Eritrea: Reise- und Sicherheitshinweise: Teilreisewarnung

21. Oktober 2020



Letzte Änderungen: Aktuelles

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Eritrea wird derzeit abgeraten.

Epidemiologische Lage

Eritrea ist bisher von COVID-19 weniger betroffen.
Eritrea ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das eritreische Informationsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Die Einreise ist nur auf dem Luftweg möglich. Eritrea erteilt bis auf Weiteres keine Visa für touristische Reisen und es gilt ein Verbot planmäßiger Passagierflüge. Reisende mit Sonderflügen müssen eine Bescheinigung über einen höchstens 72 Stunden alten COVID-19-PCR-Test vorweisen. Es besteht die Verpflichtung zu einem 14-tägigen Aufenthalt auf eigene Kosten in einer Quarantäneeinrichtung, an dessen Ende ein weiterer COVID-19-Test durchgeführt wird.

Durch- und Weiterreise

Alle Grenzübergänge an den Land- und Seegrenzen sind geschlossen. Eine Einreise aus dem benachbarten Ausland oder Weiterreise in die Nachbarstaaten über diese Grenzen ist nicht gestattet.

Reiseverbindungen

Seit dem 26. März 2020 dürfen keine planmäßig verkehrenden Passagierflüge mehr starten oder landen. Die Land- und Seegrenzen sind geschlossen. Wer bei einem Einreiseversuch über die Land- oder Seegrenze angetroffen wird, muss damit rechnen, in eine Quarantäneeinrichtung eingewiesen zu werden.

Beschränkungen im Land

Seit dem 2. April 2020 gilt eine allgemeine Ausgangssperre. Alle öffentlichen Verkehrsmittel wurden eingestellt. Ausländern werden keine Genehmigungen für Reisen innerhalb des Landes mehr erteilt und die Benutzung privater Pkw und Motorräder ist verboten. Alle Hotels und Gaststätten sind bis auf weiteres geschlossen. Öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen mit mehr als zehn Teilnehmern sind untersagt.
In den letzten Wochen führte eine geringere Kontrolldichte zu einer Lockerung der Ausgangssperre, sodass Fußgänger und Radfahrer sich innerhalb der Hauptstadt ungehindert bewegen können.

Hygieneregeln

Abstandsregeln gelten, werden aber in der Realität nicht eingehalten. Es besteht keine Maskenpflicht.

Besonderheiten in den Regionen

Bei Aufenthalt im Grenzgebiet ist mit Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung zu rechnen.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der eritreischen Regierung.
  • Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Sicherheit – Teilreisewarnung

Vor
dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende,
– dem Anlaufen der Inseln des Dahlak-Archipels,
– Einreisen auf dem Landweg
und
– Reisen in das Grenzgebiet zu Dschibuti
wird gewarnt.

Von Reisen in die Grenzgebiete zu Äthiopien und Sudan wird abgeraten.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

In der Hauptstadt Asmara ist die Lage stabil und ruhig.

Der Grenzkonflikt mit Dschibuti ist nicht gelöst und die Lage bleibt dort angespannt.

Die angekündigte Beilegung des Grenzkonflikts zwischen Äthiopien und Eritrea sowie die zeitweise Öffnung der Grenze haben an den Einreisebestimmungen nichts geändert.

In der Grenzregion zu Sudan sind Rebellengruppen und Schmuggler aktiv, vielerorts besteht Minengefahr. Die Grenze zu Sudan wurde noch nicht offiziell geöffnet.

Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, so dass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.

  • Reisen Sie nur auf dem Luftweg nach Eritrea ein.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und verhalten Sie sich kooperativ.

Kriminalität

Die allgemeine Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt gelegentlich vor, Gewaltkriminalität ist selten.
Bei der Nutzung von sogenannten „Line-Taxis“ (Sammeltaxis) in Asmara kam es wiederholt zu Taschendiebstählen.

  • Vermeiden Sie Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen Straßen.
  • Seien Sie bei der Nutzung von Sammeltaxis in Asmara besonders vorsichtig.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen stets aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Piraterie

Bei der Schifffahrt östlich von Eritrea insbesondere Richtung Süden entlang der somalischen Küste besteht die Gefahr von Piratenüberfällen.

Natur und Klima

Eritrea liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

Das Klima ist an der Küstenebene am Roten Meer heiß mit wenigen Niederschlägen, im nördlichen und zentralen Hochland gemäßigt. Das westliche Tiefland ist im Norden wenig fruchtbar, im Süden mit einer Wald- und Graslandschaftsland fruchtbar.
In der Regenzeit von Juni bis September kann es zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommen.

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Straßen, die im Bürgerkrieg zerstört wurden, sind inzwischen überwiegend wiederhergestellt. Eine alte Eisenbahnlinie (von Asmara Richtung Massawa) wurde zu rein touristischen Zwecken wiederhergestellt.

Busse verkehren zwischen den großen Ortschaften, sind jedoch häufig überfüllt und älteren Datums. In Asmara gibt es Taxis und Sammeltaxis („Line-Taxis“).

Alle Hauptstraßen sind asphaltiert, Nebenstrecken dagegen meistens nicht. In der Regenzeit von Juni bis September sind nicht asphaltierte Straßen zeitweise nur schwer passierbar.

Abseits von Straßen und insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti besteht die Gefahr von Landminen.

Eine touristische Infrastruktur ist außer in einigen Städten praktisch nicht vorhanden.

Bei der Stromversorgung kann es auch in urbanen Zentren zu mehrstündigen Ausfällen, in der Versorgung von Trinkwasser zu Versorgungsengpässen kommen. Selbst in Hotels und Restaurants ist Trinkwasser ohne Kohlensäure häufig nicht zu erhalten. Internetverbindungen sind grundsätzlich selten und eher schlecht.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Reiseerlaubnis

Alle Ausländer unterliegen Reisebeschränkungen. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara von mehr als 20 km eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium, für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium und für ansässige ausländische Arbeitnehmer über ihren eritreischen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Im Antrag sind Reiseziel, -weg, -dauer und -zweck genau zu benennen. Diese Reiseerlaubnis wird nicht immer erteilt.

Auch Diplomaten unterliegen diesen Beschränkungen und benötigen zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis, die mindestens zwei Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss. Daher kann Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, nur schwer Hilfe geleistet werden.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.

Rechtliche Besonderheiten

Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, sodass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.

Drogenbesitz und -konsum (jeder Art) kann zu mehrjährigen Haftstrafen führen.

In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage.

Das Fotografieren militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten, wobei der Begriff des ‘militärischen Objekts’ unklar ist, die Definition ist oft nicht nachvollziehbar. Besondere Zurückhaltung ist daher ratsam.
Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Nakfa (ERN). Eine Bargeldversorgung ist in Eritrea nur per Umtausch von Devisen in Nakfa in Wechselstuben und Banken sowie mittels Geldüberweisungen über Western Union möglich. Es gibt keine Bankautomaten und Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Auch in Hotels ist die Bezahlung vor Ort mit Kreditkarten nicht möglich. Gleichwohl können manche Hotels vom Ausland aus im Internet über die einschlägigen Buchungsportale gebucht und darüber mit Kreditkarte bezahlt werden.

  • Klären Sie die Zahlungsmöglichkeiten im Vorfeld der Reise mit dem Hotel ab.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Reisedokumente von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens ein Jahr gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor der Einreise bei der zuständigen eritreischen Auslandsvertretung, in Deutschland bei der Botschaft des Staates Eritrea in Berlin beantragt werden muss.
Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. ein Touristenvisum darf nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte oder Pressetätigkeit genutzt werden. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar und führt zur Festnahme.

Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen wie die Botschaft des Staates Eritrea in Berlin zunächst für einen Monat erteilt. Sie können dann ggf. zweimalig gebührenpflichtig (ca. 60 US-Dollar) für jeweils einen Monat verlängert werden.

Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.

Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.

Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, sollte sich der Reisende an die nächstgelegene eritreische Vertretung oder die Botschaft des Staates Eritrea in Berlin wenden, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.

Deutsch-eritreische Doppelstaater

Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum. Wer mit einem eritreischen Personalausweis (ID) einreist, benötigt ein Ausreisevisum, um das Land wieder verlassen zu können. Reisende mit deutscher und eritreischer Staatsangehörigkeit werden von den eritreischen Behörden bei Reisen in Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt auch für Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer und Frauen ab dem 18. Lebensjahr unterliegen.

  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen eritreischen Auslandsvertretung über die Modalitäten der Ein- und Ausreise..

Minderjährige

Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ‘unaccompanied minor form’ verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.

Einfuhrbestimmungen

Ein- und ausreisende Personen dürfen unbegrenzt konvertierbare Währungen ein- und ausführen. Beträge, die den Gegenwert von 10.000 US-Dollar übersteigen, müssen beim Grenzübertritt beim eritreischen Zoll deklariert werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt.

Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach dem Gesetz (Legal Notice No. 73/2013) mit Strafen von ERN 50.000,- (ca. 2.500,- Euro) und bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet.

Die Mitnahme von eritreischen Reisedokumenten (Pässe, ID-Karten etc.) für Dritte ist verboten und kann Strafen nach sich ziehen.

Die Ausfuhr der Landeswährung Nakfa unterliegt einer strengen Kontrolle und ist verboten. Reisende, die bei Ausreise über den Luftweg eritreische Währung mit sich führen, müssen mit vorübergehendem Passentzug und sogar einer Stornierung des Flugtickets rechnen. Nakfa werden von den Behörden konfisziert. Es besteht die Möglichkeit einer Festnahme und eines Strafverfahrens.

Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.

Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren muss eine gültige Tollwutimpfung sowie ein International Health Certificate nachgewiesen werden.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Durch staatliche Maßnahmen zur Mückenbekämpfung ist die Zahl der Malariainfektionen in den letzten Jahren zurückgegangen.

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 1.500 m, also in den Küstenregionen, grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko! In der Hauptstadt Asmara besteht keine Infektionsgefahr.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

    Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Weitere Infektionskrankheiten

Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose). Insektenschutz beachten (s.o.).

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist selbst in der Hauptstadt Asmara nur minimal. Nur in dem Orota Referral Hospital finden sich 9 Intensivbetten, im Halibet Hospital eine kleine Verbrennungsstation. Privatärztliche Behandlungen sind sehr eingeschränkt, im ganzen Land gibt es nur eine sehr geringe Anzahl an Fachärzten. Medikamente sind nur in ganz beschränkter Auswahl erhältlich.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Quelle: Auswärtiges-Amt

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