Pakistan: Auswärtiges Amt

16. Mai 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Pakistan zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen und Einreisesperren.

Pakistan hat alle internationalen Flüge von und nach Pakistan bis einschließlich 31. Mai 2020 gestrichen, die Landgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Es ist derzeit nicht absehbar, ob und inwieweit der internationale Flugverkehr danach langsam wiederaufgenommen wird. Im Lande ist die Bewegungsfreiheit zurzeit stark eingeschränkt, wobei in den einzelnen Provinzen unterschiedliche Regelungen gelten. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.

  • Halten Sie sich über Informationen der deutschen Vertretungen in Pakistan informiert und Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
  • Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft, insbesondere wenn Sie sich derzeit im Lande aufhalten; prüfen Sie Rückkehroptionen auch über Drittländer.
  • Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus insbesondere die derzeitige Reisewarnung vor nicht notwendigen touristischen Reisen.

Sicherheit – Teilreisewarnung

Vor Reisen
– nach Khyber Pakhtunkhwa
(ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), insbesondere in die sogenannten newly merged districts (NMDs)/ex-FATA (ehemalige Federally Administrated Tribal Areas)  mit Ausnahme der UNESCO-Weltkulturerbestätten Taxila und Takht-e-Bahi, einschl. Hauptverbindungsstraßen nach Islamabad,
nach Belutschistan (und die Ein- und Ausreise auf dem Landweg von und nach Iran) und

– entlang der „Line of Control“ (LoC)

wird gewarnt.

Terrorismus

Die Anzahl terroristischer Anschläge mit Todesopfern in Pakistan ist 2019 gegenüber 2018 weiter zurückgegangen. Schwerpunkte sind die Provinzen Khyber-Pakhtunkhwa  und Belutschistan einschl. Provinzhauptstadt Quetta . Vor Reisen in diese Regionen wird daher gewarnt.

Es besteht weiterhin landesweit –auch in den Großstädten Islamabad, Rawalpindi, Lahore, Karachi – eine Gefahr für terroristische Anschläge seitens der Pakistanischen Taliban sowie religiös motivierter oder separatistischer Gruppen, insbesondere durch Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate. Die Terroranschläge richten sich vor allem gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste,Polizei, Märkte, Einrichtungen der Infrastruktur sowie gegen religiöse Stätten (Moscheen, Schreine, Kirchen). In den meisten Fällen sind Todesopfer und Verletzungen auch unter der Zivilbevölkerung zu beklagen.

In Belutschistan, Khyber Pakhtunkhwa und den sogenannten newly merged districts (NMDs) in Khyber Pakhtunkhwa besteht zudem ein erhöhtes Entführungsrisiko.
In Karachi kommt es gelegentlich zu religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und zu Auseinandersetzungen terroristischer oder krimineller Gruppen mit Sicherheitskräften.

In Gilgit-Baltistan ist es seit Juni 2013 zu keinem gegen ausländische Touristen oder Bergsteiger gerichteten Anschlägen mehr gekommen.

  • Holen Sie vor Reiseantritt ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel ein und erkundigen Sie sich bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüro, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind.
  • Rechnen Sie mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
  • Halten Sie sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, und insbesondere freitags und an hohen islamischen Feiertagen von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fern.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Im Zusammenhang mit dem Kaschmir-Konflikt können sich im ganzen Land, insbesondere in Großstädten, immer wieder spontane oder organisierte Demonstrationen ereignen, z.B. nach den Freitagsgebeten. Auch wenn diese zunächst friedlich verlaufen, können sie zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen und selber zum Ziel terroristischer Anschläge werden.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Insbesondere in den sogenannten newly merged districts (NMDs) in Khyber Pakhtunkhwa kommt es noch zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen sowie gezielten Militärschlägen gegen Unterschlupfe, Waffenlager, Trainingslager und andere Einrichtungen militanter Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.

In Gilgit-Baltistan führen Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Aufständische und separatistische Kräfte greifen in Belutschistan regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Sicherheitskräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Auch Aktivitäten afghanischer und pakistanischer Taliban werden in Belutschistan beobachtet. Daneben kommt es zu religiös motivierten Anschlägen, denen v. a. Schiiten zum Opfer fallen. In Quetta richten sich die Anschläge vielfach gegen die Volksgruppe der Hazaras bzw. gegen Christen, die des Missionierens verdächtigt werden.

Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien

Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC) und für weitere Regionen des Landes.

Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung.

Vor Ein- und Ausreisen über die pakistanische Landgrenze mit Iran wird wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet und wegen der bestehenden Reisewarnung für die Provinz Belutschistan ausdrücklich gewarnt.
Die deutschen Vertretungen in Pakistan stellen keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus. Entsprechende Visa sollten vor Reiseantritt bei den Auslandsvertretungen dieser Länder in Deutschland beschafft werden.

Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Erkundigen Sie sich vor Reisen nach Gilgit-Baltistan bei den pakistanischen Reiseveranstaltern und Behörden umfassend über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Führen Sie Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans bevorzugt auf dem Luftweg durch (Flughäfen Gilgit und Skardu), rechnen Sie aber auch mit kurzfristigen wetterbedingten Flugausfällen.
  • Informieren Sie für Reisen über Land vorab bei den pakistanischen Behörden, ob Sie für Ihre Reiseroute oder Ihr Reiseziel eine offizielle Genehmigung (Non-Objection-Certificate; kurz: NOC) beantragen müssen und stellen Sie ggf. entsprechende Anträge möglichst frühzeitig.

Für Ausländer gesperrte Gebiete

Umfangreiche Gebiete sind für Ausländer gesperrt. Die pakistanischen Behörden stellen keine aktuelle Liste der für Ausländer gesperrten Gebiete im Internet ein. Für einige dieser Gebiete können offizielle Reisegenehmigungen bei pakistanischen Behörden beantragt werden. Die Beantragung einer solchen Genehmigung ist in der Regel sehr zeitintensiv. Bei Aufenthalten in solchen Gebiete ohne erforderliche Genehmigung droht die Inhaftierung für mehrere Tage.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie insbesondere Taschendiebstähle und andere Straßenkriminalität kommen in den großen Städten und insbesondere in Karachi vor. Fußgänger sind in der Dunkelheit leichte Opfer. Reisepässe, Kreditkarten und mobile Geräte sind oft begehrtes Diebesgut, Kreditkartenbetrug ist nicht unüblich.

Entführungen von Ausländern erfolgten zuletzt nur noch in Belutschistan, Khyber Pakhtunkhwa und den sogenannten newly merged districts (NMDs) in Khyber Pakhtunkhwa.

In Karachi wurde jüngst ein chinesischer Geschäftsmann nach dem Einkauf auf einem Markt in seinem Auto erschossen. Als gefährlich gelten Abhebungen an Geldautomaten und das Anhalten an großen Kreuzungen bei Nacht; dabei kommt es nicht selten zu Raubüberfällen.
Ortsüblich ist, dass Kurzaufenthalte z.B. von Geschäftsreisenden, Künstlern oder SES-Experten in Karachi von ortskundigen, verlässlichen lokalen Partnern begleitet werden.

Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge Abstimmung ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort.

  • Stimmen Sie Reisepläne möglichst mit Partnern vor Ort sorgfältig ab.
  • Vermeiden Sie möglichst Spaziergänge in den Städten bei Dunkelheit und verzichten Sie dort auch tagsüber auf das Zeigen von Wertgegenständen in der Öffentlichkeit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Im Süden herrscht tropisch-feuchtes Meeresklima, im Norden Kontinentalklima mit kühlen Wintern und heißen Sommern.
Während der Haupt-Monsunzeit (Juni bis September) lösen starke Regenfälle besonders in den gebirgigen Teilen des Landes und auch in Küstennähe immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Dadurch können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.

Pakistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, so dass eine Erdbebengefahr besteht.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, die Verbindungen sind aber nicht immer zuverlässig und es kommt zu Verspätungen. Bahnverbindungen gibt es zwischen großen Städten, allerdings ist der Zustand des Schienenverkehrsnetzes meist veraltet und nicht zuverlässig. Als öffentliche Verkehrsmittel gibt es Pick-up Trucks, Kleinbusse und große Reisebusse, die teilweise nicht verkehrssicher sind.

In Pakistan herrscht Linksverkehr. Von Nachtfahrten wird dringend abgeraten.

In den Großstädten Pakistans gibt es Hotels, die hohe Sicherheitsstandards einhalten.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltensweise

Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden. Während in den Großstädten mitunter eine gegenüber ausländischen Gepflogenheiten tolerantere Haltung zu beobachten ist, muss insbesondere bei Reisen über Land unbedingt auf angemessene Kleidung und angemessenes Auftreten geachtet werden, um der vielfach religiös-konservativen Grundeinstellung in der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Personen sollten nur zurückhaltend fotografiert und vorher um ihr Einverständnis gebeten werden.

Beim Umgang der Behörden mit ausländischen Besuchern ist aus Misstrauen, aber auch zum Schutz der Reisenden, eine eher restriktive Auslegung und Anwendung der Regeln zu Aufenthalt und Bewegungsfreiheit im Land festzustellen. In solchen Fällen können die deutschen Auslandsvertretungen nur sehr begrenzt auf die jeweils zuständigen pakistanischen Behörden Einfluss nehmen. Sind berechtigte Sicherheitsbedenken der Behörden für deren Haltung ausschlaggebend, so sollte dies generell respektiert werden.

Ramadan

Der islamische Fastenmonat Ramadan wird in Pakistan streng eingehalten. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben. Im Ramadan sind der Genuss von Speisen und Getränken und das Rauchen in der Öffentlichkeit von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang untersagt.

LGBTIQ

Homosexualität gilt nach dem pakistanischen Strafgesetzbuch als „widernatürliche Handlung“ und ist strafbar. Das Strafmaß beträgt im Regelfall zwei bis zehn Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Es sind nur wenige Verurteilungen bekannt geworden, gesellschaftlich ist Homosexualität in Pakistan jedoch nicht akzeptiert.

Rechtliche Besonderheiten

Pakistan ist ein islamisches Land. Allerdings sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach Scharia-Recht (z.B. zu Körperstrafen) verurteilt worden sind. Straftaten wie Blasphemie (Gotteslästerung), Ehebruch und Drogendelikte werden mit hohen Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe, geahndet.

Seit Aufhebung des Todesstrafenmoratoriums im Dezember 2014 für Terrorismus-Straftatbestände und im März 2015 für alle mit der Todesstrafe bewehrten Straftatbestände, gab es bereits zahlreiche Hinrichtungen.

Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Über das im alltäglichen Umgang Übliche hinausgehende Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden.

Der Besitz und Genuss alkoholischer Getränke ist grundsätzlich verboten und nur mit einer speziellen Lizenz (z.B. in internationalen Hotels) möglich. Es werden vermehrt Straßenkontrollen durchgeführt.

Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgeländen, Flughäfen und Häfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeugen etc. ist verboten, kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, auch durch auffälliges Verhalten oder den Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Pakistanische Rupie (PKR). Geldautomaten zur Abhebung von Bargeld mit Bank- bzw. Kreditkarten sind teilweise vorhanden. Jedoch akzeptieren einige Geldautomaten keine deutschen oder europäischen Bank-bzw. Kreditkarten. Diese werden nur in wenigen Geschäften in größeren Städten akzeptiert. Für entlegenere Gegenden empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in Euro, US-Dollar oder britischen Pfund, Barzahlung ist noch weit verbreitet.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum, das möglichst vor Reiseantritt beantragt werden sollte. E-Visa befinden sich in der Erprobungsphase, Visa on arrival sind derzeit nicht empfehlenswert.
Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen.

Visum vor der Einreise

Vor Reiseantritt einzuholende Visa für Pakistan müssen bei der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin bzw. dem pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main beantragt werden. Informationen zur Verlängerung von Visa in Pakistan sind erhältlich beim pakistanischen Innenministerium.

Online-Visum (e-Visa)

Pakistan hat mit der Einführung eines e-Visa-Systems für Touristen für Aufenthalte bis 30 Tage begonnen.

Visum bei Einreise („on arrival“)

Daneben wurden sog. Visa-on-Arrival für Touristen und Geschäftsleute für Aufenthalte bis zu 30 Tagen eingeführt. Diese Visumerleichterung gilt auch für deutsche Staatsangehörige. Informationen hierzu bietet das pakistanische Innenministerium. Da belastbare Angaben zur reibungslosen Umsetzung des Verfahrens nicht vorliegen, wird derzeit empfohlen, Visa weiterhin vor Reiseantritt einzuholen und nicht auf diese Möglichkeit zu vertrauen.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Ausländische Währungen können unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Wert von 10.000 US-Dollar ausgeführt werden, Landeswährung ist bei Ein- und Ausfuhr auf bis zu einem Betrag von 10.000 PKR begrenzt.

Erwachsene dürfen 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500g Tabak sowie ¼ Liter Parfüm und Eau de Toilette zollfrei einführen. Die Mitnahme alkoholischer Getränke ist verboten. Geschenke dürfen bis zu einem Gegenwert von 100 US-Dollar zollfrei eingeführt werden.

Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Heimtiere

Für Heimtiere sind eine Bescheinigung eines Veterinärs über den Gesundheitszustand des Tieres und ein gültiger Impfausweis erforderlich. Hunde sollten bereits vor der Einfuhr gegen die üblichen Hundekrankheiten geimpft sein. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin bzw. dem pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main wird empfohlen.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

    Gemäß Vorgaben der WHO soll die Ausreise aller Menschen verhindert werden, die mehr als 4 Wochen im Land gewesen sind und in den letzten 4 Wochen bis 12 Monaten nicht gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) geimpft wurden, siehe Poliomyelitis.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von 1 Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und – bei Aufenthalten in der südlichen Provinz Sindh – auch gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit in der bevölkerungsreichen Küstenregion um Karachi vor und ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Unterhalb einer Höhe von 2.500 Metern besteht in Pakistan von Mai bis November ein hohes sowie von Dezember bis April ein geringes ein mittleres Übertragungsrisiko für Malaria in den nördlichen und nordwestlichen Provinzen, dem westlichen Teil von Punkab sowie in Teilgebieten im Süden des Landes. In den restlichen Teilgebieten im Süden und Südwesten liegt ein geringes Risiko unter 2.500m Höhe vor, siehe Karten des Ständigen Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. In circa einem Viertel der Fälle handelt es sich um die potentiell lebensbedrohliche Malaria tropica.

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Es tritt in Pakistan vor allem nach Überschwemmungen auf, ist aber in aller Regel für Reisende kein Problem. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Poliomyelitis (Kinderlähmung)

Pakistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.
Die WHO hat Pakistan aufgefordert sicherzustellen, dass alle Einwohner und Langzeitbesucher länger als 4 Wochen, die aus dem Land heraus eine internationale Reise antreten, vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise mit einer Dosis gegen Polio geimpft worden sind (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV). Steht eine dringende Reise an und es wurde nicht in den vergangenen vier Wochen bis 12 Monaten gegen Polio geimpft, soll sichergestellt werden, dass Einwohner und Langzeitreisende mindestens zum Abreisezeitpunkt eine Impfung erhalten. Ansonsten soll das Land eine Ausreise dieser Personen verhindern.
Alle Reisenden unter vier Wochen Reisezeit sollten einen kompletten Impfschutz gegen Polio haben. Alle 10 Jahre sind Auffrischungsimpfungen notwendig.
 Bei Einreise in ein Drittland aus Pakistan kommend, z.B. nach Indien kann es sein, dass der Impfschutz kontrolliert wird.
Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen. Siehe auch das aktualisierte Merkblatt Polio-Impfung bei Auslandsreisen.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen von Ungeimpften sind in Pakistan außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Karakorum Gebirge, nicht immer möglich.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Leishmaniasis

Insbesondere die Haut-Leishmaniasis ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies ist eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale“) Form vorliegen.

  • Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen.
  • Stellen Sie sich bei nicht heilenden Hautgeschwüren oder anhaltenden Fieberschüben in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik vor.

Tuberkulose

Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Pakistan im Indusdelta und der Provinz Sindh, im Südosten des Landes. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe auch Merkblatt Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich ggf. impfen.

Krim-Kongo-Haemorrhagisches Fieber

Diese Viruserkrankung, die von Zecken an infizierten Tieren übertragen wird, wird in allen Landesteilen regelmäßig an zwei Peaks (März bis Mai und August bis Oktober) beobachtet. Befallen sind überwiegend Menschen,die engen Kontakt zu Tieren haben (Farmer, Schlachter, usw.).

  • Vermeiden Sie engen Kontakt zu Tieren.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Nordpakistan ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei Aufenthalten über 2.300 Meter Höhe kann es vereinzelt und besonders bei Missachtung höhentaktischer Grundsätze, zu Anpassungsstörungen und zu den verschiedenen Formen der Höhenkrankheit kommen, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Pakistan nach Kenntnis der Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das pakistanische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann sich je nach Unfallort sehr verzögern.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In Islamabad und Karachi ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau und damit auch teuer.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Pakistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt – viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Quelle: Auswärtiges-Amt

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