Mosambik: Reise- und Sicherheitshinweise

29. Mai 2020

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
– Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
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– Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste

Letzte Änderungen:
Aktuelles

Aktuelles

Aufgrund der weltweiten Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat der mosambikanische Staatspräsident den Ausnahmezustand um weitere 30 Tage bis zum 29. Juni 2020 verlängert.

Bis zum 31. Mai 2020 ist der internationale Passagierflugverkehr von und nach Mosambik ausgesetzt. Ausnahmen gibt es u.a. bei humanitärer Hilfe und Unterstützung im Gesundheitskontext. Für die Dauer des Ausnahmezustandes werden keine mosambikanischen Einreisevisa mehr ausgestellt. Die bis dato ausgestellten Visa verlieren ihre Gültigkeit. Wenn Sie bereits in Mosambik sind und ein mosambikanisches Visum für einen Kurzzeitaufenthalt (z.B. Touristenvisa) oder eine mosambikanische Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen, werden diese automatisch bis zum 30. Juni 2020 verlängert.

Alle Einreisenden müssen sich in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben, unabhängig, ob Krankheitssymptome vorliegen. Diese Pflichtquarantäne gilt ebenfalls, wenn direkter Kontakt zu COVID-19-Infizierten bestand. Für Personen mit einer privaten Wohnung in Mosambik kann dies in Form einer Selbstquarantäne erfolgen. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Verstöße gegen diese Auflagen können zu einer Umwandlung in eine institutionelle Quarantäne führen.

Die mosambikanischen Behörden empfehlen, die individuellen Bewegungen im öffentlichen Raum auf ein Minimum zu reduzieren. Das Tragen von Atemschutzmasken ist bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum sowie in öffentlichen Transportmitteln, wie auch in Motorrikschas (örtlich „Txopelas“), Pflicht.

Sämtliche öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten, mit Ausnahme u.a. nicht verschiebbarer Angelegenheiten des Staates. Offizielle Märkte und Verkaufsstellen sind weiterhin zwischen 6 und 17 Uhr geöffnet. Kommerzielle „Entertainment“- und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Diskotheken, Bars, Fitnessclubs, Museen, Theater sind geschlossen.

  • Bitte befolgen Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Anweisungen der mosambikanischen Behörden. Zuwiderhandlungen können zu Geld- und Freiheitsstrafen führen.
  • Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
  • Erkundigen Sie sich bei der Mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeitige Reisewarnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Trotz Waffenstillstands- und Friedensverträgen von Anfang August 2019 zwischen Regierung und RENAMO wurden in den letzten Monaten vereinzelte Anschläge von Gegnern des Abkommens verübt. Die Anschläge erfolgten vor allem in den Rückzugsgebieten der ehemaligen RENAMO-Kämpfer entlang der Nationalstraße EN1 zwischen Save und Maringue sowie entlang der Nationalstraße EN6 zwischen Chimoio und Beira mit Konzentration im Dreieck Nhamatanda, Gondola und Gorongosa. Weitere Angriffe können nicht ausgeschlossen werden.

  • Seien Sie bei Reisen in diese Gebiete weiterhin besonders vorsichtig.
  • Informieren Sie sich über die Lage insbesondere bei Reisen außerhalb urbaner Zentren.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Sicherheit

Von nicht erforderlichen Reisen in die Provinz Cabo Delgado wird abgeraten.

Terrorismus

Seit Oktober 2017 kommt es in Mocímboa da Praia und erweiterter, ländlicher Umgebung (Provinz Cabo Delgado, zwischen Palma und Pemba) immer wieder zu auch islamistisch-extremistisch motivierten Angriffen auf die zivile Bevölkerung und zu gewaltsamen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften.
Es ist mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen in der Region zu rechnen.

  • Verfolgen Sie die lokalen Medien und die Lage vor Ort sehr aufmerksam.
  • Seien Sie besonders vorsichtig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen von Sicherheitskräften.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Der langjährige Bürgerkrieg mit teilweise gewalttätigen Feindseligkeiten zwischen Regierung und RENAMO wurde mit dem Waffenstillstandsvertrag vom 1. August 2019 und dem Friedensvertrag vom 6. August 2019 beendet. Es gibt noch vereinzelte ablehnende Stimmen im Land, die den Friedensschluss nicht vollständig akzeptieren. 
Bis zur Feuerpause im Dezember 2016  war es in den Provinzen Manica, Sofala, Tete, Zambezia, Niassa und Nampula vereinzelt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem bewaffneten Arm der Oppositionspartei RENAMO und Sicherheitskräften des Landes gekommen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Mosambik verzeichnet ein erhöhtes Niveau an Kriminalität, vor allem innerhalb der Städte. Der Anteil der Gewaltkriminalität ist in den letzten Jahren gestiegen.
Insbesondere in Maputo kommt es auch zu Entführungen, die auch Ausländer betreffen.
Es kommt immer wieder vor, dass mosambikanische Polizisten Touristen wegen angeblicher Verkehrsdelikte festhalten und zur Zahlung von „Bußgeldern“ auffordern. Grundsätzlich ist nur die Verkehrspolizei (dunkelblaue Hose, weißes Hemd, blaue oder weiße Kappe) zur Verhängung von Bußgeldern wegen Verkehrsdelikten berechtigt, die Schutzpolizei (graue Uniformen) darf Verkehrsteilnehmer für allgemeine Identitätskontrollen anhalten.
Es sind auch Fälle bekannt, in denen ausländische Staatsangehörige bei Identitätskontrollen von der Schutzpolizei bedroht und zur Zahlung von Bestechungsgeldern gedrängt wurden.

  • Machen Sie sich vor Ihrer Reise mit den mosambikanischen Verkehrsvorschriften vertraut. Hinweise hierzu geben u.a. Mietwagenfirmen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Führen Sie Ausweisdokument und Aufenthaltsgenehmigung stets im Original mit sich.
  • Seien Sie generell wachsam und verhalten Sie sich umsichtig.
  • Halten Sie im Auto die Fenster immer geschlossen und verriegeln Sie die Türen von innen.
  • Lassen Sie keine Handtaschen, Mobiltelefone und andere Wertsachen sichtbar im Auto liegen.
  • Geben Sie bei einem eventuellen Überfall Wertgegenstände ohne Gegenwehr heraus.
  • Bei Gesprächen mit der Polizei behalten Sie stets Ruhe, zeigen Sie Ihre Ausweispapiere im Original ohne Diskussion vor und bestehen Sie auf Aufnahme eines ordentlichen Protokolls. Sie
  • Bezahlen Sie Bußgelder nur im Polizeirevier gegen offizielle Quittung („recibo“).
  • Bei offensichtlichem Fehlverhalten der Polizei, notieren Sie sich den Namen des Polizisten und melden den Vorfall im Anschluss direkt bei der nächstgelegenen Polizeistation und der deutschen Botschaft in Maputo.
  • Offensichtliche Korruptionsfälle durch die Polizei können Sie beim Zentralbüro zur Korruptionsbekämpfung („Gabinete Central de Combate á Corrupção“) unter folgenden Telefonnummern 823404, 843404 oder 863404000 melden.

Piraterie auf hoher See

Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet. Auch wenn es vor den Küsten Mosambiks längere Zeit keine Kaperungen mehr gegeben hat, bleibt die Gefahr latent vorhanden.

  • Wenn Sie Schiffsführer in den vorgenannten Gebieten sind, lassen Sie Vorsicht walten.
  • Registrieren Sie sich beim Maritime Security Centre

Natur und Klima

Mosambik liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima ist subtropisch bis tropisch. In der Regenzeit, insbesondere von Januar bis April, kann es zu starken Regenfällen mit Überschwemmungen und in der Küstenregion zu verheerenden tropischen Zyklonen kommen.
Starke Regenfälle in den Nachbarländern verursachen saisonal hohe Flusspegelstände und Überschwemmungen in Mosambik. Hierdurch können Personen- und Sachschäden entstehen sowie Verkehrsverbindungen unterbrochen werden.

  • Informieren Sie sich regelmäßig über Wetter- und Straßenlage, insbesondere, wenn Reisen über Land anstehen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

In Mosambik gilt Linksverkehr. In großen Städten gibt es Taxis, ansonsten ist ein Mietwagen zu empfehlen. Nur sehr wenige Überlandstraßen sind in gutem Zustand. Fahrten über Land bergen aufgrund des teilweise extrem schlechten Straßenzustands und des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer ein sehr hohes Unfallrisiko.
In der Regenzeit können Straßen aufgrund von Überschwemmungen unpassierbar sein, dies betrifft auch innerstädtische Gebiete.

  • Fahren Sie bei Fahrten über Land besonders aufmerksam.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
  • Nutzen Sie auf kleineren Verbindungs- und Nebenstrecken Allradfahrzeuge. 

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexualität ist nicht strafbar. Es gibt eine relativ liberale Gesetzgebung, die allerdings nicht gesellschaftlich verankert ist.

Rechtliche Besonderheiten

Neben Ein- und Ausfuhr sind auch Besitz, Konsum und Handel mit Drogen aller Art strikt verboten. 

Öffentliche Gebäude und Anlagen (z.B. das „Mural“ an der Praça dos Heróis in Maputo oder der Präsidentenpalast an der Avenida Julius Nyerere, Ministerien), uniformierte Personen, Militäranlagen und -fahrzeuge sowie einzelne Botschaften sollten nicht ohne Erlaubnis fotografiert werden. Nicht immer sind Gebäude entsprechend gekennzeichnet.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Neue Metical (MZN). An Geldautomaten kann üblicherweise in allen größeren Städten Bargeld mit Bank- oder Kreditkarten abgehoben werden und mit Kreditkarten auch in Hotels, Restaurants und Supermärkten in Maputo und anderen größeren Städten bezahlt werden. In Mosambik werden auch US-Dollar und insbesondere im südlichen Mosambik südafrikanische Rand akzeptiert. Euro werden außerhalb Maputos nur selten akzeptiert. Für Reisen insbesondere in Landesinnere sollte Bargeld mitgeführt werden.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

In Mosambik besteht Ausweispflicht. Die mosambikanische Polizei ist berechtigt, Ausweiskontrollen durchzuführen.

  • Führen Sie stets Ihren Pass mit gültigem Visum/Aufenthaltserlaubnis (DIRE) im Original mit sich und bewahren Sie beglaubigte Kopien der Dokumente separat sicher auf.

Visum

Für die Einreise nach Mosambik ist ein Visum erforderlich. Es werden Visa für touristische Zwecke auch bei Einreise an größeren mosambikanischen Grenzübergängen und an internationalen Flughäfen in Mosambik erteilt. Allerdings werden Grenzvisa für Personen, die aus Ländern kommen, in denen es eine mosambikanische Auslandsvertretung gibt, nur erteilt, wenn besonders nachvollziehbar begründet wird, warum vor Einreise kein Visum bei der mosambikanischen Auslandsvertretung beantragt werden konnte. Entsprechend informiert auch die Botschaft von Mosambik in Berlin, dass Visa vor Einreise eingeholt werden müssen. Nähere Auskünfte erteilen die mosambikanischen Auslandsvertretungen. Auch Fluglinien können beim Check-in die Vorlage eines gültigen Visums verlangen und ggf. die Beförderung ablehnen.

  • Beantragen Sie Visa weiterhin vor geplanter Einreise bei einer mosambikanischen Auslandsvertretung.

Der Gültigkeitszeitraum des Visums und die zulässige Aufenthaltsdauer können auseinanderfallen. In den meisten Fällen berechtigt das Touristenvisum trotz dreimonatiger Gültigkeitsdauer nur zu einem ununterbrochenen Aufenthalt von max. 30 Tagen.
Ein Visum ohne Berechtigung zur Wohnsitznahme („Sem residência“) kann nur nach Ausreise bei einer mosambikanischen Auslandsvertretung verlängert bzw. neu beantragt werden.
Falls Ausflüge z.B. in den angrenzenden südafrikanischen Krüger-Park beabsichtigt sind, muss man vor der ersten Abreise nach Mosambik ein Visum zur mehrfachen Einreise (visto múltiplo) beantragen.
Bei den Ein- und Ausreiseformalitäten muss der Pass persönlich vorgelegt werden. Die Beauftragung von Dritten, sogenannten Runners, für die Abwicklung der Ein- und Ausreise ist verboten.
Bei Überschreitung der im Visum gestatteten Aufenthaltsdauer drohen hohe Geld-, z. T. sogar Haftstrafen.

Reisende, die einen anderen als touristischen Aufenthalt planen, (insbesondere Arbeitsaufnahme, auch Freiwilligeneinsätze) müssen in jedem Fall zuvor über die zuständige mosambikanische Auslandsvertretung ein Visum einholen.

  • Bringen Sie für einen Daueraufenthalt bereits bei Einreise ein deutsches Führungszeugnis mit. 

Minderjährige

  • Achten Sie darauf, dass Kinder mit einem Ausweisdokument mit einem aktuellen Passbild reisen, da es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten mit den Einwanderungsbehörden gekommen ist.
  • Führen Sie eine internationale Geburtsurkunde des Kindes mit, da es in Einzelfällen zu Kontrollen der Einwanderungsbehörden gekommen ist.

Einfuhrbestimmungen

Fremdwährung darf nur bis zu einem Wert von 10.000 US-Dollar ein- und ausgeführt werden.
Aufgrund einer Exportbeschränkung ist die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung auf Beträge von maximal 10.000,- Meticais (MZN) beschränkt.

Die Ein- und Ausfuhr von Diamanten, Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von antiken Geldmünzen ist untersagt.

Die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind, ist nur unter Vorlage der entsprechenden Aus- und Einfuhrdokumente gestattet, ggf. nach Landesrecht sogar verboten (z. B. Langustinen, Muscheln). Die ungenehmigte Ausfuhr aus Mosambik und Einfuhr nach Deutschland kann eine Straftat darstellen, die mit hohen Geld- und ggf. Haftstrafen geahndet wird. Beim Bundesamt für Naturschutz sind unter dem Stichwort WA-Vollzug/CITES ausführliche Informationen zu artenschutzrechtlichen Erfordernissen erhältlich. 

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

An den Landesgrenzen u.a. zu Malawi, Tansania und Simbabwe sowie an allen internationalen Flughäfen des Landes wird in Anbetracht der andauernden Ebola-Epidemie im Kongo von den Einreisebehörden ein Körpertemperatur-Screening (Infrarotmessung) durchgeführt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Transitreisen über Addis Abeba und Nairobi können unabhängig von der Dauer des dortigen Aufenthalts bei der Einreise nach Impfzertifikat gefragt werden. Mosambik selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

Reisende unter 4 Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben. Einwohnern und Langzeitreisenden über 4 Wochen wird gemäß WHO eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Merkblatt Poliomyelitis.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Polio und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber und Chikungunya-Fieber

Beide fieberhafte Infektionen treten bisher vereinzelt hauptsächlich im Küstenbereich von Mosambik auf und werden durch tagaktive Mücken übertragen. In der Regel stehen Symptome wie Kopf- und Gliederschmerzen im Vordergrund. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten.

·         Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen..

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Es besteht ganzjährig im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Je nach Reiseprofil ist neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Nehmen Sie einen ausreichenden Vorrat mit.

HIV/AIDS

HIV/AIDS stellt in Mosambik ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Und kann daher gut durch entsprechende lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Insbesondere während der Regenzeit kommt es immer wieder zu vermehrten Cholerafällen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen von Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach personelles, technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Englischsprachiges medizinisches Personal ist außerhalb der Hauptstadt Maputo nur selten anzutreffen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Quelle: Auswärtiges-Amt

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