Demokratische Republik Kongo: Reise- und Sicherheitshinweise

26. Mai 2020

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles

Aktuelles

Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat der Staatspräsident am Abend des 24. März 2020 den nationalen Notstand ausgerufen und die Grenzen der Demokratischen Republik Kongo für den Personenverkehr geschlossen. Das Parlament hat diesen Notstand am 22. Mai für weitere 15 Tage verlängert. Eine Verlängerung darüber hinaus ist möglich.

Kinshasa ist von den übrigen Provinzen abgeschottet. In der Hauptstadt sind sämtliche Restaurants, Schulen und Universitäten geschlossen, sowie Menschenansammlungen verboten. Weiterhin findet kein Verkehr mehr in die und aus der Hauptstadt statt. Auch der nationale Flugverkehr wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Außerhalb von Kinshasa ist ebenfalls mit erheblichen Einschränkungen der Transportmöglichkeiten zu rechnen. Die Versorgungslage für die Hauptstadt ist zurzeit noch gut. Punktuell sind jedoch Preise von Grundnahrungsmitteln bereits gestiegen. Perspektivisch ist mit einer erheblichen Verschlechterung zu rechnen, da die Nahrungsmittelversorgung von Importen und Produkten aus anderen Landesteilen abhängt.

Seit dem 6. April 2020 gilt eine Ausgangssperre für den Stadtteil Gombe/Kinshasa. Diese wurde zwischenzeitlich gelockert. Seit dem 22. April 2020 sind Supermärkte und Banken in Gombe wieder geöffnet. Die Bewohner können sich innerhalb von Gombe ohne Plakette/“Macaron“ bewegen, lediglich beim Betreten/Verlassen der Grenzen Gombes wird kontrolliert. Seit dem 20. April 2020 ist das Tragen von Mund- und Nasenschutz, der auch selbst angefertigt sein kann, im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet Kinshasas verpflichtend.

Es gibt an vielen Stellen dauerhafte Blockaden und Polizeikontrollen. Außerdem gibt es sporadische Fiebertests und Polizeikontrollen abseits der festen Blockaden.

Aufgrund gestiegener Infektionszahlen wurde seit dem 20. Mai auch für Goma, die Hauptstadt der Provinz Nord-Kivu, eine 14-tägige Isolierung vom Rest des Lands mit einer Ausgangssperre verhängt.

Das Gesundheitssystem ist auf die Pandemie Covid-19 nicht vorbereitet. Im Falle einer Infektion mit dem Virus kann nicht von einer angemessenen Behandlung ausgegangen werden.

Die Sicherheitslage ist, auch nach Amtseinführung des neuen Staatspräsidenten Tshisekedi Anfang 2019, äußerst instabil. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu unvorhersehbaren sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dies betrifft neben zahlreichen Provinzen inzwischen auch die Hauptstadt Kinshasa.

In der Provinz Kivu-Nord sowie inzwischen auch in der Provinz Ituri im Nordosten des Landes und Grenzgebiet zu Uganda ist es zu mehreren Fällen der Ebola-Virus-Krankheit gekommen, siehe Gesundheit.

  • Setzen Sie sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinander.
  • Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen und fotografieren oder filmen Sie diese nicht.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen von Militär und Polizei, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen.
  • Wenn Sie nicht beruflich mit der Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs beschäftigt sind, verlassen Sie die betroffene Region.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Sicherheit – Teilreisewarnung

Vor Reisen in die östlichen und nordöstlichen Landesteile sowie die Kasai- und Lomami-Provinzen wird gewarnt.
Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird derzeit abgeraten.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Vor Reisen in die östlichen und nordöstlichen Landesteile sowie die Kasai- und Lomami-Provinzen wird gewarnt:
Bas-Uele, Haut-Uele, Tshopo, Ituri, Nord-Kivu, Süd-Kivu, Maniema, Tanganyika, Haut-Lomami, Haut-Katanga (nur nördliche Gebiete), Lomami, Kasai, Kasai-Central und Kasai Oriental.

In diesen Provinzen kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen zwischen den kongolesischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen, insbesondere der Allied Democratic Force (ADF).Von der kongolesischen Armee wird derzeit eine Großoffensive gegen die ADF durchgeführt, welche zu einer weiteren Zunahme an Gefechten und Gewalt führen kann. Vor allem in und um Beni (Nord-Kivu) könnte sich die angespannte Sicherheitslage vor diesem Hintergrund noch verschärfen.

Ende November 2019 kam es bei Protesten Bewohner Benis zu Übergriffen auf einzelne Einheiten der VN-Mission MONUSCO.  Weitere Ausschreitungen, auch gegenüber Nichtregierungsorganisationen und internationalem Personal können nicht ausgeschlossen werden.

In einigen Gebieten ist es in der Vergangenheit auch zu Entführungen gekommen. Ein Aufenthalt in diesen Gebieten muss unbedingt durch ein tragfähiges Sicherheitskonzept abgesichert sein. In den anderen Landesteilen wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten.

Auch vor Besuchen von Nationalparks (z.B. Virunga oder Kahuzi-Biega) in der Region wird aufgrund konkreter Gefahren durch bewaffnete Gruppen und kriminelle Banden gewarnt. Der, seit Juni 2018 für Besucher geschlossene, Virunga-Nationalpark ist seit Mitte Februar 2019 wieder geöffnet. Im Mai 2018 wurden britische Touristen auf dem Weg zum Virunga-Nationalpark nördlich von Goma entführt. Im April 2020 wurden auf der Straße zwischen Goma und Rutshuru in Rugari, unweit des Hauptquartiers der Parkverwaltung bei einem Hinterhalt der Rebellengruppe FDLR mehrere Parkranger und Zivilisten getötet.

Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird derzeit abgeraten.

In Kinshasa und anderen kongolesischen Städten führten in der Vergangenheit wiederholt, teilweise gewalttätige, Proteste gegen die Regierung zur Verwendung scharfer Munition, Todesopfern und Verletzten, sowie zu zahlreichen Festnahmen. Auch weiterhin kann es im ganzen Land im Zusammenhang mit Protestaktionen  und Versammlungen zu Gewalt kommen. Dabei muss auch mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens sowie einer hohen Präsenz von bewaffneten Sicherheitskräften gerechnet werden.

Im Zuge des Wahlkampfes für die Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzratswahlen im Dezember 2018 kam es bei Wahlkundgebungen in Kinshasa und anderen kongolesischen Städten zu gewaltsamen Vorfällen.

Bei Studentenprotesten in Lubumbashi kamen im Januar 2019 mehrere Zivilisten durch Schusswaffeneinsatz ums Leben.

Kurzfristige Abschaltung von SMS- und Internetdiensten sind jederzeit möglich, wie auch Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt und im Stadtgebiet von Kinshasa, ab den frühen Abendstunden vermehrt. Sie sind nicht immer als solche erkennbar, längere Wartezeiten können auftreten.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist im gesamten Land hoch, der Schutz durch die Polizei nicht immer effektiv. Gewaltkriminalität als auch Taschendiebstähle kommen sowohl in städtischen als auch ländlichen Gebieten vor, insbesondere aber nach Einbruch der Dunkelheit und in Menschenmengen.

Wiederholt ereigneten sich in Kinshasa bewaffnete Überfälle auf Ausländer, bei denen das Opfer unter einem Vorwand in ein Auto gedrängt und dann ausgeraubt wurde. Die Täter gaben sich dabei als Sicherheitskräfte aus.

Straßenkinder (sogenannte „shégués“) fallen durch aggressives Betteln an stark belebten Orten und im zähfließenden Straßenverkehr auf. Darüber hinaus gibt es in manchen Stadtvierteln jugendliche Straßenbanden, die bewaffnete Überfälle ausführen.

  • Verhalten Sie sich unauffällig und verzichten Sie auf teuren Schmuck oder extravagante Kleidung.
  • Meiden Sie unsichere Stadtviertel und gehen Sie nie alleine, sondern nur in kleinen Gruppen mit lokaler Begleitung aus.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Der Nordosten der Demokratischen Republik Kongo liegt in einer seismisch aktiven Zone und ist aktives Vulkangebiet. Der Vulkan Nyiragongo ist mehrfach ausgebrochen und zeigte zuletzt auch wieder verstärkte Aktivitäten.

Das Klima ist tropisch. Die Regenzeit erstreckt sich im Norden von April bis Oktober und im Süden von November bis März. In dieser Zeit können Straßen aufgrund von Überflutungen schnell unpassierbar werden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der innerkongolesische Luftverkehr mit einer Vielzahl von kleineren Luftfahrtunternehmen entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle kongolesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU. Keiner der Flughäfen der DR Kongo entspricht internationalen Sicherheitsvorschriften. Die kleineren Flughäfen im Landesinneren bestehen meist nur aus einer Landebahn und manchmal einer Abfertigungshalle.

Auf der zweimal wöchentlich verkehrenden Eisenbahn zwischen Kinshasa und Matadi kommt es immer wieder zu Entgleisungen. Die Eisenbahnlinien im Landesinneren fahren zum Teil gar nicht, zum Teil unregelmäßig und brauchen enorm viel Zeit.

Der Fährverkehr von Kinshasa nach Brazzaville (Republik Kongo) kann als relativ sicher eingestuft werden. Der Fähr- und Flussverkehr in anderen Landesteilen ist hingegen unsicher und unfallträchtig.

Die wenigen Straßen außerhalb der großen Städte sind oft in schlechtem Zustand und nur mit allradgetriebenen Fahrzeugen zu benutzen. Während der Regenzeit sind weite Teile des Straßennetzes unpassierbar.

Im Straßenverkehr sollten Fahrzeuge bei Begegnung mit einem Konvoi des Staatspräsidenten oder anderer Würdenträger soweit wie möglich rechts an den Straßenrand fahren, stehen bleiben und warten, bis der Konvoi vorbeigefahren ist.

Gleiches gilt für die Zeit des Hissens bzw. Einholens der Nationalflagge vor Polizeistationen und anderen öffentlichen Gebäuden am frühen Morgen oder bei Sonnenuntergang; in diesen Minuten ruht der Fahrzeugverkehr.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise

Zwischenfälle mit dem Militär und anderen Sicherheitskräften sollten durch unauffälliges Verhalten möglichst vermieden werden.
Bei Fußballspielen und anderen emotional geladenen Ereignissen, aber auch bei Trauerzügen und Beerdigungen kam es wiederholt zu einzelnen Angriffen auf Nichteinheimische.

Es besteht eine Vielzahl von Verboten, die mit der Sicherheitslage begründet und teilweise kurzfristig geändert werden. Dazu gehört jegliches Fotografieren des Flughafens, militärischer Einrichtungen, sonstiger Anlagen von strategischer Bedeutung oder uniformierter Personen. Zwar wurde das Fotografieren in der Öffentlichkeit wieder erlaubt. Fotoausrüstung kann zum Raub oder zu unliebsamen Begegnungen mit Passanten und Sicherheitskräften (sogar Verhaftung) führen. Kulturelle Widerstände können zu aggressiven Reaktionen ungefragter fotografierter Personen führen.

  • Meiden Sie große, öffentliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder andere emotional geladene Ereignissen) möglichst weiträumig und seien Sie in der Nähe besonders vorsichtig.
  • Fotografieren Sie keine militärischen und strategischen Einrichtungen und auch sonst nur mit entsprechender Erlaubnis, z.B. des Informationsministerium, Presse et Information, Immeuble Retelesco, croisement des Avenues Tombalbaye et Huileries, C/Gombe, Tel: +24399991027, +243817008811.
  • Fragen Sie auch per Personenaufnahmen immer um Erlaubnis bzw. verzichten Sie im Zweifel lieber auf das Fotografieren.

Reisegenehmigungen

Das Erfordernis eines „Laissez-Passer Special“ des kongolesischen Innenministeriums für Ausländer, die die Provinz Kinshasa verlassen wollen, wurde offiziell abgeschafft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die örtlichen Behörden dennoch auf einem „Laissez-Passer“ oder einer „ordre de mission“ bestehen.

  • Setzen Sie sich vor Verlassen der Provinz Kinshasa mit dem kongolesischen Innenministerium in Verbindung und beantragen Sie eine Genehmigung der „Direction Générale de Migration“ (DGM).

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in der Demokratischen Republik Kongo bislang nicht explizit unter Strafe gestellt, können u.U. aber als Verstoß gegen Sitte- und Moralregeln unter extensiver Auslegung der einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs mit einer Haftstrafe geahndet werden. Das Schutzalter liegt bei 18 Jahren. Seit 2014 debattiert das Parlament einen Gesetzentwurf, der vorsieht, homosexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen.

Rechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren von Flughäfen, militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung, Straßen und öffentlichen Plätzen, besonders entlang des Flusses Kongo in Kinshasa (Staatsgrenze) ist verboten.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Kongo Franc (CDF). Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder Euro. Für die Bezahlung von Waren ist neben der nationalen Währung Franc Congolais auch die Bezahlung in Devisen (US-Dollar, seltener Euro) möglich, das Geschäftsleben wird noch weitgehend mit US-Dollar abgewickelt.

Der Umtausch von Devisen in einheimische Währung ist problemlos möglich. Euro werden zum Umtausch entgegengenommen. Der Wechselkurs des US-Dollars ist erfahrungsgemäß etwas günstiger.

Kreditkarten werden nur an wenigen Stellen angenommen. Nur in den beiden größten Hotels in Kinshasa (Hotel Memling, Grand Hôtel), bei den Vertretungen der Fluglinien SN-Brussels und Air France sowie bei einigen größeren Supermärkten werden sie akzeptiert. Man sollte die übliche Vorsicht walten lassen (keine doppelten Belege anfertigen lassen etc.).

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Es gibt keine offiziellen Bestätigungen über die Anerkennung der obigen Reisedokumente durch die zuständigen Behörden der Demokratischen Republik Kongo. Die Angaben beruhen auf Erfahrungswerten.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Bei der Ausreise wird am Flughafen eine Ausreisegebühr in Höhe von derzeit ca. 50 US-Dollar erhoben („Go-Pass“).

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die DR Kongo ein Visum, das vor der Reise bei der kongolesischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss.

Visa werden nicht an der Grenze oder am Flughafen ausgestellt. Die Mindestbearbeitungsdauer beträgt 10 Tage, amtlich bestätigte Einladungen müssen vorgelegt werden. Einzelheiten des Verfahrens können sich ggf. schnell ändern. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in Berlin.

Transit

Es werden keine Visa für Personen ausgestellt, die sich lediglich auf der Durchreise befinden.

  • Beantragen Sie bei beabsichtigter Reise in die beiden Kongos und Angola Richtung Süden unbedingt vor Reiseantritt Visa für die Demokratische Republik Kongo und ihre Nachbarstaaten bei den zuständigen Botschaften/Konsulaten in Deutschland bzw. im Land ihres gewöhnlichen Aufenthaltes beantragen.

Verlängerung des Aufenthalts

Für die Verlängerung von Visa nach Einreise in die DR Kongo, wie auch die Umsetzung der kongolesischen Einreise- und Aufenthaltsvorschriften ist die „Direction Générale de Migration“ (DGM) zuständig. Diese Behörde überwacht auch alle Migrationsbewegungen innerhalb des Landes, weswegen sie nach jedem Ortswechsel zur Registrierung aufzusuchen ist. Für weitergehende Informationen kann die Direction Générale de Migration, 65, Boulevard du 30 Juin, Commune de Gombe, Kinshasa kontaktiert werden.

Für die Aufnahme einer Berufs- oder Geschäftstätigkeit ist der Erwerb eines „Visa d’Etablissement“ vorgeschrieben. Der illegale Aufenthalt kann ein Strafverfahren und möglicherweise auch einen Gefängnisaufenthalt nach sich ziehen.

  • Informieren Sie sich rechtzeitig über die Voraussetzungen für den Erhalt oder die Verlängerung des jeweiligen Visums.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige bedürfen einer „autorisation parentale“, der elterlichen schriftlichen Genehmigung und einer „prise en charge“ durch die betreffende Fluglinie. Es gibt keine Besonderheiten bei der Begleitung durch nur ein Elternteil.

Einfuhrbestimmungen

Devisenbestände müssen über einem Gegenwert von 10.000,- US-Dollar bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungsbarbeständen ist nur bis zu einer Höhe von 10.000,- US-Dollar (oder entsprechender Gegenwert) erlaubt, für darüber liegende Summen sind Banktransfers erforderlich. Diese Einschränkung gilt nicht für Transitreisende oder Dienstreisen. Die Ausfuhr ist zu deklarieren. Die Ausfuhr von Franc Congolais ist nicht erlaubt.

Über sonstige zollrechtliche Vorschriften liegen nur wenige Informationen vor. Ein- oder Ausfuhren von Gegenständen mit erheblichem wirtschaftlichem Wert können ohne Vorwarnung für verboten erklärt werden. Vorsicht ist daher grundsätzlich angebracht. Verboten ist die Ausfuhr von Kunstgegenständen, insbesondere aus Elfenbein und Malachit. Die Ausfuhr von in der DR Kongo geförderten Edelmetallen wie Gold, Silber, Diamanten bedarf der Genehmigung.

Heimtiere

Heimtiere benötigen zur Einreise eine Tollwut-Schutzimpfung, eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung sowie einen Impfausweis. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in Berlin.

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Ausbruch Ebola-Virus-Krankheit

In den Provinzen Kivu-Nord und Ituri im Nordosten, im Grenzgebiet zu Uganda und Ruanda, ist erneut die Ebola-Virus-Krankheit ausgebrochen. Weitere Informationen, Fallzahlen und Verhaltenshinweise bieten die regelmäßig aktualisierten Aktuellen Informationen zum Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo und Uganda, zuletzt vom 24. April 2020.
Nationale und internationale Bekämpfungsmaßnahmen sind angelaufen.

Vor Reisen in die betroffene Region wird bereits aus Sicherheitsgründen gewarnt, siehe Sicherheit-Teilreisewarnung. Dort ggf. tätige deutsche Staatsangehörige mit Ausnahme des für die Bekämpfung des Ausbruchs benötigten medizinischen, humanitären und technischen Personals werden vorsorglich zum Verlassen der Provinz aufgefordert.
Wichtig für deutsches Unterstützungspersonal: Eine medizinische Evakuierung aus dem betroffenen Gebiet ist grundsätzlich möglich. Das Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amts hat entsprechende Absprachen mit ausländischen Partnern getroffen. Die Bundesrepublik Deutschland verfügt nach Rückbau des Evakuierungsflugzeuges „Robert-Koch“ 2015 derzeit über keine Möglichkeit, an EVD Erkrankte deutsche Staatsangehörige unter deutschen Behandlungs- und Arbeitsschutz-Standards aus einem Ausbruchgebiet nach Deutschland zu evakuieren.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Cholera

Die Demokratische Republik Kongo ist weiterhin von einem landesweiten Ausbruch von Cholera betroffen. Nahezu alle Provinzen und auch städtische Gebiete berichten über Choleraerkrankte in größerer Anzahl. Reisende und Touristen sind in der Regel nicht betroffen, wenn sie die üblichen Hygienehinweise (s. unten) einhalten.

Impfschutz

Die Demokratische Republik Kongo ist Gelbfieberübertragungsgebiet. Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat bei der Einreise verlangt und ist auch medizinisch sinnvoll. Es empfiehlt sich, das Dokument während der gesamten Reise dabei zu haben. Eine einmalige Impfung gilt als lebenslanger Nachweis über die Gelbfieberimpfung im internationalen Reiseverkehr.

Reisende unter 4 Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über 4 Wochen wird gemäß WHO eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Merkblatt Poliomyelitis.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Polio und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Auf einen Polio-Impfschutz ist besonders zu achten, da Impfpolioausbrüche berichtet werden.

Malaria

Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein sehr hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zwingend notwendig.

Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen

Weitere, nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen, wie Chikungunya-Fieber, Dengue-Fieber und Schlafkrankheit kommen gelegentlich vor. Seit September 2018 wurde aus der Provinz Zentralkongo und Kinshasa eine Zunahme der Fälle von Chikungunya-Fieber gemeldet.

HIV/AIDS

Nach vorliegenden Daten von UNAIDS (2016) sind etwa 2% der Erwachsenen zwischen 15 und 49 Jahren HIV-positiv, in städtischen Bereichen und in den bekannten Hochrisikogruppen wesentlich mehr. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Infektionsrisiko. Kondombenutzung wird daher immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthalts nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes  Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.

Cholera ist derzeit landesweit präsent und ein großes Gesundheitsproblem der lokalen Bevölkerung, die keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser hat.

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf, siehe auch Merkblatt Cholera.

Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf.

Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner dazu wird empfohlen.

Meningokokken-Krankheit (Meningitis, bakterielle Hirnhautentzündung)

Diese bakterielle Erkrankung („Tröpfcheninfektion“ z.B. durch Anhusten) kommt in der Demokratischen Republik Kongo vor; Reisende sollten bei entsprechender Exposition geimpft sein (tetravalenter Konjugatimpfstoff), vor allem bei längeren Aufenthalten und engen Kontakten zur einheimischen Bevölkerung.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Schlafkrankheit (Trypanosomiasis)

Die Schlafkrankheit wird durch den Stich der tagaktiven Tse-Tse-Fliege übertragen und kommt landesweit vor (selten).  

Tollwut

Hunde, Fledermäuse und andere Wildtiere übertragen durch ihren Biss diese bei Ausbruch immer tödliche Erkrankung auf Menschen. Wer unter einfachen Reisebedingungen unterwegs ist, sollte sich vorher impfen lassen. Es gibt regelmäßig Tollwut bei Menschen in der Demokratischen Republik Kongo (nach WHO Schätzung von 2015 bis zu 5000 Fälle landesweit pro Jahr). 2018 wird ein Ausbruch in der auch vom Ebola-Fieber-Ausbruch betroffenen Provinz Ituri gemeldet.

Ebola-Fieber

In der Demokratischen Republik Kongo kommt es immer wieder zu lokale Ebola-Fieber-Ausbrüchen vor allem im Norden, Nordwesten und auch im Osten des Landes, siehe Aktuelles.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Land ist mit der in Europa nicht zu vergleichen, sie ist vielfach technisch und apparativ problematisch, die hygienischen Standards sind oft unzureichend, im unzugänglichen Landesinneren ist eine medizinische Versorgung oft gar nicht verfügbar.

In der Hauptstadt Kinshasa sind die meisten Medikamente erhältlich, aber sehr teuer,  vorübergehende Engpässe können nie ausgeschlossen werden. In Kinshasa und anderen Städten des Landes sind private Arztpraxen und Kliniken verfügbar.

Alle Behandlungen, auch Notfälle, sind grundsätzlich im Voraus bar zu bezahlen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Quelle: Auswärtiges-Amt

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