Albanien: Reise- und Sicherheitshinweise

3. Juni 2020

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
– Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
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– Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Albanien zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Die Landgrenzen sind seit dem 1. Juni 2020 wieder geöffnet. Grundsätzlich besteht keine Quarantänepflicht nach Einreise. Die meisten öffentlichen Verkehrsverbindungen bleiben jedoch weiterhin eingestellt, auch der Fährverkehr nach Italien und Griechenland. Der Flughafen Tirana ist für den kommerziellen Flugverkehr vorerst noch geschlossen.

In Albanien gelten im Zuge der COVID19-Pandemie derzeit verschiedene Notfallverordnungen, die das öffentliche Leben einschränken. Aktuelle Lage- und Verhaltenshinweise finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Tirana.

  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen touristischen Reisen.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die Lage im gesamten Land ist ruhig.  Es kann jedoch zu vereinzelt auch gewalttätigen Protesten und Demonstrationen in der Hauptstadt Tirana und anderen Städten kommen, die üblicherweise angekündigt werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Fälle von Gewaltanwendung bei Klein- und Straßenkriminalität sind zwar selten. Taschendiebstähle, Auto- und Wohnmobileinbrüche sowie der Diebstahl dort aufbewahrter Dokumente haben insbesondere in der Sommerzeit z.B. an Stränden zugenommen.

  • Seien Sie insbesondere in den Sommermonaten besonders vorsichtig.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf und fertigen Sie zur Sicherheit Kopien an.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt am Strand liegen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Albanien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Am 26. November 2019 ereignete sich an der Küste nordwestlich der Hauptstadt Tirana ein Erdbeben der Stärke 6,4, das schwere Schäden verursachte und Todesopfer und Verletzte forderte. In der Folge haben sich mehrere Nachbeben ereignet.

Das Klima ist an der Mittelmeerküste mediterran, im östlichen Gebirge kontinental.
In den Sommermonaten kommt es in Albanien aufgrund der klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden, bei heftigen Regenfällen muss mit starken Überschwemmungen gerechnet werden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Zugverbindungen und öffentliche Busverbindungen zwischen den meisten Städten und lokal Taxis und Mietwagen. Für Überlandfahrten sind Busse oft in schlechtem Zustand.

Die Hauptverbindungsstraßen sind in der Regel zwar gut ausgebaut, der Zustand vieler Straßen abseits davon ist teilweise schlecht, kleinere Straßen sind oft nur mit Geländewagen passierbar. Daher ist auch für relativ kurze Strecken mit längerer Reisedauer zu rechnen. An der Verbesserung des Straßennetzes wird intensiv gearbeitet. Sie müssen mit vielen, oft unzureichend gesicherten bzw. schlecht oder gar nicht beschilderten Baustellen rechnen.
Die Beschilderung über Land ist nicht immer ausreichend. Wegen der Gefahren durch unbeleuchtete Fahrzeuge und Fuhrwerke sowie teils sehr tiefen Schlaglöchern, unbefestigte Randstreifen und Baustellen sollte die Reise so geplant werden, dass das Fahrtziel vor Anbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.

Es gilt auch tagsüber eine Lichtpflicht. Die Promillegrenze beträgt 0,1.
Die Grüne Versicherungskarte ist erforderlich und wird kontrolliert.
Die Polizei ist landesweit sehr präsent und kontrolliert unter anderem auch die Einhaltung des Tempolimits. Bei Verstößen wird der Führerschein entzogen, so dass ohne Ersatzfahrer ggf. das Fahrzeug in Albanien zurückgelassen werden muss.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Um eventuelle Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen zu vermeiden, wird empfohlen, den Führerschein im Scheckkartenformat mitzuführen.

Wanderungen/Trekking-Touren

Wege sind zum Teil schlecht ausgeschildert. Albanien verfügt zudem über keine professionelle Bergwacht und keine Rettungshelikopter.

  • Führen Sie bei nicht von Veranstaltern organisierten Wanderungen ein ausreichend geladenes Mobiltelefon mit GPS-Funktion oder ein GPS-Gerät mit
  • Hinterlegen Sie vor einer Wanderung Ihre Kontaktdaten sowie Informationen über Weg und Ziel in Ihrer Unterkunft.
  • Machen Sie sich mit dem Verhalten des sicheren Bergwanderns vertraut, z.B. hier.

LGBTIQ

Homosexualität steht nicht unter Strafe, jedoch ist die Toleranz in der Bevölkerung gering.

Rechtliche Besonderheiten

Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

Prostitution ist in Albanien verboten und wird mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Der Besitz, Handel und Transport von Drogen im Land und ins Ausland ist strafbar, es können Freiheitsstrafen von mehreren Jahren verhängt werden. Auch das Hinterlassen von Spritzen u. ä. an öffentlichen Orten steht unter Strafe, Strafmaß hierfür bis zu einem Jahr. Der Konsum und jeglicher Ankauf von Drogen, auch von Marihuana/Haschisch-Kleinstmengen, führen zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.

Von scheinbaren Schnäppchen, die Hehlerware sein könnten (u.a. Mobiltelefone und Luxusgüter wie Damen-Handtaschen und Uhren), wird ausdrücklich abgeraten.

Illegaler Handel mit Kunst und Kulturschätzen wird streng geahndet. Es können Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren verhängt werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der albanische Lek (ALL). Üblich sind Barzahlungen in Lek, Euro werden nur äußerst selten angenommen. Kartenzahlung ist eher die Ausnahme. Die Bargeldbeschaffung in Landeswährung ist an Geldautomaten verschiedener Bankinstitute in den größeren Städten in der Regel problemlos möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Benutzen Sie keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet wurden. Auch wenn der Reisepass oder Personalausweis  wieder aufgefunden wurde und dies in Deutschland der Polizei bzw. der Passbehörde mitgeteilt wurde, besteht keine Garantie, dass diese Information auch den albanischen Behörden bekannt ist. Die albanische Grenzpolizei zieht solche Dokumente des Öfteren ein und verweigert die Einreise.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum.
Ist ein längerer als 90-tägiger Aufenthalt geplant, müssen Sie sich innerhalb der ersten 30 Tage beim Grenz- und Migrationsdirektorat anmelden und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, unter anderem unter Vorlage eines apostillierten deutschen Führungszeugnisses.

Minderjährige

Minderjährige, die mit nur einem Elternteil einreisen, benötigen eine beurkundete und apostillierte Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden anderen Elternteils.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Landes- oder Fremdwährung muss ab einem Wert von 1.000.000 ALL deklariert werden. Diese können bis zum deklarierten Wert wieder ausgeführt werden. Wie auch andere Länder verbietet Albanien die Einfuhr von Drogen, Waffen und pornographischem Schriftgut. Private Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen können in Albanien für einen Zeitraum bis zu 6 Monaten (180 Tage) gefahren werden. Bei längerer Nutzung werden hohe Zollgebühren fällig.

Weitergehende Informationen erteilt die albanische Zollbehörde.

Heimtiere

Für die Ein-, Weiter- und Rückreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung für alle Reisenden ab einem Alter von einem Jahr nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Versorgung

Die ärztliche Versorgung ist unzureichend und entspricht bei weitem nicht deutschem Standard. Operationen sollten nur im äußersten Notfall durchgeführt werden. Besondere Vorsorgemaßnahmen, wie z.B. Flugrettungsverträge, werden empfohlen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Quelle: Auswärtiges-Amt

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