Aktuelles
Panama hat am 12. März 2020 aufgrund der Coronavirus-Pandemie den Ausnahmezustand erklärt; der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist zunächst bis zum 22. Juni 2020 vollständig eingestellt.
Die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit wurden am 1. April 2020 weiter verschärft: Frauen und Männer dürfen nur noch an getrennten Tagen für bis zu zwei Stunden Lebensmittel- bzw. Medikamentenkäufe tätigen, Frauen am Montag, Mittwoch und Freitag, Männer am Dienstag, Donnerstag und Samstag. Sonntag ist Ausgangssperre für jedermann. Diese Ausgangssperre gilt bis auf weiteres; auch für ausländische Touristen.
Innerhalb Panamas kann es wegen vereinzelter Straßensperren zu Behinderungen kommen.
Die am stärksten betroffenen Provinzen (Panama, West-Panama und Colon) sind zu Zonen unter kontrollierter Mobilität erklärt worden, es kann zu intensiveren Kontrollen des Straßenverkehrs kommen.
Alle Schulen in Panama und alle Universitäten bleiben bis auf weiteres geschlossen. Ebenso wurden alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten. Dies betrifft Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen. Es erfolgten Schließungen von Stränden, Museen, Badeflüssen, Nationalparks. Auch Gemeinschaftsräume in Hotels, Bars, Restaurants, Geschäfte mussten schließen. Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Lebensmittelgeschäfte sind weiterhin geöffnet; es kommt jedoch teilweise zu Warteschlangen. Besucher werden angehalten, Masken zu benutzen. Restaurants dürfen nur noch Mahlzeiten liefern oder zur Abholung bereitstellen. Die Einhaltung dieser Regeln wird durch das Gesundheitsministerium kontrolliert. Eine Preisbremse und Rationierung von Hygieneartikeln wurde erlassen.
Touristen, die sich aktuell in Panama aufhalten, können mit Quarantänemaßnahmen belegt werden. Betroffene der häuslichen Quarantänemaßnahmen können unter der Telefonnummer (00507) 6997-1234 via WhatsApp mit dem panamaischen Gesundheitsministerium in Kontakt treten. Das panamaische Gesundheitsministerium hat weiterhin zwei spanischsprachige Hotlines eingerichtet; die Telefonnummer 159 für Personen mit Covid-19 Symptomen, die Telefonnummer 169 für Personen ohne Symptome, die jedoch in den letzten 20 Tagen gereist sind.
Sicherheit
Von Aufenthalten im Osten und Süden der Urwaldprovinz Darién südlich von Yaviza, insbesondere im Grenzgebiet zu Kolumbien, wird dringend abgeraten.
Terrorismus
Innenpolitische Lage
Demonstrationen und Proteste aus innenpolitischen Anlässen führen immer wieder auch zu Gewaltanwendung und Straßenblockaden. Solche Gelegenheiten werden auch von Kriminellen für die Beraubung von Autofahrern und Plünderungen genutzt.
Im Osten und Süden der Urwaldprovinz Darién, insbesondere im Grenzgebiet zu Kolumbien, bestehen hohe Sicherheitsrisiken. In diesem Gebiet operieren kriminelle Organisationen und vereinzelt illegale, bewaffnete Drogenbanden aus Kolumbien, die auch vor Waffengebrauch nicht zurückschrecken. Vielerorts gibt es Zugangssperren, es liegt im Ermessen polizeilicher Kontrollposten, Reisenden die Weiterfahrt zu erlauben.
- Respektieren Sie polizeiliche Zugangssperren unbedingt.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub ist weit verbreitet.
In Panama-Stadt muss verbreitet mit Gewaltkriminalität gerechnet werden. Ein besonders großes Risiko von Raubüberfällen besteht in den Stadtteilen San Miguelito, Tocumen, Juan Díaz, 24 de Diciembre, El Chorrillo, Santa Ana, Curundu, Calidonia und Pacora sowie in der zweitgrößten Stadt Panamas Colon.
Auch in als sicherer geltenden Stadtteilen von Panama-Stadt oder an anderen, bei Touristen beliebten Orten, wie die beliebte Inselkette Bocas del Toro oder dem Valle de Anton, kann es zu Diebstählen oder Überfällen, wie auch sexueller Belästigung und Nötigung bis hin zu Vergewaltigungen allein reisender Frauen, kommen.
Es besteht das Risiko, zufälliges Opfer von Auseinandersetzungen krimineller Banden zu werden. Waffen sind verbreitet und es kommt vermehrt zu Raubüberfällen mit Waffeneinsatz, die unter Umständen auch ohne Vorwarnung eingesetzt werden.
Bei Ankunft am Internationalen Flughafen Tocumen sind die am Taxistand in der Eingangshalle des Flughafens registrierten Taxis und auch in der Stadt registrierte oder online zu buchende Funktaxis und Fahrdienste wesentlich sicherer als Taxis, die an der Straße angehalten werden können. Auch das Zusteigen in Taxis, die bereits Fahrgäste befördern, birgt erhebliche Gefahren für Überfälle.
In Küstennähe frei ankernde Yachten sind in den karibischen Gewässern Panamas ein potentielles Ziel für kriminelle Banden.
- Seien Sie in Panama-Stadt besonders vorsichtig und verzichten Sie dort auf Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit und Besuche der Armenviertel.
- Unternehmen Sie Landausflüge in Colon nur organisiert und vermeiden Sie die Erkundung der Stadt und des Hafengeländes auf eigene Faust.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, sondern halten Sie einen kleinen Geldbetrag zur Herausgabe bereit und geben Sie notfalls auch Wertsachen ab.
- Nehmen Sie nur registrierte Taxis und bestellen diese vor, halten Sie keine auf der Straße an.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Busbahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Ankern Sie mit Booten in Küstennähe nicht frei, sondern nutzen Sie bewachte Hafenanlagen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Tropenstürme
Es herrscht tropisches Klima. Von Mai bis November ist Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen, Erdrutschen und Überflutungen zu rechnen, die auch den Reiseverkehr erheblich beeinträchtigen können.
Erdbeben
Panama liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Flutwellen in Flüssen
Jährlich kommt beim Schwimmen in Flüssen zu tödlichen Badeunfällen in ursprünglich flachen und ruhigen Gewässern, wenn es durch unvorhersehbare Regenfälle weiter flussaufwärts ausgelöste zu einer starken Flutwelle kommt, die Badende mitreißen kann. Auch vermeintliche Bäche und flache Flüsse können sich innerhalb Sekunden in Sturzbäche verwandeln.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es existiert ein Binnenflugnetz und dichte Busverbindungen. In den Städten gibt es Taxis und Mietwagen. Es gibt eine Eisenbahnstrecke zwischen Panama-Stadt und Colon, die allerdings nur wochentags für den Passagierverkehr nutzbar ist.
Der organisierte Tourismus befindet sich noch in der Entwicklung.
Das Straßennetz ist im regionalen Vergleich als gut einzustufen. Die von Panama-Stadt entlang der Pazifikküste bis an die costaricanische Grenze reichende Panamericana befindet sich in meisten Teilen in gutem Zustand. Die Nord-Süd-Achse von Panama-Stadt nach Colon wird derzeit ausgebessert. Abseits der Hauptverkehrsstraßen trifft man nur noch vereinzelt auf asphaltierte Straßen; diese verwandeln sich nach einigen Kilometern gelegentlich in Schotter- oder Sandpisten und erweisen sich während der langen Regenzeit dann als unbefahrbar. Der Osten des Landes ist verkehrstechnisch kaum erschlossen, die Panamericana (asphaltierter Teil) endet weit vor der Grenze zu Kolumbien. Busse verkehren regelmäßig in alle größeren Orte des Landes.
Führerschein
Touristen dürfen in Panama bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen mit einem gültigen deutschen Führerschein Auto fahren. Für einen längeren Zeitraum ist die Umschreibung auf einen panamaischen Führerschein nötig.
LGBTIQ
Homosexualität ist in Panama nicht strafbar. Die gesellschaftliche Akzeptanz ist jedoch nicht weit verbreitet. Insbesondere in ländlichen Gegenden kann es zu Anfeindungen kommen.
Rechtliche Besonderheiten
Drogenbesitz und -handel sind auch in Panama strafbare Delikte und werden von den einheimischen Behörden verfolgt. Bei Festnahme ist auch bei kleinen Mengen mit drastischen Haftstrafen im Land zu rechnen. Selbst bei bloßem Verdacht auf Mitführung illegaler Substanzen ist mit einer Verhaftung durch die Polizeibehörden zu rechnen. Die darauf folgende Überprüfung kann unter Umständen mehrere Tage in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit ist eine Inhaftierung die Regel.
In der autonomen Comarca Kuna Yala erfolgt die Rechtsprechung durch die Stammeshäuptlinge gemäß dem indigenen Recht. Dies kann bereits bei kleineren Vorkommnissen zu empfindlichen Strafen führen. Bootseigentümer sollten hier besondere Vorsicht walten lassen.
Bootseigentümer müssen auch zwingend vor Einfahrt in die Gewässer der Comarca eine Genehmigung des Congreso General Guna und der panamaischen Migrationsbehörde einholen.
Der Genuss alkoholischer Getränke auf der Straße / öffentlichen Plätzen ist verboten und kann zur Inhaftierung führen.
Geld/Kreditkarten
Öffentliches Zahlungsmittel in Panama ist der Balboa (PAB), der im Verhältnis 1:1 an den US-Dollar gekoppelt ist. Der Balboa existiert nur in Form von Münzen; ansonsten wird mit Dollar-Noten gezahlt. In Hotels und Geschäften von Panama-Stadt und den größeren Städten im Landesinnern kann meist mit internationalen Kreditkarten, darunter auch Eurocard/Mastercard und vor allem VISA, bezahlt werden. Bare Euro können kaum getauscht werden. Es empfiehlt sich daher, US-Dollar in Bargeld mit sich zu führen. Der Einsatz von Bank- (Maestro)-Karten funktioniert nicht immer problemlos.
Geldüberweisungen können innerhalb kurzer Zeit über „Western Union“ veranlasst werden; es gibt Zweigstellen im ganzen Land.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 3 Monate und bei einem geplanten längeren Aufenthalt in Panama die gesamte beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen kein Visum.
Es muss entweder ein Rückflugticket nach Deutschland oder ein gültiges Weiterreiseticket (Land-/Luftweg) vorgelegt werden. Daneben muss nachgewiesen werden, dass auch die gesetzlichen Einreisebestimmungen für das Land der Weiterreise erfüllt werden. Ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt müssen glaubhaft gemacht werden. Dies bedeutet entweder 500,- US-$ in bar oder die Verfügbarkeit der entsprechenden Summe auf dem Kreditkartenkonto (per Kreditkartenkontoauszug nachweisbar).
Einreise auf dem Seeweg
Für die Ein- und Ausreise aus Panama auf Schiffen jeglicher Art (Segelschiffe, Yachten, Katamarane etc.) gelten Sonderbestimmungen: Bei Einreise wird eine Einreisegebühr in Höhe von 100,- bis 200,- US $ erhoben.
Touristisch Reisende erhalten bei Einreise per Schiff lediglich ein Visum für 72 Stunden. Wer länger als 72 Stunden in Panama bleiben möchten, sollte sich unmittelbar bei der zuständigen Migrationsbehörde am Anlandungshafen informieren, wie ein reguläres Touristenvisum erlangt werden kann. Ein Aufenthalt in Panama über die erlaubte Visumsdauer wird als Zuwiderhandlung gegen das Aufenthaltsgesetz mit empfindlichen Geldbußen geahndet sowie ggf. Ausweisung aus dem Land.
Bei der Einreise auf dem Seeweg über das Territorium Guna Yala (San Blas Inseln) ist unbedingt auf die ordnungsmäße Stempelung des Passes durch die Einwanderungsbehörde (Migración) zu achten. Reisende können sonst als Illegal-Eingereiste behandelt werden.
Sollte bei Ankunft mit einem Schiff kein Beamter der Migrationsbehörde vor Ort sein, obliegt es dem Reisenden, nach dem Büro der Migrationsbehörde zu fragen und sich unverzüglich einen Einreisestempel geben zu lassen, auch bei Einreise mit einem privatem Schiff /zu sehr früher und später Stunde.
Ist der Reisende erst einmal im Land (z.B. in Panama Stadt) kann diese Formalität nicht mehr nachgeholt werden und der Reisende gilt ausnahmslos als illegal.
Einreise von Costa Rica
Bei der Einreise von Costa Rica nach Panama auf dem Landweg sollte darauf geachtet werden, dass sowohl der costa-ricanische Ausreisestempel als auch der panamaische Einreisestempel im Reisepass angebracht werden.
Reisende müssen zuerst Steuermarken der Gemeindeverwaltung (Municipalidad) kaufen und sich dann an einem separaten Schalter der Einwanderungsbehörde (Migración) einen Einreisestempel geben lassen. Generell sollten Reisende stets kontrollieren, ob sie einen Einreisestempel erhalten haben und diesen notfalls einfordern. Ohne Einreisestempel im Pass muss mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise oder bei Straßenkontrollen gerechnet werden. Da es sich hierbei um einen Rechtsverstoß handelt, wird dieser mit Inhaftierung und Zahlung einer sehr hohen Geldstrafe sowie Ausweisung aus Panama geahndet.
Ein- und Ausreise über die USA (gilt auch für San Juan/Puerto Rico) oder über Kanada
Bei Ein- und Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA, bei Ein- und Ausreise über Kanada die Einreisebestimmungen für Kanada zu beachten.
Längerfristiger Aufenthalt
Für länger dauernde Aufenthalte (Praktika, Freiwilligeneinsätze, Arbeitsaufnahme etc.) sollte rechtzeitig Kontakt mit der Botschaft Panamas in Berlin aufgenommen werden. Informationen bietet die Migrationsbehörde von Panama.
Es wird darauf hingewiesen, dass deutsche Staatsangehörige, die sich länger als die erlaubten 180 Tage im Land aufhalten wollen, unbedingt einen entsprechenden Aufenthaltstitel (Residencia) beantragen müssen. Die panamaische Migrationsbehörde kontrolliert verschärft die Einhaltung der Aufenthaltsvorschriften. Ausländern, die in Panama leben ohne im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels zu sein, kann bei Ausreise aus dem Land die Wiedereinreise nach Panama verweigert werden, auch wenn sie über genügend Barmittel verfügen.
Ausweispflicht
Für Ausländer gilt in Panama eine Ausweispflicht. Daher ist es ratsam, den Originalreisepass – zumindest aber eine Kopie, aus der auch der Einreisestempel hervorgeht – stets mit sich zu führen. Ausweiskontrollen werden regelmäßig durchgeführt.
Minderjährige
Bei der Ausreise aus Panama werden von panamaischen Kindern (auch Doppelstaater) und ausländischen Kindern mit Wohnsitz in Panama regelmäßig die Geburtsurkunden der mitreisenden Kinder verlangt. Familien mit Kindern und Wohnsitz in Panama sollten daher (internationale) Geburtsurkunden aller Kinder mit sich führen. Will ein Elternteil allein mit einem/mehreren Kindern mit Wohnsitz in Panama ausreisen, ist die Vorlage einer notariell beglaubigten Vollmacht des anderen Elternteils – in spanischer Sprache – zwingend notwendig.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, ab einem Wert von 10.000 US-Dollar bzw. 10.000 PAB aber zu deklarieren.
Gegenstände des persönlichen Bedarfs dürfen zollfrei eingeführt werden.
Die Einfuhr von frischem Fleisch, Obst, Gemüse und Blumen in Blumenerde ist nicht erlaubt.
Heimtiere
Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen müssen diese zunächst für 30 Tage in Quarantäne, die allerdings auch zu Hause durchgeführt werden kann. In jedem Fall ist ein Impfzeugnis unter Nachweis einer Tollwutimpfung und eine Bestätigung des Veterinäramts über den Gesundheitszustand des Haustieres, beglaubigt von der jeweils zuständigen panamaischen Botschaft erforderlich. Es wird empfohlen, vorher Kontakt mit der Konsularischen Sektion der Botschaft Panamas aufzunehmen.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von 1 Jahr gefordert, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben.
Bei der direkten Einreise aus Deutschland wird kein Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt, aber die Impfung wird allen Reisenden ab einem Alter von 9 Monaten dringend empfohlen, bevor sie in Panama in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt. Hierzu gehören die Regionen östlich des Panamakanals: die Territorien Emberá und Kuna Yala, die Provinz Darién sowie die östlich des Panamakanals gelegene Teilgebiete der Provinzen Colón and Panama.
Für Reisende westlich des Panamakanals (Panama-Stadt, die direkte Umgebung des Panamakanals, Perleninseln, San Blas) wird keine Gelbfieberimpfung empfohlen.
Bei Weiterreise in ein Drittland kann zudem die Impfung aus Panama kommend verlangt werden.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Es besteht ganzjährig ein geringes Risiko in den Provinzen östlich des Panamakanals. In den Provinzen westlich des Kanals liegt ganzjährig ein minimales Risiko vor, v.a. in Ngöbe-Buglé. Panama-Stadt und die Kanalzone gelten als malariafrei, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Notfallselbstbehandlung (NSB) sinnvoll.
- Besprechen Sie die Notwendigkeit einer NSB sowie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung inklusive Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Influenza A-Virus /H1N1- Grippe
Im Distrikt Barú, Region Chiriqui, wurden vermehrt H1N1 – Influenzafälle mit Todesfällen gemeldet. Die zuständige Gesundheitsbehörde rät zu den üblichen präventiven Hygienemaßnahmen: häufiges Händewaschen, Abstandhalten zu Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung, engen Kontakt mit fremden Menschen reduzieren.
Leishmaniasis
Die kutane und mukokutane Form kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden durch Mücken übertragen.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Leishmaniasis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen.
Leptospirose
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Die bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden, siehe Merkblatt Leptospirose.
Hantavirus
Diese seltene virale Erkrankung wird durch Aufnahme von kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Trakt übertragen. Nach zwei bis vier Wochen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht, siehe Merkblatt Hantavirus.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit den Ausscheidungen von Nagetieren.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
In Panama kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.
- Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.
Medizinische Versorgung
Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten häufig nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten daher nach Möglichkeit in Deutschland erfolgen.
Die Kosten für eine medizinische Behandlung sowie Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.
Über eine Liste von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten verfügt die deutsche Botschaft in Panama.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt – viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“