Stornierungen von Unterkünften
Die E-Mail fällt wie ein Haar auf die Suppe, während die Haft gerade verlängert wurde. „Bereiten Sie Ihre Reise nach Lissabon vor mit unseren praktischen Ratschlägen! “, schrieb TripAdvisor am Sonntag, 29. März, an Simon, der für seine Frühlingsferien vom 5. bis 12. April eine Wohnung an eine Privatperson in der portugiesischen Hauptstadt vermietete. Weil dieser Pariser sie offensichtlich aufgeben muss. Eine Warnmeldung öffnet weiterhin die E-Mail: „Covid-19 : Um Ihnen zu helfen, fundierte Reiseentscheidungen zu treffen, besuchen Sie diese Seite, um wichtige Ressourcen und Tools zu erhalten, oder nehmen Sie an der Unterhaltung in unseren Reiseforen teil. “
Aber der Rest lässt einen fragen: Dies sind gute Pläne, um Lissabon rund um das Wohnen zu entdecken. Sofort schreibt Simon an die Buchungsplattform: Sie akzeptiert ohne Widerspruch die volle Rückerstattung der stornierten De-facto-Miete. Auf seiner Website wird sogar darauf hingewiesen, „gewöhnliche Stornierungsbedingungen zu missachten“.
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„Buchungsplattformen wie TripAdvisor oder Expedia, die nicht im Register der Reise- und Aufenthaltsbetreiber eingetragen sind, sind ‚Marktplätze‘: Sie hängen nicht vom Tourismuscode ab und erstatten die Leistungen gemäß ihre eigene Politik. Sie sind nicht von der abgedecktVerordnung 2020-315 veröffentlicht am 25. März, das ein vom Tourismusgesetz abweichendes System zum Schutz von Fachleuten und Reisenden einrichtet „, sagt Maître Emmanuelle Llop von Anwaltskanzlei Équinoxe, spezialisiert auf Tourismus-, Luft- und Freizeitrecht und Experte für Fachkräfte.
Alle Abfahrten bis zum 15. Mai verschoben
Diesen Freitag, den 3. April um 11 Uhr, wird Emmanuelle Llop eine Webinar organisiert von Auvergne Rhône-Alpes Tourisme Beantwortung von Fragen von Reisebüros, Reiseveranstaltern, Hotels, Campingplätzen, Touristenresidenzen und möblierten Apartments, Empfängern, Parks und anderen Touristenattraktionen zu den neuen gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Bedingungen für die Stornierung des Aufenthalts.
Am Vorabend von Frühlingsferien die am Samstag, den 4. April mit Zone C (Akademien von Créteil, Montpellier, Paris, Toulouse, Versailles) beginnen, ist sicher, dass die Fragen zahlreich sein werden. Zumal französische Reiseveranstalter am Dienstag die Verschiebung aller bis einschließlich 15. Mai geplanten Abflüge wegen des Coronavirus gegen Ende März angekündigt haben. Diese Entscheidung ist motiviert durch „die gesundheitliche Situation“ im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und die „unvermeidlichen und außergewöhnlichen Umstände, die Reisebeschränkungen auferlegen“, sagte in einer Pressemitteilung der Seto (Gewerkschaft der Reiseveranstalter).
Rund 350.000 Kunden von Reiseveranstaltern sind für den Monat April besorgt. In den häufig gestellten Fragen, die sich eingeschränkte Urlauber stellen, Le Figaro Einige von ihnen wurden Maître Emmanuelle Llop vorgelegt.
LE FIGARO – Können wir eine Anzahlung für einen Aufenthalt im April zurückerstatten lassen?
EMMANUELLE LLOP – Nein. Alle Reisen, die zwischen dem 1. März und dem 15. September gekauft wurden und von der Covid-19 betroffen sein können, können sowohl vom Reisenden als auch vom Fachmann im Lichte des Gesundheitsnotstandsgesetzes storniert werden Nr. 290 und der Verordnung Nr. 315 vom 25. März. Wenn er sich für reich genug hält, kann der Fachmann die gezahlte Anzahlung erstatten. Er kann jedoch die Option wählen, seinem Kunden eine Gutschrift anzubieten, die dem Betrag des gezahlten Betrags, der Anzahlung oder der gesamten Reise entspricht. Und dieser Vorschlag kann vom Reisenden nicht abgelehnt werden.
Dieses Guthaben hat jedoch eine begrenzte Laufzeit von 18 Monaten. Wann beginnt diese Frist? Kann der Reisende eine Rückerstattung erhalten, wenn er dies noch wünscht?
Der Reisende muss in der Tat 18 Monate warten, wenn ein neuer Vertrag nicht abgeschlossen wurde, um erstattet zu werden. Und dann sollte es sein. Aber wenn ein Fachmann große Anstrengungen unternommen hat, um einen neuen Vorschlag ohne Preiserhöhung zu unterbreiten, werden viele dies meiner Meinung nach nicht ablehnen.
Das Risiko, ein Unternehmen zu versenken, besteht darin, weder Erstattung noch Reisekosten zu erhalten.
Emmanuelle Llop
Diese Anordnung, die darauf abzielt, Tourismusfachleute vor einer Liquidation zu schützen, da sie mit einer Reihe von Stornierungen von beispiellosem Ausmaß konfrontiert sind, könnte auch eine Chance für die Verbraucher sein. Denn das Risiko, ein Unternehmen zu versenken, besteht darin, weder Erstattung noch Reisekosten zu erhalten.
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Der Fachmann muss schnell handeln, um seinen Kunden über die Gutschrift, von der er profitiert, mit den Details und dem Vorschlag für eine Ersatzreise zu informieren. Er muss dies per E-Mail oder per Post tun. Diese Informationspflicht muss innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung der Bestellung vom 25. März, dh bis zum 25. April, erfolgen. Der neue Vorschlag, der 18 Monate gültig ist, muss innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des ursprünglichen Vertrags gesendet werden.
Die Bestellung bezieht sich nicht auf die Abreisedaten, sondern auf das Datum der Beendigung bereits abgeschlossener Verträge zwischen dem 1. März und dem 15. September. Wir haben den 15. September als plausible Frist festgelegt, nach deren Ablauf wir eine Abreise aufgrund von Coronavirus nicht mehr stornieren können. Aber es kann sich entwickeln. Es gibt keine Agenda für die Epidemie.
Kann ich eine Rückerstattung von einem Hotel oder einer Autovermietung erhalten?
Die Verordnung Nr. 315 gilt auch für sogenannte „Trockendienste“ wie Hotelreservierungen oder Mietwagen. Stornierungen können daher zwischen dem 1. März und dem 15. September erstattet werden, jedoch nicht sofort: am Ende der Gültigkeitsdauer von 18 Monaten des Gutscheins, der Ihnen angeboten wurde, wenn Sie ihn nicht verwendet haben . Dies betrifft jedoch nur Frankreich. Die Agenturen arbeiten derzeit intensiv an der Aushandlung einer Harmonisierung der Hotelregeln in Europa.
Diese Gutschrift gilt jedoch nicht für Transportdienstleistungen …
In der Tat, Die SNCF hat eine eigene Erstattungsrichtlinie. Und Trockenflüge sind nicht in der Bestellung enthalten. Die Fluggesellschaften konnten keinen Verzicht erwirken.
Wenn das Ticket online gekauft wurde, sollte dem Passagier theoretisch so schnell wie möglich eine Rückerstattung oder ein Flug angeboten werden. Außer das Flugzeuge sind geerdet. Europäische Unternehmen geben „Gutscheine“ entsprechend dem jeweiligen Goodwill. Es ist Sache der Verbraucherverbände, Maßnahmen zu ergreifen, um die tatsächlich fälligen Erstattungen zu erhalten.
Die Situation wird kompliziert, wenn das Ticket von einem von der International Air Transport Association (Iata) akkreditierten Reisebüro gekauft wurde. Weil die Agenturen behaupten, dass sie Kunden erst dann erstatten können, wenn sie selbst von Iata erstattet werden. Sie schickten hundert Briefe an diesen Verband, der 290 Fluggesellschaften auf der ganzen Welt zusammenbringt, und prangerten insbesondere die Nichtrückerstattung nicht gestohlener Flugtickets an. Aber Iata antwortet ihnen nicht …