Die Rückholaktion für Algerien ist abgeschlossen. Informationen zur Reisesituation vor Ort erteilt die deutsche Botschaft in Algier.
Der internationale Personenflugverkehr aus und nach Algerien wurde am 19. März 2020 eingestellt, der nationale am 22. März 2020. Der Fährverkehr ist eingestellt und die Landesgrenzen sind geschlossen.
Mit Demonstrationen in größeren Städten, insbesondere nach Freitagsgebeten, ist nach den Präsidentschaftswahlen im Dezember 2019 wie schon seit Monaten weiterhin zu rechnen. Auch wenn diese bisher weitgehend friedlich verlaufen sind, muss mit vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.
- Seien Sie besonders vorsichtig und informieren Sie sich in lokalen und sozialen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig und fotografieren oder filmen Sie diese nicht.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Vor Reisen in die Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara wird gewarnt.
Von Reisen in die sonstigen algerischen Saharagebiete und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil, in ländliche Gebiete und Bergregionen, sofern nicht von Polizeischutz begleitet, wird dringend abgeraten.
Terrorismus
In den Grenzgebieten mit Nachbarländern, den algerischen Saharagebieten und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil von Algerien, in ländlichen Gebieten und Bergregionen besteht eine hohe Gefahr durch terroristische Anschläge und Entführungen fort. Dies gilt insbesondere für Regionen mit andauernden terroristischen Aktivitäten, wie die Kabylei, ihre Gebirgsausläufer und die Grenzgebiete im Süden des Landes.
Terroristische Aktivitäten richten sich in erster Linie gegen die staatlichen Sicherheitskräfte, Entführungen und Attentate in der Vergangenheit aber auch immer wieder gegen Ausländer. Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt aufgrund anhaltender Drohungen von terroristischen Gruppen angespannt.
Menschenansammlungen, Demonstrationen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sind bevorzugte Ziele von Terroranschlägen.
Die algerische Armee befindet sich in erhöhter Alarmbereitschaft und zeigt eine erhöhte Präsenz in den Grenzregionen. Aufgrund der aktuellen Situation in Libyen und Tunesien finden verstärkt Übungen und Patrouillen in Grenznähe statt.
- Seien Sie bei allen Reisen besonders vorsichtig.
- Informieren Sie sich über Medien und ortkundige Ansprechpartner über die aktuelle Sicherheitslage an den vorgesehenen Reise- und Aufenthaltsorten.
- Führen Sie notwendige Reisen in die algerischen Saharagebiete und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil von Algerien, in ländliche Gebiete und Bergregionen wie die Kabylei nur mit polizeilichem Begleitschutz durch.
- Halten Sie sich dort nur an besonders geschützten Orten auf.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Meiden Sie größere Menschenansammlungen und öffentliche Gebäude möglichst.
- Folgen Sie stets den Hinweisen und Empfehlungen lokaler Behörden.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In den Amtsbezirken (Wilayas) von Tébessa, Bouira, Béjaia, Skikda und Jijel kommt es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen lokalen Gruppen und Sicherheitskräften.
Demonstrationen finden trotz Verboten in größeren Städten insbesondere nach den Freitagsgebeten statt. Auch bei friedlichem Verlauf können gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen nicht ausgeschlossen werden.
- Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien.
- Vermeiden Sie möglichst Fahrten in die Wilayas von Tébessa, Bouira, Béjaia, Skikda und Jijel.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und fotografieren oder filmen Sie diese nicht.
- Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Insbesondere in den größeren Städten wie Algier, Constantine und Oran kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub. Auch Raubüberfälle und Gewaltakte stellen vor allem nach Einbruch der Dunkelheit und an Stränden ein Problem dar.
- Seien Sie in abgelegenen Gegenden und Stränden besonders vorsichtig und meiden Sie diese nach Einbruch der Dunkelheit.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Halten Sie Fenster und Türen eines Fahrzeugs stets geschlossen und verriegelt und benutzen Sie bewachte Parkplätze.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Der Norden Algeriens liegt an einer seismisch aktiven Zone, weshalb es gelegentlich zu Erdbeben kommen kann.
An der Küste herrscht eine mediterranes, ansonsten im Landesinneren Wüstenklima.
In den Sommermonaten besteht in Algerien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Waldbrandgefahr.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die touristische Infrastruktur Algeriens ist außerhalb der Großstädte im Norden wenig entwickelt.
Flugbuchungen mit Air Algérie müssen häufig nochmals rückbestätigt werden, sonst erfolgt kein Transport. Wegen gelegentlich auftretender Verspätungen werden Anschlussflüge mit knappen Umsteigezeiten häufiger verpasst.
Der Zustand der Straßen ist generell gut, viele Gebiete dürfen Ausländer nur in Begleitung einer Polizeieskorte bereisen.
Ausländische Mitarbeiter ausländischer Firmen sind gemäß den geltenden algerischen Sicherheitsbestimmungen verpflichtet, geschäftliche und touristische Reisen bzw. Aufenthalte außerhalb des Verwaltungsbezirks („Wilaya“) von Algier mittels polizeilichem Begleitschutz (Eskorte) vorzunehmen und diese mindestens 48 Stunden vorher beim Delegierten für Sicherheit (délégué de sécurité) bei der für den Firmensitz zuständigen Behörde („Wali des Wilaya“) anzuzeigen. In glaubhaft zu machenden dringenden Fällen sind Ausnahmen von der 48-Stunden-Regelung möglich.
Insbesondere während der Dämmerung und in der Nachtzeit besteht Fahrten außerhalb der Stadtzentren die Gefahr von falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen.
Die Landgrenze nach Marokko ist geschlossen. Die Grenze zu Tunesien unterliegt der normalen Grenzabfertigung.
Fahrzeuge sind häufig in schlechtem technischem Zustand und die Fahrweisen erscheint oft unkalkulierbar. Es kommt häufig zu schweren Verkehrsunfällen mit Todesopfern.
Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine Versicherung vor Ort abzuschließen.
- Planen Sie Ihre Reisen gründlich, am besten mit einem örtlichen Geschäftspartner bzw. Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
- Reisen Sie innerhalb des Landes vorzugsweise auf dem Luftweg.
- Klären Sie mit Air Algérie immer vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise, ob der Flug rückbestätigt werden muss.
- Kalkulieren Sie beim Umsteigen genügend Zeit ein.
- Fahren Sie stets besonders vorsichtig und defensiv.
- Vermeiden Sie Fahrten während der Dämmerung und in der Nachtzeit außerhalb der Stadtzentren.
- Informieren Sie sich über mögliche Restriktionen und Auflagen zu Reiseroute und Aufenthaltsorte.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist empfehlenswert und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Die Amtssprachen Algeriens sind Arabisch und Tamazight (Berbersprache). Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist.
Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb westlicher Hotels mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen des Respekts islamischer Traditionen zu rechnen. Es wird empfohlen, nicht in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. In Restaurants, die tagsüber Speisen anbieten, ist dies selbstverständlich möglich.
LGBTIQ
Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe.
Gewerbeprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.
Rechtliche Besonderheiten
Angesichts anhaltender Auseinandersetzungen mit islamistischen Terroristen ist es strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren.
Drogeneinfuhr, -besitz und -handel werden mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Gewerbeprostitution ist verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.
Deutsch-algerische Doppelstaater werden von algerischen Behörden stets als Algerier behandelt. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.
Für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen ist die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der algerische Dinar (DZD). Kreditkarten werden außerhalb der wenigen internationalen Hotels kaum akzeptiert. Bankautomaten, an denen man mit Kredit- bzw. Bankkarte Geld abheben kann, gibt es nur an wenigen Stellen in den Großstädten, sie sind oft nicht funktionstüchtig. Empfehlenswert ist die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar. Umtauschmöglichkeiten bestehen bei Banken und größeren Hotels.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das rechtzeitig persönlich bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Frankfurt a.M. beantragt werden muss.
Der Antrag sollte mindestens vier Wochen vor Reiseantritt gestellt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin bzw. dem algerischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main erhältlich.
Für Reisen in den Süden Algeriens ist zwingend eine Einladung einer vom algerischen Ministerium für Tourismus und Handwerk anerkannten Reiseagentur erforderlich. Auf dieser müssen die Reisedauer sowie die genaue, von der Reiseagentur bestimmte, Route angegeben sein.
An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt.
Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang („permis d’escale“) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich und insbesondere in Algier des Öfteren verweigert.
Minderjährige
Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, könnte das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zustehen. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen.
Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise, die „Autorisation Paternelle de Voyage“, zu erstellen bei algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten.
Einfuhrbestimmungen
Die Bargeldeinfuhr ist in ihrer Höhe durch algerische Zollvorschriften streng reglementiert und muss dem Zoll ab einem bestimmten Betrag spätestens bei Einreise angezeigt werden.
Bei der Ausreise ist ein Verwendungs- bzw. Umtauschnachweis zu erbringen. Die Ausfuhr algerischer Dinar ist grundsätzlich untersagt. Weitere Zollvorschriften bzw. aktuelle Angaben über Freimengen/Regelungen bietet die Direction Générale des Douanes.
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Gleiches gilt für die unerlaubte Einfuhr von u.a. Ferngläsern, Satellitentelefonen, Navigationsgeräten (bspw. GPS-Empfänger) sowie Funkgeräten und Laserpointern.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angemeldet werden.
Einfuhr eines Fahrzeugs
Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen. Bei Einfuhr eines Fahrzeugs ist dieses nachweislich innerhalb von drei Monaten wieder auszuführen. Einem Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Hunden und Katzen wird eine allgemeine Gesundheitsbescheinigung in französischer Sprache eines Amtstierarztes verlangt. Die Bestätigung muss enthalten, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Es wird der Zusatz empfohlen, dass das Tier aus einer Gegend ohne Tollwut in letzter Zeit komme. Die Tollwutimpfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Haustiere sollten vor der Einreise nach Herkunft entsprechend geimpft werden.
- Führen Sie einen EU-Heimtierausweis mit. Er dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Algerien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Die Weltgesundheitsorganisation hat Algerien 2019 offiziell für malariafrei erklärt.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird in zwei isolierten Regionen (im Norden – Wadi Hamiz; im Süden – Tassili-Gebiet) beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Merkblatt Schistosomiasis.
- Sehen Sie im Norden vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Brucellose
Es kommt immer wieder zu Ausbrüchen von Brucellose in Algerien. Diese bakterielle Erkrankung wird durch Kontakt zu infizierten Tieren (Rinder, Ziegen, Schafen und Schweine) oder durch den Verzehr kontaminierter und nicht pasteurisierte Milch bzw. aus ihr hergestellte Produkte übertragen und muss antibiotisch behandelt werden. Es wird daher vor dem Verzehr nicht pasteurisierter Milchprodukte gewarnt.
- Vermeiden Sie den Verzehr von nicht-pasteurisierten Milchprodukten.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Es bestehen Gefahren durch Schlangen und Skorpione.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und insbesondere außerhalb der Hauptstadt technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. In Algier bieten einige Privatkliniken (z. B. Clinique Al-Azhar, Clinique Chahrazed) bessere ambulante und stationäre Versorgungsmöglichkeiten an. Größtes Krankenhaus der Maximalversorgung ist das CHU Moustafa, zu dem besser ausgestatteten Militärkrankenhaus haben nur Diplomaten als Ausländer Zugang.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt – viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“