Aktuelle Informationen rund um das Corona-Virus
Reisewarnung bis 14.06.2020
Seit dem 29.04.2020 warnt das Deutsche Auswärtige Amt im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus CoVid19 vor allen nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland nunmehr bis zum 14. Juni 2020. Die Fortdauer dieser in der Geschichte einmaligen drastischen Einschränkung im Reiseverkehr stellt alle Beteiligten auch weiterhin vor immense Herausforderungen. Die Gesundheit unserer Reisenden steht dabei natürlich weiterhin an erster Stelle.
In turbulenten Zeiten und absoluten Ausnahmesituationen – wie der derzeitigen Corona-Krise – wird deutlich, dass sich schauinsland-reisen, auch als einer der größten Veranstalter Europas, durch die Identifikation der Mitarbeiter die Flexibilität und Entscheidungseffizienz eines Familienunternehmens bewahrt hat. Das Ergebnis: schnelle Hilfe für die Gäste und Sicherheit.
HINWEIS FÜR ABREISEN BIS 14.06.2020
INFORMATIONEN ZU BEREITS GELEISTETEN ZAHLUNGEN FÜR ABREISEN BIS 14.06.2020
Reiseguthaben oder Rückerstattung
Mit der Information über die Absage Ihrer Reise erhalten Sie von uns einen Internet-Link mitgeteilt. Über diesen bieten wir Ihnen an, Ihr aufgrund der geleisteten Zahlung bei uns bestehendes Guthaben umzuwandeln, in ein „Reiseguthaben“, welches Sie dann für Ihren nächsten Traumurlaub mit schauinsland-reisen verwenden können. Über den Internet-Link erhalten Sie auch Informationen zu den Rahmenbedingungen, unter welchen Sie Ihr Reiseguthaben in Zukunft verwenden können.
Wir würden uns natürlich sehr freuen, wenn Sie sich für das angebotene Reiseguthaben entscheiden würden. Schließlich sind viele der von Ihnen geleisteten Zahlungen von uns bereits an die touristischen Dienstleister an Ihrem gewünschten Reiseziel weitergeleitet worden. Soweit Sie einem Reiseguthaben für Ihre nächste Reise zustimmen, unterstützen Sie auch die touristische Infrastruktur in Ihrem Urlaubsland und weiterhin die gewohnte Qualität und Vielfalt der zukünftigen Reiseangebote.
Ebenfalls können Sie uns an dieser Stelle natürlich mitteilen, ob Sie Ihr Guthaben doch lieber zurückerstattet haben möchten.
Die Verwendung des Internet-Links erleichtert uns dabei die systematische Abarbeitung aller betroffenen Vorgänge.
Soweit Sie sich für eine Rückerstattung des Guthabens entscheiden sollten, erfolgt die Abwicklung der abgesagten Buchungen auf der Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.
Aufgrund der außergewöhnlich hohen Anzahl an betroffenen Buchungen, die alle individuell bearbeitet werden müssen, erfolgt die Bearbeitung der abgesagten Reisen schrittweise und grundsätzlich in der Reihenfolge der gebuchten Abreisedaten. Dies kann bis zu sechs Wochen nach Stornierung des Vorganges dauern. Wegen des damit verbundenen immensen Aufwandes, bitten wir um Ihr Verständnis und etwas mehr Geduld, als Sie es von uns sonst gewohnt sind.
Unser Team ist aber auch weiterhin mit Hochdruck dabei, alle Vorgänge so schnell wie möglich abzuarbeiten. Berücksichtigen Sie aber, dass dieser Prozess bei weit über 100.000 betroffenen Gästen, etwas länger dauert.
HINWEIS FÜR ABREISEN AB 15.06.2020
Natürlich verfolgen wir täglich die weiteren Entwicklungen im Hinblick auf das von Ihnen gewählte Reiseziel und können verstehen, dass derzeit bei allen Beteiligten Fragen bestehen im Hinblick auf anstehende Reisen im weiteren Verlauf des Jahres.
Grundsätzlich gehen wir erst einmal davon aus, dass, solange es keine konkreten Reisewarnungen seitens der Bundesregierung für Ihren Reisezeitraum gibt und auch keine generellen Reisewarnungen für Ihr Urlaubsziel bestehen, die Reisen durchgeführt werden können. Für Abreisen ab dem 15.06.2020 oder später gelten daher bis auf weiteres weiterhin die Regelungen aus unseren Allgemeinen Reisebedingungen.
Daneben beobachten wir natürlich auch, ob die Regierungen Ihres Urlaubslandes für die betreffenden Reisezeiträume Reisebeschränkungen, wie etwa obligatorische Quarantänemaßnahmen oder Ausgangssperren angeordnet haben.
Sollten Reisen nach dem 15.06.2020 notwendigerweise ebenfalls abgesagt werden müssen, z.B. wegen bestehender Luftraumschließungen, Hotelschließungen oder nachhaltigen Ausgangssperren am Reiseziel oder einer andauernden Reisewarnung, erfolgen die Absagen und Stornierungen auch dieser Reisen durch uns sukzessive und in chronologischer Reihenfolge.
RESTZAHLUNG FÜR ANREISEN AB DEM 15.06.2020
Bis eine endgültige Entscheidung über weitere Reisen im Laufe des Jahres getroffen werden, werden wir bei allen Pauschalreisen, Nur-Hotel und Nur-Flug-Buchungen mit Anreise ab dem 15.06.2020 die Forderung auf Zahlung der vertraglich vereinbarten Restzahlung auf den Reisepreis vorläufig aussetzen. Davon ausgenommen sind lediglich Nur-Hotel-Buchungen in Deutschland. Auch bestehende Lastschriftverfahren oder Kreditkarteneinzüge werden von uns insoweit für Anreisen ab dem 15.06.2020 vorerst nicht vorgenommen.
KOSTENLOSE UMBUCHUNGSMÖGLICHKEIT
Wir sind zuversichtlich, dass Reisen bald wieder möglich sein werden und Sie Ihre geplante Reise durchführen können. Bevor Sie von sich aus von der gebuchten Reise zurücktreten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Reise kostenfrei umzubuchen. Sie können über Ihr Reisebüro zielgebietsübergreifend ohne Umbuchungsgebühren zum tagesaktuellen Preis innerhalb der Sommersaison 2020 und auf bereits freigeschaltete Ziele Winter 20/21 umbuchen. Die Sommersaison 2021 wird ebenfalls demnächst freigeschaltet.
Diese Regelung gilt ausschließlich für Pauschalreisen von schauinsland-reisen; Buchungen mit Linienfluganteil und SLRD (schauinsland reisen dynamisch) ist davon ausgeschlossen. Wenden Sie sich an Ihr Reisebüro für nähere Informationen.
Sollten Sie dennoch Rückfragen haben stehen wir Ihnen, telefonisch unter 0203-99405-70 oder per Mail reservierung@schauinsland-reisen.de, zur Verfügung.
Ihr Team von schauinsland-reisen
Stand: 08.05.2020 14:00 Uhr