Kanada: Reise- und Sicherheitshinweise

1. Oktober 2020



Letzte Änderungen: Aktuelles

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Letzte Änderungen:
Aktuelles

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kanada wird derzeit aufgrund fortgestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.

Epidemiologische Lage

Kanada war bisher mit Schwankungen innerhalb und zwischen den Provinzen in Abhängigkeit von der Bevölkerungszahl von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind derzeit die Provinzen Québec (insbesondere die Großräume Québec City und Montréal) sowie Ontario (Region Peel, Großräume Toronto und Ottawa).
Aktuelle Daten stellt die kanadische Regierung zur Verfügung. Informationen zum Infektionsgeschehen bieten das kanadische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Für Kanada besteht derzeit grundsätzlich eine Einreisesperre. Ausgenommen davon sind nur kanadische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus sowie deren engste Familienangehörige (Ehe-, Lebenspartner und Kinder), die die familiäre Beziehung erfahrungsgemäß bereits beim Boarding eines Fluges nach Kanada durch aussagekräftige Unterlagen nachweisen müssen. Ebenfalls ausgenommen sind Diplomaten und Flugzeug-Crews. Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.
Alle internationalen Reisenden müssen sich nach Ankunft 14 Tage lang selbst isolieren. Bei Nichtbefolgung der Anweisung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.

Durch- und Weiterreise

Die Durchreise durch Kanada ist eingeschränkt möglich, wenn die Regelungen des Dritt- bzw. Zielstaats eine Einreise dort erlauben. Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), die sie möglichst vor Flugbuchung beantragen sollen.

Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich sein kann. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Die gemeinsame Grenze zwischen Kanada und den USA ist seit Ende März 2020 weitgehend geschlossen. Nur unbedingt notwendige Grenzübertritte werden erlaubt, Heimreisen kanadischer und US-amerikanischer Bürger sollen ermöglicht werden. Der für wichtige Lieferketten relevante Verkehr soll ebenfalls nicht beeinträchtigt werden.

Reiseverbindungen

Internationale Flüge dürfen nur noch auf folgenden vier Flughäfen landen: Toronto Pearson International, Montreal Pierre Elliott Trudeau, Vancouver International, Calgary International. Hiervon ausgenommen sind Flüge aus den USA, Mexiko und der Karibik, die noch auf allen Flughäfen landen können. Zahlreiche europäische Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge nur in erheblich reduziertem Umfang durch. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Reisenden zu befördern, die COVID-19-Symptome aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige). Wegen zu geringer Auslastung der Flüge kann es auch kurzfristig zu Änderungen und Stornierungen kommen. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen im Flugverkehr vor.

Beschränkungen im Land

In mehreren Provinzen, u.a. Ontario, Quebec und British Columbia, gelten Einschränkungen für den Betrieb öffentlicher Einrichtungen einschl. Kultureinrichtungen, Restaurants und Geschäften.
Die kanadische Regierung empfiehlt dringend, „social distancing“ zu betreiben und jede nicht unbedingt notwendige Reise zu vermeiden.

Hygieneregeln

An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
  • Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
  • Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Sicherheit

Terrorismus

Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der Einreise nach Kanada sowie auf innerkanadischen Flügen ist vermehrt mit zeitaufwändigen Kontrollen zu rechnen.

Innenpolitische Lage

Die Lage in Kanada ist stabil.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig. In Großstädten und touristischen Zentren kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl. Der Diebstahl von Gepäck aus bzw. vor Touristenhotels ist nicht unbekannt.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf und lassen Sie Dokumente nicht in geparkten Autos zurück.
  • Führen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses getrennt von Ihrem Pass mit sich.
  • Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt, auch im bzw. vor dem Hotel.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei unter 911.

Natur und Klima

Kälte und Schneestürme, Überschwemmungen

Es herrscht Kontinentalklima mit kalten, langen Wintern und heißen Sommern, in den Küstenprovinzen Seeklima.

In den Wintermonaten kommt es regelmäßig zu extremer Kälte und teilweise schweren Schneestürmen.
Nach dem Winter können Schneeschmelze und Starkregen zu Überschwemmungen führen, wie im Frühjahr 2019, als der Osten und das Zentrum des Landes und insbesondere das Gebiet des Ottawa-Rivers betroffen waren.

Busch- und Waldbrände

Von Juni bis September kommt es besonders im Westen Kanadas wie in British Columbia, Alberta, Saskatchewan, Northwest Territories und Manitoba wegen Trockenheit immer wieder zu Busch- und Waldbränden.
Starke Rauchentwicklungen und Sichtbehinderungen können auch in Tourismusgebieten die Infrastruktur beeinträchtigen.

Tropenstürme

In der Hurrikan-Saison von Mai bis November können vereinzelt Tropenstürme auch den äußersten Nordosten Kanadas erreichen und zu heftigem Wind, Starkregen und in der Folge zu Überflutungen führen. Beeinträchtigungen im Reiseverkehr und Unterbrechungen der Strom- und Telekommunikationsnetze sind nicht auszuschließen.

Erdbeben, Vulkane, Tsunamis

British Columbia und Yukon liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten, an den Küsten British Columbias auch zu Tsunamis kommen kann.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein weites Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen.

In Kanada gilt im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten das metrische System: Entfernungen werden in Kilometer angegeben.
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 100/110 km/h.
Abweichungen der Verkehrsregeln zu Deutschland bestehen z.B. im Rechtsabbiegen bei Rot, Kreuzungen mit 4-way-stop, Rechtsüberholen auf Autobahnen, Überholverbot von haltenden Schulbussen mit Warnblinker. Es muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden

Die Promillegrenze beträgt 0,5 und 0,0 für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren oder unter 21 Jahren. Das Führen eines Fahrzeugs unter Cannabis-Einfluss ist verboten.
Es drohen empfindliche Strafen bei Tempo-, Alkohol- und Cannabisverstößen sowie bei der Benutzung des Mobiltelefons ohne Freisprechanlage während der Fahrt.

Strafzettel sollten bezahlt werden, da sonst bei einer erneuten Einreise nach Kanada Schwierigkeiten auftreten können.

  • Informieren Sie sich über die Verkehrsregeln, es gibt auch Abweichungen zwischen Provinzen und Territorien.
  • Halten Sie Geschwindigkeitsbegrenzungen ein und zahlen Sie mögliche Strafzettel möglichst noch vor Ort.

Führerschein

Mit dem deutschen Führerschein kann bei touristischen bzw. Besuchsaufenthalten in Kanada je nach Provinz bis zu einer Dauer von drei bzw. sechs Monaten gefahren werden.

  • Führen Sie möglichst dennoch auch den Internationalen Führerschein mit.

LGBTIQ

Homosexualität ist in Kanada nicht strafbar, gleichgeschlechtliche Ehen sind möglich. LGBTIQ-Personen und deren Rechte werden in Kanada in der Bevölkerung und durch die politischen Institutionen gemeinhin anerkannt.

Rechtliche Besonderheiten

Seit Oktober 2018 werden der Kauf von kleinen Mengen Cannabis (Marihuana/Haschisch) von staatlich zugelassenen Verkaufsstellen und der Besitz von kleinen Mengen Cannabis zum Eigengebrauch unter Beachtung strenger Kriterien strafrechtlich nicht mehr verfolgt. Dabei gelten in den verschiedenen Provinzen und Territorien teilweise unterschiedliche Regelungen. Reisende sollten sich im Voraus auf Cannabis-In-Canada über die Rechtslage an ihrem Aufenthalt genauestens informieren. Reisende sollten insbesondere beachten, dass jeder Transport von Cannabis über Landesgrenzen hinweg weiterhin nicht gestattet ist.

Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit ist in Kanada verboten. In Fahrzeugen dürfen sich keine geöffneten alkoholischen Getränke in Reichweite des Fahrers befinden. Während kanadischer Feiertage können strengere Regelungen gelten.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Kanadische Dollar (CAD). Die Akzeptanz von Kreditkarten ist sehr hoch, das Abheben von Bargeld mit Bank- und Kreditkarten ist an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten vielerorts möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja 

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens noch für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt für Aufenthalte von bis zu sechs Monaten zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken oder zum Transit kein Visum.

Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Luftweg nach Kanada ein- bzw. durchreisen wollen, müssen vor Reiseantritt eine elektronische Einreiseerlaubnis (electronic Travel Authorization – eTA) beantragen. Bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist diese eTA nicht erforderlich.

Für längere Aufenthalte und Erwerbstätigkeiten muss ein Visum vor Einreise beantragt werden.

Näheres zu den kanadischen Einreisebestimmungen bietet die Webseite der kanadischen Regierung.

Elektronische Einreisegenehmigung (eTA)

Die elektronische Einreisegenehmigung ist vor Antritt der Flugreise gegen eine Gebühr von 7 CAD (ca. 5 Euro) auf der Webseite der kanadischen Regierung beantragen. Dies ist auch durch Vertreter von Personen mit körperlicher oder geistiger Behinderung möglich. Nähere Informationen und Anleitungen finden sich auf der Webseite der kanadischen Regierung.

  • Beantragen Sie die eTA möglichst frühzeitig. Bei Ablehnung ist mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen, die Anforderung weiterer Nachweise liegt im Ermessen der kanadischen Behörden.
  • Benutzen Sie nur die offizielle Webseite der Regierung. Nicht-offizielle Webseiten bieten unter Erhebung deutlich überhöhter Gebühren die Vermittlung der eTA an, die zum Teil von den kanadischen Behörden nicht anerkannt wird.

Einreisekontrolle

Auch Reisende im Besitz einer elektronischen Einreisegenehmigung haben keinen Anspruch auf die Einreise nach Kanada. Die endgültige Entscheidung obliegt dem zuständigen kanadischen Grenzpersonal der Einwanderungsbehörde CBSA, das aufgrund einer Befragung über die Einreise entscheidet. Reisende müssen den Beamten überzeugend darlegen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt verfügen, keine Arbeitsaufnahme beabsichtigen und Kanada nach Ende des Besuchs wieder verlassen. Besonders bei der Vermutung einer Beschäftigung sind die kanadischen Behörden sehr streng.

Bei gewährter Einreise wird die zulässige Aufenthaltsdauer vom Grenzbeamten festgelegt und im Einreisestempel vermerkt. Anträge auf Verlängerung sollten 30 Tage vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer gestellt werden.

Work Permit

Für die Ableistung von Praktika, die Aufnahme einer Au-Pair Tätigkeit oder ähnliche, auch unbezahlte Beschäftigungen ist die vorherige Einholung einer Arbeitserlaubnis („work permit“) online über die Webseite der kanadischen Regierung bzw. über die Botschaft von Kanada in Wien erforderlich. Ausnahmen bestehen lediglich im Rahmen des deutsch-kanadischen Programms zur Jugendmobilität „International Experience Canada“. Nähere Informationen finden sich ebenfalls auf der Webseite der Regierung.

Doppelstaater

Deutsche Staatsangehörige, die auch die kanadische Staatsangehörigkeit besitzen, können seit November 2016 nicht mehr nur mit ihrem deutschen Reisepass (und eTA) nach Kanada einreisen, sondern müssen zwingend im Besitz eines kanadischen Reisepasses sein.

Zuständige Auslandsvertretung für Visa

Die Visa- und Einwanderungsabteilung der Botschaft von Kanada in Berlin wurde geschlossen. Zuständig ist für Antragsteller aus Deutschland ist die Botschaft von Kanada in Wien/Österreich. Anträge im Rahmen des deutsch-kanadischen Abkommens zur Jugendmobilität (International Experience Canada) können nur online gestellt werden.

Minderjährige

Bei Minderjährigen, die allein, mit nur einem Elternteil oder einer dritten Person nach Kanada einreisen, muss mit einer Befragung über die Reiseumstände durch die Grenzbeamten gerechnet werden. Für diesen Fall sollten Nachweise über das Sorgerecht und eine schriftliche Einverständniserklärung des/der abwesenden Sorgeberechtigten mit deren Daten und Erreichbarkeiten in englischer oder französischer Sprache bereitgehalten werden.

Einfuhrbestimmungen

Zahlungsmittel ab einem Gegenwert von 10.000 CAD müssen bei Einreise deklariert werden.

Bitte beachten Sie bei der Einfuhr alkoholischer Getränke die Mindestaltersgrenze von 19 Jahren (bzw. 18 Jahre in der Provinz Alberta). Die zulässige Höchstmenge der Einfuhr für Spirituosen, Wein und Bier bietet der kanadische Zoll.

Das Verbringen von Cannabis über die Landgrenzen Kanadas ist nicht gestattet.

Die Einfuhr von Waffen muss bei der Einreise deklariert werden. Bei einem zulässigen Grund für die Einfuhr wird eine Genehmigung (sog. temporary registration permit) für bis zu 60 Tage erteilt.

Lebensmittel und Pflanzen müssen grundsätzlich bei der Einreise deklariert werden.

Die Einfuhrbestimmungen ändern sich regelmäßig, die aktuell geltenden Vorschriften bietet die Canadian Food Inspection Agency (CFIA).
Sollten Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden, erhalten Sie weitergehende Zollinformationen für Kanada bei der kanadischen Botschaft in Wien.

Heimtiere

Informationen zur Einreise mit Heimtieren erhalten Sie auf der Webseite der Canadian Food Inspection Agency (CFIA). Die Impfvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Heimtierart, für Hunde und Katzen ist stets ein Nachweis über eine Tollwutimpfung erforderlich. Der EU-Heimtierausweis wird als Nachweis für bestehenden Impfschutz akzeptiert.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die Einreise nach Kanada sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden bei Aufenthalten in den nördlichen Landesteilen eine Impfung gegen Hepatitis B empfohlen, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Tollwut.
  • Die Meningitisimpfung (Schutzimpfung gegen Hirnhautentzündung) gehört in Kanada zum Standardimpfprogramm für Kinder und Jugendliche, sie ist als Reiseimpfung für diesen Personenkreis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Versorgung

Sanitäre und hygienische Verhältnisse entsprechen weitgehend denen in Deutschland. Das Gesundheitssystem in Kanada ist staatlich organisiert. Arzttermine sind sehr schwer zu bekommen. Im Bedarfsfall wenden Sie sich an sogenannte „walk-in clinics“ und im Notfall gehen Sie direkt in die Notaufnahme eines Krankenhauses. Behandlungen sind allerdings teuer und erfolgen mit Ausnahme von Erstmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oft nur gegen Vorkasse oder zumindest direkte Bezahlung.

Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch relativ viel Chlor, was den Geschmack beeinträchtigt.

Die Versorgung mit Medikamenten ist in Kanada gut. Verschreibungspflichtige Medikamente können mit kanadischem Rezept beschafft werden. Haltbare deutsche Spezialmedikamente können in den erforderlichen Mengen und unter Vorlage des Rezepts mitgebracht werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Quelle: Auswärtiges-Amt

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