eine Dauer von vier Wochen ausgestellt. Verlängerungen von Touristenvisa sind in Ausnahmefällen möglich aber äußerst zeitaufwändig. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8, wird dringend empfohlen (E-Mail: adcvisa@immigration.gov.lk).

Längerfristige Aufenthalte

Die Ausstellung eines längerfristigen Visums ist nur durch eine sri-lankische Auslandsvertretung möglich. Für detaillierte Informationen zur Beantragung eines Visums, sowie bei technischen Problemen bei der Beantragung einer ETA wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung oder konsultieren Sie die o. g. Webseite.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 1.000 LKR, die Mitnahme von Fremdwährung unbegrenzt möglich, aber ab einem Wert von 10.000 US-Dollar deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Landeswährung ist auf 250 LKR beschränkt, die von Fremdwährung bis zum bei der Einreise deklarierten Betrage möglich.

Ausländische Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden.

Die Einfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist untersagt. Die Ausfuhr von Antiquitäten (alle Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der behördlichen Genehmigung.

Die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen und Drogen sind streng untersagt.

Heimtiere

Deutsche, die ein Haustier mit nach Sri Lanka nehmen möchten, müssen vor Abreise eine Einfuhrerlaubnis für das Tier einholen.

Diese Einfuhrerlaubnis kann entweder über die srilankische Botschaft in Berlin oder direkt beim Department of Animal Production and Health beantragt werden (P.O. Box 13, Peradeniya 204000, Tel. +94 81 2388189, +94 91 2388195, Fax.: +94 81 2388619).

Tiere, die ohne Einfuhrerlaubnis in Sri Lanka eintreffen, werden umgehend und kostenpflichtig nach Deutschland zurücktransportiert.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus oder Voraufenthalt innerhalb von neun Tagen in einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Im September 2016 erklärte die Weltgesundheitsorganisation WHO Sri Lanka als malariafrei.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Merkblatt Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Die Intensität der Sonneneinstrahlung wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme muss insbesondere bei Kindern und älteren Personen geachtet werden. Gefährliche Meeresströmungen führen immer wieder zu tragischen Ertrinkungsunfällen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen auch ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, ist nicht immer und überall gewährleistet.

  • Achten Sie auf entsprechende Warnungen an den Stränden.
  • Vermeiden Sie Alkoholkonsum beim Baden und Schwimmen.
  • Lassen Sie Kinder an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen.

Ayurveda

In der medizinischen Fachliteratur finden sich immer wieder Mitteilungen über Arsen- und Schwermetallvergiftungen durch ayurvedische Medikamente. Die Medien berichteten in den letzten Jahren auch über einzelne Fälle aus Sri Lanka.

  • Nehmen Sie bei ayurvedischen Behandlungen keine unzertifizierten ayurvedische Medikamente ein und achten Sie darauf, dass weder Arsen noch Schwermetalle als Wirkstoff enthalten sind.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in den großen Städten und Tourismuszentren ausreichend bis gut, entspricht aber nicht überall europäischem Standard. Im Colombo ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen bis sehr hohen Niveau.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Quelle: Auswärtiges-Amt

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