Gerne informiert Sie heute die Vericherungsgesellschaft ERGO, dass Ihr Versicherungsschutz im Rahmen der Reisekranken-Versicherung besteht, auch wenn zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung aufgrund von Covid-19 besteht.
In den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist zwar grundsätzlich geregelt, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn für Ihre Destination eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Aufgrund der zahlreichen und immer unvorhersehbareren Aussprache von Reisewarnungen aufgrund von Covid-19 durch das Auswärtige Amt, kommt es jedoch vermehrt zu unklaren Situationen in der Anwendbarkeit des Ausschlusses „Reisewarnung“ in der Reisekranken-Versicherung. Im Sinne unserer Versicherten haben wir uns daher entschieden, in der Reisekranken-Versicherung Versicherungsschutz zu gewähren, sofern Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19 ausgesprochen wurden. Dies gilt für den Zeitraum ab Aussprache der weltweiten Reisewarnung am 17. März 2020 durch das Auswärtige Amt, somit auch rückwirkend bis zu diesem Datum.
Besteht die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund einer anderen Ursache als dem Covid-19-Virus, besteht in der Reisekranken-Versicherung jedoch KEIN Versicherungsschutz.
Damit bieten wir Ihnen, insbesondere denjenigen die sich bereits im Ausland aufhalten, die notwendige Verlässlichkeit über den Versicherungsschutz in der Auslandskrankenversicherung.