Erstattung Flugtickets

16. Juli 2020

Erstattung Flugtickets

Das Virus Covid-19 hat die Reisepläne von hunderttausenden Deutschen durcheinander gebracht.

Der schon vor vielen Monaten gebuchte Oster- Pfingst- oder Sommerurlaub musste aufgrund der weltweiten Pandemie storniert werden. Die Urlauber müssen somit nicht nur auf die geplante Reise und Erholung verzichten. Mit der Absage der gebuchten Flugtickets bzw. Pauschalreisen und Reisebausteine fing für die meisten Verbraucher der Ärger erst so richtig an, da viele das bereits vor Monaten gezahlte Geld für die Reiseleistung noch nicht zurückerhalten haben.

Die Verbraucher gewähren so den Fluggesellschaften und Veranstaltern also einen zinsfreien Kredit.

Keine Rechte als Verbraucher?

Eigentlich ist alles ganz klar gesetzlich geregelt. Es wird zwar unterschieden zwischen z.B.:

  • reinen Flugtickets (nur Beförderungsleistung)
  • Reisebausteinen (z.B. die Hotelübernachtung, Ferienhaus)
  • Pauschalreisen (das Urlaubspaket über einen Reiseveranstalter; Flug + Unterkunft)

Je nach gebuchter Leistung ist der Leistungsträger gesetzlich verpflichtet, innerhalb einer festgesetzten Zeitspanne das gezahlte Geld dem Verbraucher wieder zu erstatten.

Soweit so gut – und eigentlich ganz einfach. Aber die Realität sieht ganz anders aus und zwar nicht nur gefühlt.

Seit Monaten versuchen unzählige, zu Hause gebliebene Urlauber, ihr Geld wieder zurück zu erhalten. Eine schiere Odyssee, die Nerven kostet und nicht gesetzeskonform ist. Aber was schert z.B. eine Lufthansa auch das Gesetz und Moral?

Die größte deutsche Fluggesellschaft (früher in Staatsbesitz) erhielt eine milliardenschwere Finanzspritze aus Berlin. Kurz nach Bekanntgabe veröffentlichte die „Kranich-Airline“ die Pläne zum Abbau von ca. 26.000 Mitarbeitern. Und es ist auch genau dieses deutsche Vorzeigeunternehmen, das über unzählige Jahre so gut wie alles unternahm, um die Steuerlast in Deutschland auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Damit gingen dem deutschen Staat (uns Steuerzahlern) Einnahmen in Höhe von zig Milliarden Euro verloren (auch durch legale Steuer-Schlupflöcher). Und genau diese Fluggesellschaft erhält nun vom deutschen Michel ein Rettungspaket.

Es ist auch genau diese Fluggesellschaft, die Kunden in aller Welt nicht gesetzeskonform ausbezahlt. Aber da befindet sich die Deutsche Lufthansa in bester Gesellschaft und ist nicht alleine.

Plusminus offenbart die Hinhaltetaktik

Das ARD-Magazin Plusminus hat nun in der Sendung vom 15.07.2020 die Praxis der Fluggesellschaften unter die Lupe genommen.

 

Hier der Link zur Sendung des Plusminus-Magazins im Ersten.

 

Auch zahlreiche Kunden unseres eigenen Reisebüros sind betroffen. Wir empfehlen unseren Kunden die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes für Reiserecht. Sollten Sie eine Rechtsschutz-Versicherung haben: umso besser. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich von den Leistungsträgern nicht länger hinhalten. Der Kuschelkurs ist in dieser Sache nicht zielführend.