Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise

22. Mai 2020

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Russischen Föderation zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Die Einreise von Ausländern ist derzeit stark eingeschränkt. Es dürfen nur akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben.

Seit 30. März 2020 sind erhebliche Beschränkungen für die Ein- und Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus in Kraft. Das Überschreiten dieser Grenze ist für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gelten einige Ausnahmen. Für Deutsche ist die Einreise nach Estland und Finnland mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten möglich. Es wird empfohlen sich vor Reiseantritt bei der zuständigen estnischen bzw. finnischen Auslandsvertretung zu erkundigen. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.

Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren und sich bei der Telefon- Hotline der Stadt Moskau +7 495 8704509 zu melden. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.

In vielen Landesteilen gelten umfassende Ausgangsbeschränkungen, kombiniert mit elektronischen Monitoring Systemen. In Moskau darf bis zum 31. Mai die gemeldete Wohnung nicht verlassen werden, außer im medizinischen Notfall. Weitere Ausnahmen gelten für den Einkauf von Gütern des täglichen Bedarfs am nächstgelegenen Ort In der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis. Für die Benutzung aller Verkehrsmittel werden digitale Passierscheine benötigt.

Alle internationalen Flüge (Linie und Charter) von und nach Russland sind eingestellt. Vereinzelt führt Lufthansa von Moskau-Domodedowo Flüge nach Frankfurt und Aeroflot Flüge von Moskau-Scheremetjewo ins westliche Europa durch.

  • Erkundigen Sie sich direkt auf der Internetseite von Lufthansa bzw. Aeroflot nach aktuellen Flugmöglichkeiten.
  • Prüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung
  • Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, dass Ihr Flug stattfindet.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Sicherheit

Von nicht erforderlichen Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien und Dagestan und in die unmittelbare Grenzregion zur Ukraine im Rostovskaya Oblast wird abgeraten.

Terrorismus

Wie verschiedene Anschläge mit zahlreichen Todesopfern gezeigt haben, kann es in Russland, auch außerhalb der Kaukasus-Region, zu Anschlägen kommen. Todesopfer forderte zuletzt ein Terroranschlag in der Metro von St. Petersburg im April 2017. Die russischen Behörden halten ihre Warnung vor Anschlägen aufrecht und rufen weiterhin zu besonderer Vorsicht auf.

  • Seien Sie weiterhin insbesondere an belebten Orten, bei Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel besonders aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Halbinsel Krim

Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
Derzeit kommt es bei der Einreise aus der Russischen Föderation in die Ukraine insbesondere für Personen, die neben der deutschen auch die russische Staatsangehörigkeit besitzen, sowie bestimmte Berufsgruppen wie Journalisten, vermehrt zu Zurückweisungen.

Grenzgebiet zur Ukraine

Von nicht erforderlichen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zur Ukraine im Rostovskaya Oblast im Abstand von rund 10 Kilometern wird abgeraten. Der Konflikt in der Ost-Ukraine dauert an und führt zu einer erhöhten Gefährdung in diesem Gebiet, in dem der Notstand gilt. An vielen Grenzübergängen bestehen zudem Reisebeschränkungen.

Nordkaukasus

Von nicht erforderlichen Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien und Dagestan wird abgeraten. Es besteht bei Reisen in den Föderalbezirk Nordkaukasus sowie angrenzende Regionen eine erhöhte Sicherheitsgefährdung durch mögliche Anschläge mit terroristischem Hintergrund, bewaffnete Auseinandersetzungen und Entführungen.
Zudem gilt für bestimmte Streckenabschnitte einiger Verkehrsstraßen im Nordkaukasus nur beschränkter Zutritt für Ausländer.
Personen, die trotz der Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfsmöglichkeiten der deutschen Botschaft in Moskau rechnen.

Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird von den georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Georgien.

Übrige Landesteile

Insbesondere in Moskau und St. Petersburg, aber auch in anderen großen Städten kann es zu angemeldeten und genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen kommen, die meist friedlich verlaufen. Im Zusammenhang mit unerlaubten Protestaktionen kann es zu zu einem massiven Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen.

Es gibt insbesondere in grenznahen Gebieten weiterhin Zonen, die nur mit Zutrittserlaubnis bereist werden dürfen. Sowohl zu Belarus, Polen als auch Litauen gibt es viele Bereiche der „grünen“ Grenze, an denen Grenzübertritte einfach, aber illegal sind.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie Reisebeschränkungen und vermeiden Sie unerlaubte Grenzübertritte.
  • Für Reisen auf die Halbinsel Krim beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
  • Für Reisen nach Südossetien und Abchasien beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Georgien.

Kriminalität

In den touristischen Zentren russischer Städte sowie in größeren Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln wie der Metro kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl.

Wie auch in anderen Großstädten kann es in Bars und Clubs russischer Großstädte zu Straftaten und vereinzelt dem Einsatz von K.o.-Tropfen kommen. Bewusstlose Personen können Opfer sexueller Gewalt werden oder sich im Freien wiederfinden, was in den Wintermonaten lebensgefährlich sein kann.

In nur offiziell aussehenden, aber nicht lizensierten Taxis sind Touristen Opfer von Straftaten geworden.

Aktuell gibt es vermehrt Fälle von Internetbetrug, indem Personen aus Westeuropa und den USA aufgefordert werden, beispielsweise im Rahmen vermeintlicher länger angebahnter Liebesbeziehungen Geldzahlungen zu veranlassen. In der Regel besteht keine Möglichkeit, einmal überwiesene Geldbeträge zurückzuerlangen, siehe auch Merkblatt der deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der Metro und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Wählen Sie Taxis sorgsam aus, nutzen Sie möglichst nur registrierte Taxiunternehmen, benutzen Apps oder bestellen Sie diese bereits im Hotel.
  • Notieren Sie bei Nachtfahrten vor dem Einsteigen in ein Taxi sichtbar das Kennzeichen und übermitteln Sie dieses als erkennbare Sicherheitsmaßnahme.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Lassen Sie Getränke und Nahrungsmittel in Bars und Clubs nie unbeaufsichtigt und kaufen Sie sie möglichst selbst.
  • Achten Sie auch bei der Auswahl Ihrer Unterkunft auf Sicherheitsaspekte.
  • Leisten Sie aufgrund der möglichen Verwendung von Schusswaffen bei Überfällen keinen Widerstand.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Extreme Kälte und Überschwemmungen

Das Klima reicht von arktisch im Norden bis zu kontinental im Süden.
In weiten Teilen Russlands, insbesondere Sibirien, muss in den Wintermonaten mit extremer Kälte und im Frühjahr mit erheblichem Tauwetter und entsprechenden Überflutungen gerechnet werden.

Busch- und Waldbrände

Im Sommer muss in Sibirien, aber auch in der Nähe der Hauptstadt Moskau mit teilweise weit verbreiteten Busch- und Waldbränden gerechnet werden, die die Infrastruktur und Luftqualität erheblich beeinträchtigen können.

Erdbeben und Vulkane

Teile der Russischen Föderation, insbesondere Tschetschenien, Kamtschatka und die Kurilen liegen in einer seismisch aktiven Zone, in der es zu Erdbeben und auch vulkanischer Aktivität kommen kann.
Der Shiveluch in Kamtschatka gehört zu den am häufigsten ausbrechenden Vulkanen weltweit und zeigte auch zuletzt verstärkte Aktivitäten. Es gilt eine hohe Gefahrenstufe.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Bleiben Sie von Gebieten fern, die von Naturkatastrophen betroffen sind.
  • Informieren Sie sich ggf. beim russischen Ministerium für Katastrophenschutz.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in Großstädten häufig gut funktionierendes U-Bahnen.

Die Straßenverhältnisse sind außerhalb der großen Städte teilweise schlecht, gefährliche Schlaglöcher können in der Dunkelheit oftmals nicht rechtzeitig erkannt werden.
Seit 2009 wird die Internationale Grüne Versicherungskarte als internationaler Nachweis der Haftpflichtversicherung auch in der Russischen Föderation anerkannt. Geschäftsreisende und Touristen müssen somit bei der Einreise in die Russische Föderation keine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung mehr abschließen. In der Versicherungskarte muss allerdings die Länderbezeichnung Russland bzw. das Länderkürzel RUS vermerkt sein.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine uneingeschränkte Lichtpflicht, so dass auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden muss.
Es gilt die 0,16 Promille-Grenze, also streng genommen ein Alkoholverbot beim Autofahren.
Im Kreisverkehr hat grundsätzlich der von rechts kommende Verkehr Vorrang, solange nichts anderes ausgeschildert ist.

Im Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls ist nicht immer mit einer vollständigen Schadenersatzleistung des Unfallgegners zu rechnen; Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung sind relativ niedrig.
Bei einem Unfall können zudem hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Entsorgung in der Russischen Föderation entstehen. Auch werden bei Diebstahl eines vorübergehend eingeführten Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung Einfuhrabgaben vom russischen Zoll erhoben.

Bei Einreise mit dem Pkw oder mit dem Reisebus können an den Grenzübergangsstellen zur Russischen Föderation mehrstündige Wartezeiten entstehen.

  • Seien Sie bei Autofahrten insbesondere in der Dunkelheit besonders vorsichtig.
  • Schließen Sie für Pkw-Reisen möglichst eine Vollkaskoversicherung ab und erwerben Sie einen Auslandsschutzbrief zum Schutz vor Zollabgaben im Schadenfall.
  • Planen Sie Autofahrten sorgsam und rechnen Sie Zeitverluste insbesondere bei Grenzübertritten ein.

Führerschein

Deutsche Staatsangehörige mit vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation können mit ihrem deutschen oder einem ausländischen internationalen Führerschein in Verbindung mit ihrem nationalen Führerschein Kraftfahrzeuge führen. Führerscheine ohne Eintragungen in Buchstaben des lateinischen oder des russischen Alphabets müssen ins Russische übersetzt und mit einer russischen notariellen Beglaubigung versehen werden.

Deutsch-russische Doppelstaater gelten in der Russischen Föderation als russische Staatsangehörige und müssen daher einen gültigen russischen Führerschein besitzen.

Reisen aus oder in die Republik Belarus

Im Reiseverkehr über die Republik Belarus ist es an der Grenze zur Russischen Föderation zu Zurückweisungen von Reisenden gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung durch russische und belarussische Staatsangehörige zugelassen sind. Entlang der Grenze zu Belarus wurden zudem Grenzzonen eingerichtet, deren Betreten eine besondere Erlaubnis des Grenzdienstes des Föderalen Sicherheitsdienstes erfordert.

Die Nutzung des Fernzugverkehrs – hier lediglich die Direktverbindung auf der Strecke Berlin-Moskau – soll nach Mitteilung des Russischen Verkehrsministeriums ausnahmsweise möglich sein, sofern die Reisenden im Besitz von gültigen Visa für die Russische Föderation und die Republik Belarus sind. Dennoch hat es auch hier Einzelfälle gegeben, in denen deutschen Staatsangehörigen ein illegaler Grenzübertritt vorgeworfen wurde.

Drittausländern mit gültigem russischem Visum ist es wieder erlaubt, vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen, Moskau (alle vier), St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi, in die Russische Föderation einzureisen bzw. in die Gegenrichtung auszureisen.

  • Achten Sie auf gültige Visa für beide Länder.
  • Reisen Sie möglichst nicht auf dem Landweg über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt.
  • Nutzen Sie bei Flugreisen von Minsk aus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als die acht genannten Flughäfen.
  • Beachten Sie die Verbote des Betretens von Grenzzonen zu Belarus.
  • Beachten Sie auch die Einreisebestimmungen für die Republik Belarus, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Belarus.

Betretenserlaubnis für bestimmte Gebiete

Es gibt in der Russischen Föderation immer noch Gemeinden und Gebiete, die nur mit einer besonderen Erlaubnis der zuständigen staatlichen Organe betreten werden dürfen. Dies ist insbesondere bei Reisen in Grenzgebiete der Russischen Föderation wie im Gebiet Kaliningrad (z.B. zum Angeln in grenznahen Bereichen, bei individuellen Schiffstouren in den Küstengewässern, zur Jagd oder sonstigen Aufenthalten) und in den Nordkaukasus zu beachten. Hier sind ggf. gesonderte Berechtigungsscheine für den Aufenthalt bei den zuständigen Grenzdienst- oder Kreisverwaltungen zu beantragen, siehe auch Informationen der deutschen Vertretungen in Russland.

  • Erkundigen Sie sich vor Reisebeginn bei Ihren Einladern, Ihrem Reisebüros oder bei den russischen Vertretungen in Deutschland, ob Sonderregelungen im beabsichtigten Reisegebiet bestehen.
  • Vermeiden Sie Reisen in diese Gebiete ohne Erlaubnis.

LGBTIQ

Homosexualität ist in Russland nicht strafbar, allerdings ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der russischen Gesellschaft gering.

Es kommt immer wieder zu Übergriffen auf Homosexuelle, z.B. bei öffentlichem Zeigen gegenseitiger Zuneigung. Durch das föderale Gesetz gegen „Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen gegenüber Minderjährigen“ drohen auch Ausländern bei Weitergabe von Informationen über bzw. öffentlicher Demonstration und Unterstützung von Homosexualität Geldbußen in Höhe von bis zu 100.000,- Rubel, bis zu 15 Tage Haft und die Ausweisung aus der Russischen Föderation.

Im Landesteil Tschetschenien gab es nach glaubhaften Berichten von Nichtregierungsorganisationen Fälle von Verfolgung, Verhaftung und Folter tschetschenischer LGBTIQ-Personen.

Rechtliche Besonderheiten

Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als „Kulturgut“ bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung  kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

Bei einigen staatlichen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zu Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote angezeigt sind. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht verifizierten VPN-Netzwerks ist strafbar.

Die Ein- oder Ausfuhr von Drogen auch bei geringen Mengen leichter Drogen wie Marihuana kann langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad/Königsberg) ist die „grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine markiert. Bei illegaler Überschreitung der Grenze von Polen auch nur für wenige Meter ist mit Festnahme und mehrjähriger Haftstrafe zu rechnen.
Gleiches gilt für Gebiete im Nordkaukasus, Grenzzonen zu Belarus und die litauisch-russische Grenze (Kurische Nehrung). Auf der ca. vier km langen Grenze gibt es nach wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Russische Rubel (RUB). Die Bezahlung mit Kreditkarte ist inzwischen weit verbreitet und immer häufiger im Alltag möglich. Auch die Abhebung an Geldautomaten ist in nahezu allen Städten möglich. Der Geldwechsel auf der Straße ist verboten.

In der Vergangenheit ist es zu Fällen von Missbrauch von Bank- und Kreditkarten gekommen: mehrere Geldautomaten wurden manipuliert, so dass bei der Bargeldabhebung die Geheimnummer und die Datensätze „kopiert“ und dann unberechtigt Bargeld-Abhebungen zu Lasten des jeweiligen deutschen Kartenkontos getätigt wurden.

Für kleinere Ausgaben und auch Taxifahrten empfiehlt es sich, etwas Bargeld in Rubel bei sich zu führen.

  • Nehmen Sie Bargeld möglichst in kleiner Stückelung (Dollar oder Euro) mit und tauschen Sie nach und nach kleinere Beträge (Wechselkursschwankungen).
  • Tauschen Sie Geld nur in zugelassenen Banken, Hotels  oder Wechselstuben.
  • Achten Sie beim Einsatz der Geldkarte am Automaten auf Veränderungen bzw. Manipulationen an der Eingabetastatur und am Einzugsmechanismus sowie, dass Sie nicht bei der Eingabe der Geheimnummer beobachtet werden.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben und unbeschädigt sein; in der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Laufzeit, auf jeden Fall aber mindestens drei Monate) akzeptiert.

Beschädigte Reisedokumente werden von den russischen Behörden und den Fluggesellschaften regelmäßig am Flughafen zurückgewiesen.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Ein- und Ausreise sowie im Transit ein Visum.
Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung bzw. bei Kurzzeitaufenthalten von bis zu acht Tagen im Gebiet Kaliningrad und Sankt. Petersburg und dem Leningrader Gebiet als e-Visa beantragt werden.
Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.

e-Visa

Für geschäftliche, touristische oder humanitäre Kurzaufenthalte bis zu acht Tagen können deutsche Staatsangehörige ausschließlich für das Gebiet Kaliningrad seit dem 1. Juli 2019 und für die Stadt Sankt Petersburg und das Leningrader Gebiet seit dem 1. Oktober 2019 kostenlose eVisa zur einmaligen Einreise beantragen.
Der Antrag ist online spätestens vier Kalendertage vor Reiseantritt zu stellen, dabei ein Passbild in Form einer digitalen Datei hochzuladen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 30 Tage ab Ausstellungsdatum, innerhalb derer ein achttägiger Kurzaufenthalt möglich ist und nicht überschritten werden darf.
Schon die Überschreitung um eine Stunde z.B. bei einem Abflug um 1 Uhr nachts nach Ablauf der Gültigkeit führt zu Problemen. Auch das Zuspätkommen aufgrund langer Wartezeiten an der Grenze wird als eigenes Verschulden gewertet und die nur wenige Minuten zu späte Abgabe des Passes geahndet.

Die für die Ein- und Ausreise jeweils zugelassenen Grenzübergangsstellen mit e-Visa unterscheiden sich zum Teil zu den sonst mit normalem Visum zugelassenen Grenzübergangsstellen und sind beim russischen Außenministerium, beim e-Visa Application Process sowie von den deutschen Vertretungen in Russland aufgeführt. Andere als die dort genannten Grenzübergangsstellen können nicht passiert werden, für das Leningrader Gebiet auch nicht mit dem Zug.

Die Ein- bzw. Ausreise in andere Regionen der Russischen Föderation sind mit dem e-Visa nicht möglich, auch keine Transitreise und kein Direktflug mit Zwischenlandung in einer Stadt außerhalb des Leningrader bzw. Kaliningrader Gebiets.

Es können mehrere e-Visa hintereinander beantragt und genutzt werden, sofern für jede Nutzung internationale Grenzstellen überquert werden. Bei der Nutzung eines e-Visa für St. Petersburg ist z.B. ein anschließender Aufenthalt mit e-Visa in Kaliningrad möglich, wenn ein internationaler Flug z.B. über Riga oder Warschau genutzt wird. Die Nutzung eines direkten Inlandsfluges von St. Petersburg nach Kaliningrad bzw. umgekehrt mit e-Visa ist nicht möglich. Die Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen im Halbjahr darf nie überschritten werden.

Die Erteilung eines e-Visa durch die russischen Grenzstellen ist nicht möglich. Bei Überziehung selbst um wenige Minuten drohen Strafen und erhebliche Verzögerungen bei der Aus- bzw. Weiterreise.
Bereits kleinste Schreibfehler im elektronischen Visumantrag (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer – in deutschen Pässen gibt es nur die Null „0“ aber nicht den Buchstaben „O“, Gültigkeitsdaten des Passes) führen zur Zurückweisung bei der Einreise.
Es müssen auch alle (Vor-)Namen im Antrag aufgeführt werden, die im Reisepass genannt sind. Umlaute und andere Sonderzeichen im Namen sind wie in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepasses anzugeben.

Beförderungsunternehmen können die Existenz und Gültigkeit elektronischer Visa per Validity Check prüfen.
Bei der Einführung des e-Visa handelt es sich um ein Pilotprojekt, kurzfristige Änderungen sind jederzeit möglich.

Überschreitung des Aufenthalts

Das Überziehen des russischen Visums, einschließlich des e-Visa, ist strafbar und kann dazu führen, dass Hotels, Pensionen und Hostels sich weigern, die Betroffenen aufzunehmen. Ist das Visum abgelaufen, ist die Ausreise nicht ohne weiteres möglich. Es müssen beim örtlich zuständigen Büro der Hauptverwaltung für Migrations-angelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) Formalitäten in die Wege geleitet werden. In der Regel schließt sich ein gerichtliches Verfahren an, mit der Folge einer Geldstrafe und der Pflicht zur Beantragung eines kostenpflichtigen speziellen russischen Ausreisevisums (Transit visa no. 1) bei der zuständigen russischen regionalen Verwaltung des Innenministeriums, das drei bis fünf Tage in Anspruch nimmt, oder gar einer Ausweisung. Die Ausweisung ist wiederum mit einer Wiedereinreisesperre von fünf Jahren verbunden.

  • Überprüfen Sie die Gültigkeit des russischen Visums bereits vor der Einreise in die Russische Föderation auf mögliche Fehler.
  • Planen Sie bereits bei der Beantragung des russischen Visums genügend zeitliche Puffer ein, um es nicht durch hohes Verkehrsaufkommen, verspätete oder ausgefallene Flüge o.ä. zu überziehen

Krankenversicherungspflicht

Für Deutsche besteht bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht, ein Versicherungsschein muss bei Beantragung des Visums vorgelegt werden. Bei der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich.

Visumfreier Transitaufenthalt im Flugverkehr

Für Transitaufenthalte bei Flugreisen, die ein einmaliges Umsteigen an einem Flughafen innerhalb von max. 24 Stunden erfordern, ist kein Visum erforderlich, sofern das Ticket für den Weiterflug vorgelegt wird, ein Transitbereich am Flughafen vorhanden ist und dieser nicht verlassen wird.

Visumfreier Aufenthalt im Schiffsverkehr

Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visumfrei einreisen und sich im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Die Reise- und Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Weitere Details sollten vor der Abreise mit diesem geklärt werden.

Ein- und Ausreisekontrolle/Einreisesperren

Bei Überschreiten der Außengrenze wird eine eingehende Kontrolle durchgeführt, die die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen, sowie gegebenenfalls der für den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse umfasst.
Am Flughafen Moskau-Wnukowo werden keine elektronischen Bordkarten z.B. auf Mobiltelefonen, sondern nur als Papierausdruck akzeptiert. Ein Ausdruck ist am Check-In-Automat im Terminal möglich.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt oder wenn eine Einreisesperre besteht, wird die Einreise in die Russische Föderation verweigert. Einreisesperren können nach der russischen Migrationsgesetzgebung bereits dann verfügt werden, wenn innerhalb von drei Jahren zwei Ordnungswidrigkeiten, sog. „Administrative Strafen“, u.a. Verstöße gegen die russische Straßenverkehrsordnung, Rauchen außerhalb genehmigter Bereiche, begangen wurden, und zwar unabhängig davon, ob dafür fällige Geldbußen bereits entrichtet wurden.

Die Ausreise aus der Russischen Föderation kann auch verweigert werden, wenn Verbindlichkeiten wie Steuern, Strafgebühren, Unterhaltszahlungen, Kredite bestehen – häufig ist ein Verlassen des Landes erst möglich, wenn ein dann einzuleitendes Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.

Die deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation sind grundsätzlich nicht in der Lage, außerhalb der Dienstzeiten Passersatzdokumente zu erteilen oder bei Problemen mit Visa, deren Gültigkeit abgelaufen ist, zu helfen.

Deutsch-russische Doppelstaater

Deutsch-russische Doppelstaater können nur mit einem gültigen russischen Auslandspass aus der Russischen Föderation ausreisen. Für die Ausreise von Minderjährigen, die sich nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils befinden, werden darüber hinaus weitere Dokumente benötigt. Betroffene Reisende sollten sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise ausführlich bei den zuständigen russischen Behörden informieren.

Migrationskarte/Anmeldung nach Einreise

Ab einem Aufenthalt von sieben Tagen besteht eine Anmeldepflicht für Ausländer.
Hotels und vergleichbare Einrichtungen übernehmen die Anmeldungen. In anderen Fällen muss die einladende Person oder Organisation, z.B. der russische Partner des deutschen Reisebüros, die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM/ Главное управление по вопросам миграции МВД РФ) anzeigen. Der ausländische Gast darf seine Ankunft nur im Ausnahmefall auch persönlich im zuständigen Büro der Migrationsstelle (UWM) melden.

Für Verletzungen der An- und Abmeldepflicht ist grundsätzlich der Einlader/Gastgeber verantwortlich und muss Geldstrafen übernehmen. Auch für Reisende drohen allerdings Konsequenzen wie eine Ausweisung und eine Einreisesperre von bis zu fünf Jahren folgen.

  • Vergewissern Sie sich unverzüglich nach Ankunft bei dem im Visum angegebenen Einlader/Gastgeber über die Verfahrensweise der An- und Abmeldung.
  • Fotokopieren Sie den Reisepass samt Visum, die Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars bewahren diese sicher auf, um im Verlustfall die Anmeldung nachweisen zu können.
  • Melden Sie sich im Fall einer mehrtägigen Reise bzw. einem Ausflug vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort bei den Migrationsbehörden ab.
  • Melden Sie sich bei einem Aufenthalt an einem anderen Ort von mehr als sieben Tagen separat an – und bei Abreise wieder ab.

Minderjährige

Reisen Minderjährige nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils, ist im Regelfall eine nach russischem Recht anerkennungsfähige notarielle Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.

Diese kann vor einer russischen Stelle (Notar oder eine der russischen Auslandsvertretungen in Deutschland) oder vor einem deutschen Notar – dann mit einer in Deutschland einzuholenden Apostille und Übersetzung – abgegeben werden.

Einfuhrbestimmungen

Nach derzeit gültigen Devisenvorschriften müssen lediglich Beträge ab einer Höhe von 10.000,- US-Dollar bei der Ein- und Ausreise deklariert werden. Ggf. ist ein Zoll-Anmeldeformular auszufüllen, der rote Zollkorridor zu benutzen und dort eine Siegelung des Formulars durch den Zoll und für die Ausfuhr der Einfuhr- bzw. Herkunftsnachweis nötig.
Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann jeweils der grüne Zollkorridor benutzt werden. Devisenschmuggel z.B. durch nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages und einer Geldstrafe zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft führen.

Einreise mit dem Kfz

Besonderes Augenmerk sollte auf den Gültigkeitszeitraum der Zolleinfuhrbescheinigung für das Kfz gelegt werden. Wenn ein längerer Aufenthalt als in der Gültigkeit angegeben geplant ist, so muss die Zolleinfuhrerklärung vor Ablauf ihrer Gültigkeit bei der jeweils örtlich zuständigen Zollbehörde verlängert werden. Ohne gültige Einfuhrerklärung ist eine Kfz-Wiederausfuhr grundsätzlich nicht möglich. Fahren ohne gültige Zolldokumente kann zudem eine empfindliche Zollstrafe (Fahrzeugwert als grobe Richtlinie, dieser wird von den russischen Stellen ermittelt) nach sich ziehen.

Heimtiere

Bei der Einreise mit Heimtieren von Deutschland nach Russland muss eine amtstierärztliche Bescheinigung mit Übersetzung in die russische Sprache vorgelegt werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass das Tier nicht an ansteckenden Krankheiten leidet, vorschriftsmäßig geimpft wurde, und dass der Ausfuhrort frei von ansteckenden Tierkrankheiten (Tierseuchen) ist. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Tage sein.

Bei max. zwei Hunden bzw. Katzen pro Reisenden ist die Einreise ohne Einfuhrerlaubnis und Quarantäne zulässig, wenn ein internationaler Heimtierausweis vorhanden ist, der einen Vermerk der zuständigen Behörde des Herkunftslandes über eine in den letzten fünf Tagen vor Abreise durchgeführte klinische Untersuchung des Tieres sowie einen Vermerk, dass das Tier spätestens 20 Tage vor der Reise geimpft worden ist, enthält.

Erforderliche Impfungen für Hunde sind Tollwut, Fleischfresserpest, Hepatitis, virale Enteritis, parvo- und adenovirale Infektionen, Leptospirose, für Katzen Tollwut und Panleukopenie. 

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut sowie FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Firmen sollen sicherstellen, dass ausländische Beschäftigte gegen Masern geimpft sind. Es finden keine individuellen Kontrollen statt.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Von Ausländern wird vor Ausstellung eines Daueraufenthaltstitels die Vorlage eines HIV-Tests verlangt.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. 

Frühsommer-Meningoenzephalitis

Teile der Russischen Föderation sind Risikogebiete für die durch Zecken übertragende Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME/RSSE). Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt auch vor der in der Russischen Föderation endemischen Virusvariante. Zecken können auch andere Krankheiten wie z.B. die Borreliose übertragen, siehe Merkblatt FSME.

  • Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien (April – Oktober) sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und ggf. impfen.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In ganz Russland treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Das Tollwutrisiko durch z.B. streunende Hunde reicht bis in die Städte, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei vorhandener Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Radioaktive Risiken

Es ist nicht ausschließen, dass es in der Nähe der Stadt Tscheljabinsk (Atomanlage Majak) zu Unfällen mit Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist.

  • Verzichten Sie in der Region auf den Verzehr von Waldfrüchten, Pilzen und Beeren, da diese  radioaktiv belastet sein könnten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb der großen Städte ist mit der medizinischen Versorgung in Mitteleuropa nicht zu vergleichen. In aller Regel sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Moskau, St. Petersburg und anderen Großstädten gibt es einige meist private Krankenhäuser, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden.

Notfallbehandlungen in staatlichen Kliniken sind laut Gesetz grundsätzlich kostenlos, die staatlichen Kliniken entsprechen aber in Ausstattung und Kenntnisstand oft nicht dem deutschen Standard. Hilfe kann über die Notfall-Telefonnummer 03 (vom Mobiltelefon: 112) gerufen werden. In privaten Krankenhäusern, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung um ein vielfaches höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet. Der Reisende sollte für den Krankheitsfall daher genügend Bargeld mit sich führen oder in Deutschland Vorkehrungen für eine schnelle Bargeldbeschaffung (über Kreditkarte oder Blitzüberweisung) treffen. Aufschiebbare oder schwerere Operationen sollten nach ärztlicher Rücksprache in Mitteleuropa durchgeführt werden.

Gemäß den russischen Visavorschriften muss für eine Einreise in die Russische Föderation eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfalle sollte sofort mit dieser Versicherung Kontakt aufgenommen werden.

Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in den großen Städten der Russischen Föderation haben ein gutes Sortiment, wichtige Standardmedikamente sind vorhanden. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Quelle: Auswärtiges-Amt

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