Neuseeland: Reise- und Sicherheitshinweise

10. Juni 2020

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles

Aktuelles

Seit 8. Juni 2020 gilt Level 1 des vierstufigen nationalen Covid-19 Notfallplans in Neuseeland. Damit werden die Kontakt- und Reisebeschränkungen innerhalb von Neuseeland vollständig aufgehoben, und das Alltags- und Berufsleben nicht mehr eingeschränkt. Nach inzwischen rund zwei Wochen ohne Covid-19 Neuinfektionen in Neuseeland hat das Land erklärt, das Virus in Neuseeland vollständig eingedämmt zu haben. Beschränkungen werden aufgehoben, Bürger sind aufgerufen, die neuseeländische Tracing-App herunterzuladen und weiter selbst Protokolle und Übersichten über Aufenthaltsorte zu führen.

Internationale Einreisen nach Neuseeland bleiben auch in Level 1 bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen bestehen weiterhin nur für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“ (Inhaber von Daueraufenthaltserlaubnissen). Ein Transit ist unter Auflagen einzig über den Flughafen Auckland möglich (u.a. gilt: keine Covid-19 Symptome, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland, Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden, Nachweis bestätigtes Weiter-Rückflugticket ab Auckland).

Einreisende Personen sind verpflichtet, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, die derzeit direkt in der Nähe des Einreiseflughafens in dafür vorgesehenen Einrichtungen absolviert werden muss. Innerhalb der Quarantänezeit werden zwei obligatorische Covid-19 Tests durchgeführt.

Kreuzfahrtschiffe dürfen bis 30. Juni 2020 nicht mehr in Neuseeland anlegen.

Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum vor dem 2. April 2020 („work, student, visitor, interim, limited“), die wegen der aktuellen Lage länger in Neuseeland bleiben müssen, als das neuseeländische Visum es erlaubt, müssen rechtzeitig vor Ablauf ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Ein solcher Antrag ist zwingend online zu stellen. Es wird dann ein Übergangsvisum erteilt („interim visa“). Für die Verlängerung können Gebühren anfallen.
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum zwischen 2. April und 9. Juli 2020 werden automatisch ohne Antrag bis Ende September 2020 verlängert.

Für Neuseeland wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.

  • Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration, oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige Neuseeländische Auslandsvertretung.
  • Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich auf der laufend aktualisierte Website der neuseeländischen Behörden dazu.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeitige Reisewarnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Sicherheit

Terrorismus

Bis zu den Angriffen mit Schusswaffen im März 2019 auf zwei Moscheen in Christchurch, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderten, blieb Neuseeland von Terrorakten verschont.

Innenpolitische Lage

Die Lage ist insgesamt ruhig.

  • Informieren Sie sich dennoch über die lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in den an von Touristen sehr frequentierten Orten vor.

Fahrzeugaufbrüche auf unbewachten Parkplätzen in größeren Städten und Siedlungen sowie entlang von touristisch ausgebauten Routen wie z.B. der Coromandel-Halbinsel, dem Gebiet um Rotorua oder Queenstown sind keine Seltenheit.

Vereinzelt kam es in der Vergangenheit außerdem zu Überfällen auf Touristen, die per Anhalter unterwegs waren oder nachts außerhalb organisierter Campingplätze gezeltet bzw. geparkt hatten („freedom camping“).

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf, insbesondere in Backpacker-Unterkünften.
  • Lassen Sie keine Wertsachen im Auto oder im Wohnmobil zurück.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Tropenstürme

In Neuseeland ist von November bis April Wirbelsturm-Saison. In dieser Zeit kann es vereinzelt zu tropischen Zyklonen und intensiven Regenfällen kommen und in der Folge zu Überschwemmungen und Verkehrsbeeinträchtigungen.

Erdbeben und Vulkane

Neuseeland liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
Der Ausbruch des Vulkans Whakaari auf der Insel White Island am 9. Dezember 2019 forderte zahlreiche zum Teil schwer Verletzte und auch Todesopfer. Die Insel bleibt bis auf weiteres gesperrt.

Busch- und Waldbrände

Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Neuseeland aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss auch in diesen Fällen gerechnet werden.

Überschwemmungen

Starkregen und Schneeschmelzen können zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen. Straßensperrungen nach Erdrutschen oder Unterspülungen kommen nicht selten vor und erfordern zum Teil weite Umwege.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es herrscht Linksverkehr. Der Ausbau und Zustand der Straßen unterscheidet sich deutlich von den Verhältnissen in Mitteleuropa.
Mehrspurige Autobahnen und -straßen existieren nur auf wenigen, vergleichsweise kurzen Teilstrecken in den urbanen Großräumen Auckland (bis nach Hamilton), Wellington, Christchurch und Dunedin.

Der überwiegende Teil der Staats- und Landstraßen in Neuseeland ist einspurig und kurvenreich und eng, vereinzelt gibt es starke Steigungen und Gefälle. Nebenstraßen sind oft nicht durchgehend asphaltiert.

Die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Unter den Verunglückten befanden sich zunehmend junge Touristen.

Um die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von ausländischen Fahrern zu senken, haben sich zahlreiche Fahrzeugverleiher einem selbstverpflichtenden Verhaltenskodex unterworfen. Ausländische Kunden werden vor Übernahme des Fahrzeugs nicht nur umfassend über die neuseeländischen Straßenverkehrsvorschriften informiert, sondern auch zum Stand ihrer Vorbereitung auf das Fahren in Neuseeland und zu ihrer Fahrerfahrung befragt. Der Verhaltenskodex sieht vor, dass die Vermietung in letzter Konsequenz ggf. verweigert werden kann.

Bei Wanderungen in der Wildnis drohen erhebliche Gefahren und Risiken, auch Anbieter von Touren und Extremsportarten haben nicht immer Ausrüstungen mit hohen Sicherheitsstandards.

  • Machen Sie sich vor Reiseantritt mit den Hinweisen zur Straßenverkehrssicherheit in Neuseeland bzw. dem Merkblatt in deutscher Sprache in wichtigsten neuseeländischen Verkehrsregeln vertraut.
  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Kalkulieren Sie Fahrzeiten sorgfältig und großzügig und beachten Sie hierbei die geringere Reisegeschwindigkeit auf Neuseeländischen Straßen.
  • Achten Sie auf ausreichende Ruhezeiten, insbesondere nach einer langen Fluganreise.
  • Achten Sie bei Wanderungen und Extremsportarten auf passende Ausrüstungen für alle Wetterlagen und machen Sie sich auch bei Rundflügen mit Risiken vertraut. Dazu gehört der „Outdoor Safety Code“ der neuseeländischen Naturschutzbehörde DOC.
  • Vergewissern Sie sich, dass lokale Veranstalter vertrauenswürdig sind und dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
  • Erkundigen Sie sich vor Ort, z.B. beim lokalen DOC-Büro oder der Touristeninformation I-Site.

Führerschein

Ausländische Führerscheine werden für einen Zeitraum von längstens einem Jahr ab Einreise anerkannt, muss aber ggf. mit einer beglaubigten Übersetzung in englischer Sprache mitgeführt werden.
Ein internationaler Führerschein ist nicht zwingend notwendig, er wird jedoch in Verbindung mit dem nationalen Führerschein als Übersetzung, anerkannt.
Weitere Informationen, sowie Adressen anerkannter Übersetzungsmöglichkeiten, finden Sie bei der neuseeländischen Verkehrsbehörde.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Das Sammeln von Pflanzen und das Fangen von Tieren sowie die Ausfuhr von Pflanzen und Tieren ohne erforderliche Genehmigung stehen in Neuseeland unter Strafe; auch der Versuch ist strafbar.
Verstöße werden hart geahndet, auch bei Ersttätern sind Haftstrafen von mehreren Monaten die Regel, nicht selten in Kombination mit Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausend Neuseeland-Dollar.

Diese Bestimmungen gelten nicht nur für akut vom Aussterben bedrohte Arten, sondern auch für alle von der Naturschutzbehörde als gefährdet eingestuften Arten. Dazu zählen u. a. Geckos, Papageienvögel (Kaka, Parakeet) und Orchideen.
Der Besitz sowie die Ein- und Ausfuhr von Drogen werden mit empfindlichen Strafen geahndet.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Neuseeland Dollar (NZD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nahezu überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens einen Monat über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und Aufenthalt von bis zu drei Monate als Tourist oder Geschäftsreisender kein Visum, müssen jedoch im Besitz eines Rück- oder Weiterflugtickets sein und auf Verlangen der Einreisebehörde den Nachweis über genügend Mittel zur Finanzierung des Aufenthalts vorlegen können. Ebenso benötigen sie seit 1. Oktober 2019 eine elektronischen Einreisegenehmigung NZeTA.

Elektronische Einreisegenehmigung NZeTA

Die elektronische Einreisegenehmigung NZeTA ist online oder auf mobilen Geräten über die NZeTA-App zu beantragen und auch für einen Aufenthalt im Transitbereich erforderlich.

Die NZeTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (12,- NZD bei Online-Registrierung, 9,- NZD bei Registrierung über eine mobile App).
Zusätzlich wird seit Oktober 2019 bei Registrierung auch eine neu eingeführte Tourismussteuer (International Visitor Conservation and Tourism Levy IVL) in Höhe von derzeit 35,- NZD verlangt, die für eine nachhaltigere Tourismusindustrie in Infrastruktur- und Umweltschutzprojekte fließen soll.

Die einmal erteilte NZeTA gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren.

Die zuständige New Zealand Immigration empfiehlt, den Antrag nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

Visum für andere Aufenthaltszwecke

Für andere Aufenthaltszwecke, u. a. für jede Form der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, oder für längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich. Weitere Informationen bietet die neuseeländische Einwanderungsbehörde.

Minderjährige

Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, müssen auch eine Einverständniserklärung zur Reise (in englischer Sprache) mitführen.

Einfuhrbestimmungen

Neuseeland hat außerordentliche strenge Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und andere pflanzliche und tierische Produkte, die ein Risiko für die endemische Flora und Fauna des Landes darstellen könnten. Reisende sind verpflichtet, bei der Einreise als Risiko in Frage kommende Produkte bzw. Gegenstände zu deklarieren. Dazu zählen unter anderem:

  • Alle Lebensmittel
  • Pflanzen und Saaten
  • Tiere und Tierprodukte
  • sowie sonstige Organismen
  • Gebrauchte Sport- und Campingausrüstung
  • Wander- und andere Sportschuhe
  • Gartengeräte und andere Gegenstände

Diese Liste ist nicht abschließend; ausführliche Informationen sind dem Internetauftritt des Quarantäne-Dienstes des Ministeriums für Primärindustrien zu entnehmen.

Beachten Sie, dass selbst das versehentliche Mitführen von Reiseproviant, z. B. ein einziger im Handgepäck vergessener, nicht-deklarierter Apfel, zu einer sofort fälligen, substanziellen Geldstrafe führen kann.

Bei der Ankunft in Neuseeland muss mit eingehenden Kontrollen, d.h. Durchsuchung des Gepäcks u. a. mit Spürhunden, sowie Durchleuchtung, gerechnet werden. Verstöße gegen die Einfuhrbestimmungen werden unnachgiebig mit Geld- (in der Regel mindestens 400,- NZ Dollar) und ggf. auch Haftstrafen oder Ausweisung geahndet.

Auch Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen vom neuseeländischen Zoll nach dem Customs and Excise Act 2018 zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden. Auch die Herausgabe des Passworts kann hierzu verlangt werden. Bei Verweigerung drohen Geldstrafen von bis zu 5.000 NZD.

Die Zollfreimengen für Genussmittel im Reiseverkehr belaufen sich für Personen über 17 Jahren auf maximal 4,5 Liter Wein oder Bier und höchstens drei Flaschen Spirituosen zu je maximal 1,125 Liter sowie höchstens 50 Zigaretten oder 50 Gramm Tabak bzw. Zigarren (oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren bis maximal 50 Gramm). Andere Waren dürfen bis zu einem Gesamtwert von 700,- NZD je Reisendem eingeführt werden. Ausführliche Informationen finden Sie beim neuseeländischen Zoll.

Einfuhrverbote beziehungsweise -beschränkungen bestehen u.a. für Waffen, so auch für bestimmte Arten von Messern. Weitere Informationen hält die neuseeländische Polizei bereit. Bei Ein- und Ausreise sind mitgeführte Bargeldbeträge (einschließlich Schecks, Reiseschecks, Geld- oder Postanweisungen, Wechsel und andere übertragbare Inhaberpapiere) anzuzeigen, soweit ihr Gesamtwert NZD 10.000 beträgt oder übersteigt.

Heimtiere

Die Einfuhr von Hunden und Hauskatzen ist dem Grunde nach zulässig, erfordert jedoch die Beachtung zahlreicher, detaillierter Vorschriften und (mit Ausnahme von Einfuhren aus Australien) eine mindestens zehntägige Quarantäne.
Bei der Einfuhr von Zierfischen sind weitere Vorschriften zu beachten. Die Einfuhr von anderen Haustieren ist mit Ausnahmen von Kaninchen und Meerschweinchen aus Australien (und nur aus Australien) und Chinchillas aus Großbritannien (und nur aus Großbritannien) verboten. Weitere Informationen erteilt das Ministry for Primary Industries.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Medizinische Versorgung

Das Gesundheitssystem in Neuseeland ist gut ausgebaut. Da es in Neuseeland nicht alle in Deutschland erhältliche Medikamente gibt, empfiehlt es sich, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Alle Medikamente müssen auf dem Einreiseformular (Arrival Card) angeben werden und entsprechende ärztliche Rezepte und Originalpackungen sind mitzuführen (dies gilt v.a. für Medikamente, die Narkotika oder deren Auszüge enthalten (auch z.B. Ephedrin oder Pseudoephedrin, häufig in Erkältungsmitteln).

Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practitioner, GP) aufgesucht werden, der dann erforderlichenfalls die Überweisung an einen Facharzt veranlasst.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Quelle: Auswärtiges-Amt

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