Letzte Änderungen: Aktuelles
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles
Aktuelles
COVID-19
Die Ausbreitung von COVID-19 führt zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Demokratische Volksrepublik Korea wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nordkorea ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Verlässliche Zahlen zum Infektionsgeschehen liegen nicht vor.
Einreise
Die Einreise nach Nordkorea ist seit März 2020 für Ausländer strikt untersagt.
Reiseverbindungen
Der Flug- und Schienenverkehr zwischen Nordkorea und dem Ausland (China und Russland) ist bis auf Weiteres komplett eingestellt.
Beschränkungen im Land
Die Deutsche Botschaft ist wie die meisten anderen Botschaften europäischer Staaten seit März 2020 vorübergehend geschlossen. Eine konsularische Unterstützung für deutsche Staatsangehörige ist gegenwärtig nicht gewährleistet.
Es muss davon ausgegangen werden, dass das örtliche Gesundheitssystem nicht über die Möglichkeiten zu Diagnose und Behandlung einer akuten COVID-19-Erkrankung verfügt.
Hygieneregeln
Die pandemiebedingten Hygieneregeln sollten zur eigenen Sicherheit eingehalten werden. Dazu gehören das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, gute Handhygiene und die Wahrung sozialer Distanz.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
- Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
- Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
- Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.
Sicherheit
Von Reisen in die Demokratische Volksrepublik Korea wird dringend abgeraten.
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Das politische Leben Nordkoreas ist von allgegenwärtiger Propaganda geprägt. Die gegen das Ausland, besonders gegen die USA und Südkorea gerichtete Rhetorik hat zuletzt wieder deutlich an Schärfe gewonnen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der schwierige Entspannungsprozess scheitert und es zu einer erneuten Verschlechterung der Lage auf der Koreanischen Halbinsel kommt.
Von der nordkoreanischen Propaganda werden ausländische Einflüsse als schädlich und zersetzend bezeichnet. Vor Ausländern müsse man sich daher in Acht nehmen. Ausländern wird seitens der koreanischen Bevölkerung außerhalb reglementierter Begegnungen mit Misstrauen begegnet. Insbesondere bei Versuchen einer selbständigen Erkundung kommt es häufig zu Zwischenfällen. Hierbei kann es auch dazu kommen, dass die betreffenden Personen durch Sicherheitskräfte festgesetzt werden. Bei militärischen Kontrollpunkten finden bei nahezu allen Zu- und Abgangsstrecken von größeren Städten Ausweiskontrollen statt.
Wegen angeblich republikfeindlicher Akte ist es mehrfach zu Festnahmen von Ausländern gekommen. Mehrere Ausländer wurden zu teilweise langjährigen Haftstrafen bzw. Arbeitslager verurteilt. Als republikfeindlich kann dabei eine Vielzahl von Akten eingestuft werden. Insbesondere das Verteilen, aber auch schon das bloße Mitführen südkoreanischer, nordkoreakritischer oder religiöser Medien aller Art – einschließlich Bibeln – wird von den nordkoreanischen Behörden als Vorwand zur Festnahme genutzt.
Deutsche Staatsangehörige waren bislang nicht von längerer Inhaftierung betroffen, sind aber im eigenen Interesse zu größter Zurückhaltung aufgerufen. Sollten Sie sich trotz der schwierigen Voraussetzungen zu einer Reise nach Nordkorea entschließen, gilt folgendes:
- Informieren Sie sich sorgfältig vor Antritt einer Reise.
- Verzichten Sie auf die Mitnahme südkoreanischer und religiöser Medien jeder Art.
- Üben Sie bei Aufenthalten vor Ort größte Zurückhaltung.
- Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt insbesondere am Pyongyang Sunan International Airport vor.
Reisende in Nordkorea werden aufgrund der strengen Abschottung von der Bevölkerung nicht mit Kriminalität in Berührung kommen. Hotelzimmer verfügen in der Regel nicht über Safes.
- Behalten Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente dennoch stets bei sich und achten Sie auf ihre Wertsachen.
- Lassen Sie elektronische Geräte und Speichermedien nicht unbeaufsichtigt.
Natur und Klima
Es gibt vier ausgeprägte Jahreszeiten: Die Monsunzeit von Juni bis August ist feuchtheiß, der Winter von Dezember bis Februar kalt-trocken, das Frühjahr und der Herbst sind gemäßigt.
In Nordkorea kommt es in der Regenzeit im Juli und August häufiger zu Überschwemmungen, die auch den Reiseverkehr beeinträchtigen können.
Im August und September sind zudem Taifune möglich.
Nordkorea liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
- Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des Joint Typhoon Warning Center.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Air Koryo steht mit Ausnahme von zwei Flugzeugen „Tupolev 204“P-632 und P-633 auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU. Auch bei diesen Flugzeugen wurde wiederholt über sicherheitsrelevante Vorfälle berichtet, die Zweifel an ihrer Flugsicherheit zulassen.
Im Land stehen Eisenbahnen und Busverbindungen zur Verfügung, lokal Straßenbahnen und Autobusse. In Pjöngjang existiert eine U-Bahn.
Nordkorea ist eines der für Ausländer am schwersten zugänglichen Länder. Touristen werden ständig durch Dolmetscher und/oder Kontrollpersonen begleitet. Nicht alle Regionen sind für Ausländer zugänglich; Besuche außerhalb der Hauptstadt sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Unkontrollierte Kontakte mit Einheimischen sind praktisch unmöglich und der Bevölkerung unter Strafandrohung untersagt. Individualtourismus europäischen Zuschnitts gibt es nicht. Die touristische Infrastruktur ist auch in den zugänglichen Gebieten stark unterentwickelt.
Nordkorea leidet seit Jahren unter schweren Versorgungsmängeln. Insbesondere außerhalb Pjöngjangs ist mit häufigen Strom- und Wasserausfällen ebenso zu rechnen wie mit im Winter ungeheizten Räumen. Die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs ist eingeschränkt, auf dem Lande stärker als in der Hauptstadt. Die Lebensmittelhygiene ist häufig schlecht.
- Verzichten Sie auf die Nutzung der Fluglinie Air Koryo.
- Führen Sie jegliche Reisen ausschließlich organisiert mit gestellten Dolmetschern und Kontrollpersonen und Genehmigung durch das Außenministerium durch.
- Stellen Sie sich auf Versorgungsengpässe und im Winter ungeheizte Räumlichkeiten ein.
Kommunikation
Ausländische Medien sind nicht erhältlich; Zugang zu ihnen ist Einheimischen untersagt. Internetverbindungen stehen Reisenden in der Regel nicht zur Verfügung.
Eine Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft innerhalb Nordkoreas kann nicht einfach hergestellt werden. Dies gilt umso mehr im Falle einer Naturkatastrophe.
Führerschein
Das Führen von Kraftfahrzeugen ist im Rahmen touristischer Reisen nicht möglich. Internationale Führerscheine werden nicht akzeptiert.
LGBTIQ
Ein öffentliches Ausleben von sexuellen Identitäten jenseits der Heterosexualität ist in Nordkorea nicht erkennbar. Die genauen zivil- und/oder strafrechtlichen Regelungen sind nicht bekannt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Besondere Verhaltenshinweise
Eine Respektierung des herrschenden Personenkults wird erwartet.
Das Verhalten von Reisenden im Land kann auch für die koreanische Bevölkerung Folgen haben. Spontane Unterhaltungen mit Nordkoreanern können die Angesprochenen in Schwierigkeiten bringen. Im Zweifelsfall wird deshalb empfohlen, die ständig anwesende Begleitung zu fragen, ob eine Kontaktaufnahme möglich ist.
Rechtliche Besonderheiten
Die Strafverfolgung ist nicht an rechtsstaatliche Grundsätze gebunden. Neben der politisch motivierten Rechtsprechung sind auch die bekannten strafrechtlichen Paragraphen so formuliert, dass eine Vielzahl von möglichen Verhaltensweisen unter ihnen erfasst werden kann, ohne dass dies dem Beschuldigten vorher deutlich sein muss. In Gerichtsverfahren wird fast ohne Ausnahme dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben. Strafen gegenüber Ausländern können auch für geringe Vergehen drakonische Schärfe haben.
Drogenbesitz wird strengstens geahndet.
Die Nutzung eines VPN-Netzwerks ist verboten.
Für Ausländer ist in den meisten Fällen nicht zu erkennen, ob eine Fotoaufnahme gegen Bestimmungen verstößt oder nicht. Die Definition dessen, was als sicherheitsrelevanter Bereich nicht fotografiert werden darf, ist sehr weit gefasst und umfasst mindestens militärische Anlagen, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen, Brücken, aber auch Baustellen etc.. Das Gleiche gilt für alles, was die Staatsorgane als dem eigenen Image abträglich ansehen könnten, z. B. auch Szenen, die einen geringeren Lebensstandard als in der offiziellen Staatspropaganda nahelegen. Im Zweifelsfall wird empfohlen, die ständig anwesende Begleitung zu fragen.
Eine konsularische Betreuung von deutschen Staatsangehörigen in Haft kann nicht sichergestellt werden.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Won (KPW). Alle Ausgaben, die Ausländer in Nordkorea vornehmen, müssen in Euro, US-Dollar oder Yuan und ausschließlich in bar geleistet werden. Kreditkarten und Schecks werden nicht akzeptiert. Geldautomaten oder bargeldloses Bezahlen für Ausländer gibt es nicht. In vielen Fällen wird zudem die Annahme von auch nur geringfügig beschädigten Scheinen verweigert.
Es gibt keine Möglichkeit über Western Union oder andere Banken Geld nach Nordkorea zu transferieren, auch nicht über die deutsche Botschaft in Pjöngjang. Für die gesamte Reise und alle zu erwartenden Ausgaben muss Bargeld in den oben genannten Währungen mitgebracht werden.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nordkorea ein Visum, das in der Regel von der nordkoreanischen Botschaft in Berlin ausgestellt wird.
In Ausnahmefällen kann das Visum auch durch eine andere nordkoreanische Botschaft, z.B. in Peking, ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen mindestens vier Wochen. In jedem Fall ist eine Einladung von koreanischer Seite erforderlich.
Bei touristischen Reisen regelt dies das Reisebüro. Die Antragsunterlagen können der nordkoreanischen Botschaft vorab auf dem Postweg zugesandt werden. Zur Visaerteilung selbst ist in der Regel eine persönliche Vorsprache nötig.
Die Verlängerung des Visums ist in Ausnahmefällen vor Ort möglich, falls die koreanische Seite Interesse an einem verlängerten Aufenthalt hat.
Im Zusammenhang mit politischen Großereignissen in Nordkorea kommt es immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Visa- und Einreisepolitik.
Reisen in die USA nach Aufenthalten in Nordkorea
Reisen nach Nordkorea können sich auf spätere Einreisen in die USA auswirken. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen USA.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Devisen müssen bei Einreise deklariert werden.
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Fotoapparate, Radios, ausländische Publikationen, Mobiltelefone, Computer und andere GPS-fähige Geräte müssen bei der Einreise deklariert werden. Mobiltelefone können vom Zollbeamten einbehalten bzw. versiegelt werden, wenn Sie vor Ort keinen nordkoreanischen Mobilfunkvertrag abschließen bzw. keine nordkoreanische SIM-Karte besitzen. Der nordkoreanische Zoll führt Kontrollen des Inhalts der mitgebrachten Geräte durch, insbesondere bei Laptops und Kameras. Es kommt vor, dass Ferngläser beschlagnahmt werden.
Am Flughafen in Pjöngjang und den anderen Einreisepunkten werden verschärfte Einreisekontrollen durchgeführt. Es ist streng verboten, Medien (z.B. Fotos, Videos, Druckerzeugnisse mit Texten, Handys und Speichermedien, „verschwörerische“ oder „falsche“ Propagandamaterialien) aus dem Ausland einzuführen oder während des Aufenthaltes zu besitzen oder zu benutzen, die die Oberste Würde Nordkoreas beleidigen und herabsetzen, das System kritisieren und herabsetzen oder in Zusammenhang mit sexuellen Handlungen stehen. Die Einreisekontrolle umfasst die Durchsuchung von Computern, mobilen Geräten und Kameras. Beanstandete Dateien werden gelöscht. In einigen Fällen wurden ganze Applikationen gelöscht bzw. Festplatten neu formatiert.
Die Einfuhr von Waffen, mit Ausnahme von Jagdwaffen, die bei der Einreise deklariert werden müssen, ist strikt untersagt.
Heimtiere
Von der Einfuhr von Heimtieren wird dringend abgeraten.
Gesundheit
Aktuelles
Ausbrüche von Epidemien oder neu aufgetretene gesundheitliche Risiken (Infektionen, Luftqualität, radioaktive Belastung, usw.) werden von staatlichen Stellen nicht immer weitergegeben, mit Informationslücken muss immer gerechnet werden.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und B sowie Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Typhus, Meningitis (A/CW/Y) und Japanische Enzephalitis (JE) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria (nur Malaria tertiana, P. vivax) kommt im Sommer im Süden des Landes selten vor. Auf Grund der Reisebeschränkungen im Land stellen diese Infektionskrankheiten ein geringes oder kein Risiko dar.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Tuberkulose
Tuberkulose ist in der einheimischen Bevölkerung immer noch ein Problem, das in den letzten Jahren allerdings deutlich zurückgegangen ist. Durch den sehr eingeschränkten Kontakt zur einheimischen Bevölkerung ist eine Infektionsgefahr für Ausländer minimal.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe auch Merkblatt Japanische Enzephalitis.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.
Weitere Infektionskrankheiten
Weitere im Land vorkommende Erkrankungen sind Hepatitis A, B und C, Tsutsugamushifieber, Hantavirusinfektionen, Wurminfektionen, Typhus, Meningitis (überwiegend A und C) und Tollwut. Über die Erkrankungshäufigkeit liegen keine Angaben vor.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist landesweit äußerst unzureichend. Wegen des allgemeinen Mangels an Medikamenten, Verbandstoffen, medizinischen Instrumenten und Hilfsmitteln wird eine gut ausgestattete Reiseapotheke empfohlen. Krankenhäuser, selbst die speziell für Ausländer vorgesehenen, bieten nicht annähernd „westlichen“ Standard. Ernstere Erkrankungen müssen deshalb in Nachbarländern oder in Deutschland behandelt werden.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
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