Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Letzte Änderungen:
Redaktionelle Änderungen
Aktuelles
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sambia weiterhin gewarnt.
Seit dem 13. März 2020 hat die sambische Regierung Deutschland, Frankreich und Spanien auf den Status von Hochrisiko-Herkunftsländern für COVID-19 Infektionen angehoben. Das bedeutete für Reisende aus Deutschland bis Mitte April 2020 eine obligatorische 14-tägige Quarantäne entweder zu Hause oder im Hotel.
Seit Mitte April 2020 werden Sambia-Reisende bei Anzeichen einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus zur Quarantäne in sambischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet. Das gilt auch für in Sambia ansässige deutsche Staatsangehörige.
Es kann zudem derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch Flugreisende, die keine Covid-19-Symptome aufweisen, bei Ankunft in Sambia in staatliche Einrichtungen in Zwangsquarantäne von mindestens 14 Tagen begeben müssen.
Personen, die auf dem Landweg einreisen, sind ebenfalls quarantänepflichtig, werden grenznah untergebracht und haben die im Zusammenhang mit der Quarantäne entstehenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten selbst zu tragen.
Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Bestimmungen.
- Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
Sicherheit
Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zur Demokratischen Republik Kongo wird abgeraten.
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Bei Demonstrationen und politisch aufgeheizten Kundgebungen sind gewalttätige Ausschreitungen nicht auszuschließen. Diese werden wegen der für Mitte 2021 anberaumten Wahlen eher zunehmen. Besonders betroffen sind erfahrungsgemäß städtische Ballungsgebiete (bevölkerungsreiche Stadtviertel, sog. „Compounds“), die Ausfallstraßen sowie die Umgebung von Hochschulen und Einkaufszentren.
In der unmittelbaren Grenzregion zur Demokratischen Republik Kongo gibt es gelegentliche Übergriffe über die Grenze hinweg und weiterhin nicht gekennzeichnete Minenfelder. Diese bestehen auch weiterhin in den Grenzgebieten zu Angola und Mosambik.
- Meiden Sie das unmittelbare Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo und seien Sie auch in anderen Grenzgebieten besonders vorsichtig.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Städten, touristischen Zentren und in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen vor. Bewaffnete Raubüberfälle konzentrieren sich hauptsächlich auf Lusaka, die Städte des sogenannten „Kupfergürtels“, können sich aber auch in anderen Touristenzentren oder auf Überlandstrecken ereignen. Einbrüche kommen auch in Hotelzimmern der gehobenen Klasse in den Touristenzentren sowie zunehmend in guten Wohngegenden vor.
Insbesondere in Lusaka werden Gewalttaten tendenziell in den frühen Morgenstunden verübt. Es wird davon abgeraten, sich nach Einbruch der Dunkelheit noch auf den Straßen der Hauptstadt zu bewegen.
Seit einigen Monaten kommt es vermehrt zu Kreditkartenbetrug. Beim Einsatz der Kreditkarte wie Barabhebung oder Bezahlung werden Daten abgegriffen und missbräuchlich verwendet. Die Bargeldversorgung in Sambia gestaltet sich zunehmend schwierig, da sowohl der Besitz einer größeren Menge Bargeld als auch der Einsatz der Kreditkarte mit einem besonderen Risiko verbunden ist.
Das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei hat stark abgenommen. Bei Verkehrskontrollen verlangt die Polizei häufig unberechtigte Zahlungen. Sie ist zudem oft überfordert, zeigt sich wenig einsatzwillig bzw. es ist kein Kraftstoff für die Einsatzfahrzeuge vorhanden. Das führt mittlerweile dazu, dass sich -ggf. auch gewaltbereite- „Bürgerwehren“ bilden.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher z.B. im Safe auf.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Veranstaltungen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Leisten Sie bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand
- Verriegeln Sie bei Autofahrten die Türen von innen und halten Sie Fenster geschlossen.
- Lassen Sie keine Taschen und Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug liegen.
- Warten Sie mit Ihrem Fahrzeug in Fahrtrichtung parallel zur Straße fluchtbereit, bis das Einfahrttor geöffnet wird.
- Kontrollieren Sie regelmäßig Ihr Kreditkartenkonto und seien Sie bei Abhebungen und Zahlungen besonders vorsichtig und lassen Sie Karten nie aus den Augen.
- Erwarten Sie nicht zu viel Unterstützung von der Polizei und weisen Sie ggf. unberechtigte Geldforderungen zurück oder verlangen die Einigung auf der Dienststelle mit Vorgesetzten.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich.
Natur und Klima
Das Klima ist tropisch.
In der Regenzeit von Dezember bis April kommt es jedoch zu Erdrutschen und Überschwemmungen, die auch Straßen und Brücken unpassierbar machen und damit den Reiseverkehr als auch die Strom- und Wasserversorgung erheblich beeinträchtigen können. In der übrigen Zeit kommt es zunehmend zu Dürreperioden.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
In Sambia herrscht Linksverkehr. Insbesondere in der Regenzeit sind viele Straßen unpassierbar. Vorsicht gilt bei plötzlich auftretenden Fluten, insbesondere bei Brücken. Straßenkontrollen der Polizei, die über reine Verkehrskontrollen hinausgehen, sind nicht nur auf den Überlandstraßen sondern auch im innerstädtischen Bereich an der Tagesordnung. Es wird dringend geraten, stets alle Personal- und Fahrzeugpapiere mit sich zu führen. Mobile Radarkontrollen auf den großen Überlandstraßen sind sehr häufig, die Beschilderung zur erlaubten Geschwindigkeit jedoch oft nicht vorhanden oder widersprüchlich.
Nächtliche Überlandfahrten sind aufgrund von auf den Fahrbahnen laufenden Fußgängern, ungesichert liegen gebliebenen und/oder unbeleuchteten Fahrzeugen, anderen Hindernissen und des Straßenzustands sowie vereinzelt bekannt gewordener Überfälle mit Straßenblockaden mit großen Risiken verbunden und sollten unbedingt vermieden werden. Außerhalb der Städte gibt es in der Regel keine Straßenbeleuchtung.
In Sambia kommt es regelmäßig zu mehrstündigen Stromausfällen in allen Landesteilen. Entsprechend ist die Funktionsfähigkeit in vielen Bereichen eingeschränkt (z. B. fehlende Beleuchtung, nicht vorhandene Kochmöglichkeit, keine Internetnutzung und keine Möglichkeit der Kartenzahlung, Mobiltelefone funktionieren jedoch meistens, eine Powerbank kann hier für ausreichende Ladung sorgen).
Sportliche Aktivitäten/Safaris
Die vorwiegend an den Viktoriafällen rund um die Städte Livingstone (Sambia) und Victoria Falls (Simbabwe) angebotenen Abenteuersportaktivitäten beinhalten naturgemäß ein Risiko für Leib und Leben. Vor Ort ist nur eine unzureichende medizinische Notfallversorgung gegeben.
Durch Wildtiere (insbesondere Elefanten und Nilpferde, aber auch Büffel, Krokodile, Raubkatzen und Schlangen) werden immer wieder unvorsichtige Touristen verletzt oder getötet. Dies gilt auch für erfahrende Selbstfahrer. Die sambischen Nationalparks sind keine Zoos mit Absperrung sondern voll mit wilden und gefährlichen Tieren, die sich auch in den Camps aufhalten können. Aufgrund der mangelnden bis nicht vorhanden Gesundheits- und Rettungsstruktur sowie den weiten Entfernungen können auch weniger schwere Verletzungen lebensgefährliche Folgen haben.
- Folgen Sie den Anweisungen der Veranstalter wie Safariguides bzw. Lodgebetreiber unbedingt.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen werden mit Haftstrafen und Zwangsarbeit von 15 Jahren bis lebenslänglich geahndet. Sambische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von den in Europa vorherrschenden.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden konsequent geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltserlaubnis haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen.
Das Fotografieren von militärischen und sonstigen sicherheitsrelevanten Einrichtungen, auch wenn diese auf den ersten Blick nicht immer als solche erkennbar sind, sowie von Militär- und Polizeipersonal ist verboten und kann zu umgehender Inhaftierung führen.
Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe des Präsidentenpalasts (State House) ist untersagt. Fragen Sie vor dem Fotografieren von Gebäuden und Personen besser immer um Erlaubnis.
Die Einfuhr, der Besitz und der Konsum von Betäubungsmitteln, einschließlich so genannter „weicher Drogen“, sind mit hohen Strafen, häufig langjährigem Freiheitsentzug, bedroht.
Das Rauchen an öffentlichen Orten ist gesetzlich verboten. Zuwiderhandlung kann mit Geldstrafen und/oder Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Prostitution und der Besitz von pornographischen Materialien sowie homosexuelle Handlungen sind strafbar.
Sambische Gefängnisse sind überbelegt und verfügen in der Regel nur über einfache sanitäre Anlagen sowie unzureichende medizinische und Lebensmittelversorgung.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Kwacha (ZMW). Banken und Wechselstuben akzeptieren häufig nur US-Dollar zum Umtausch, der Euro hat sich noch nicht flächendeckend durchgesetzt. US-Dollar-Banknoten der Serien vor 1996 („kleine Köpfe“) werden im Regelfall nicht umgetauscht oder angenommen. Kleine Scheine werden häufig nur zu schlechteren Kursen umgetauscht.
Gängige Kreditkarten werden von größeren Unternehmen zunehmend, aber nicht durchgehend angenommen. Es kommt häufig zu Übertragungsfehlern, so dass Kreditkartenzahlungen nicht selten an der Technik scheitern. Die Abhebung von Bargeld von meist begrenzten Beträgen an Geldautomaten ist vermehrt mit Kreditkarten, vereinzelt auch mit Bankkarten möglich.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor der Einreise von der sambischen Botschaft in Berlin, online als e-Visa oder für touristische Aufenthalte auch gebührenpflichtig bei der Einreise nach Sambia („on arrival“) erteilt werden kann.
Visum vor der Einreise
Visa zur einmaligen oder zweimaligen Einreise und mit einer Gültigkeit von bis zu drei Monaten können vor Einreise bei der Botschaft von Sambia in Berlin beantragt werden.
Insbesondere für Tagesausflüge von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) wird ein Tagesvisum („Day Tripper Visa“) ausgestellt, das eine Gültigkeit von 24 Stunden hat.
Online-Visum (e-Visa)
Es besteht die Möglichkeit der Beantragung eines eVisa.
Nach der online-Beantragung und Bezahlung wird ein Visa Approval Letter ausgestellt, der bei Einreise ausgedruckt vorgelegt werden muss, wonach das Visum direkt am Flughafen in den Pass gestempelt oder geklebt wird.
Besonders interessant ist das sog. KAZA-Visum für 50.- US-Dollar, das zur Einreise nach Zimbabwe und mehrfache Wiedereinreise nach Sambia (z.B. bei Ausflügen nach Namibia und Botswana) berechtigt. Dies ist nur auf der e-Visaplattform erhältlich.
Im Internet bieten auch private Firmen diesen Service an und verschleiern dabei häufig geschickt die von ihnen verlangten erheblichen Zusatzgebühren von bis zu 100 Euro pro Visum.
Es sind zudem vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben, so dass das e-Visaverfahren bisher nicht uneingeschränkt empfohlen werden kann.
- Achten Sie unbedingt darauf, eVisa nur auf der offiziellen Seite der sambischen Einreisebehörde zu beantragen.
- Erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Fluggesellschaft, ob das eVisa anerkannt wird.
Visum bei Einreise („on arrival“)
Wenn das Visum direkt bei Einreise beantragt wird, sind die Gebühren in US-Dollar bar zu entrichten. Wechselgeld ist meist nicht vorhanden. Kartenzahlung ist möglich, aber nicht garantiert. Bei Einreise wird häufig die Vorlage des Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt. Es sollte umgehend nach Erhalt geprüft werden, ob das korrekte Visum erteilt wurde.
Mehrfacheinreisen (Multiple Entry) werden am Flughafen nicht ausgestellt, können aber nach Einreise bei den örtlichen Büros der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Aufenthaltsdauer
Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die (ggf. erste) Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss.
Die Dauer des zulässigen Aufenthalts von im Regelfall 30 Tage wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt und durch Stempel im Reisepass dokumentiert.
Die Dauer, für die sich Besucher innerhalb von zwölf Monaten in Sambia aufhalten können, darf nach den maßgebenden sambischen Bestimmungen 90 Tage (Touristen und Besucher)/ 30 Tage (Geschäftsreisende) grundsätzlich nicht überschreiten.
Es sind Fälle bekannt geworden, in denen ausländischen Besuchern trotz Besitzes eines für diese Reise ausgestellten Visums einer sambischen Botschaft die Einreise mit der Begründung verweigert worden ist, die 90 Tage seinen überschritten.
Eine Aufenthaltserlaubnis für längere Aufenthalte kann je nach Einzelfall von den örtlich zuständigen Büros der Einwanderungsbehörde erteilt werden.
Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden konsequent geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltserlaubnis haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen.
- Halten Sie die zulässige Aufenthaltsdauer unbedingt ein.
- Achten Sie insbesondere beim Grenzübertritt auf dem Landweg darauf, dass die Einreise im Reisepass dokumentiert worden ist (Einreisestempel) und für welche Dauer der Aufenthalt gestattet wird.
- Führen Sie Ihren Reisepass mit Visum und/oder Einreisestempel sowie zutreffendenfalls die gesonderte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ständig mit sich.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und anderer Währungen ist unbegrenzt möglich, jedoch ab 5.000 US-Dollar deklarationspflichtig.
Die Ausfuhr von Teilen von Wildtiertrophäen aus Sambia ist verboten. Das Ausfuhrverbot umfasst nicht nur Stoßzähne oder Hörner, sondern auch oft als touristische Souvenirs betrachtete Fundobjekte aus den Nationalparks wie z. B. Skelett- oder Zahnteile verendeter Wildtiere. Wer am Flughafen oder an den Grenzstellen mit entsprechenden Objekten angetroffen wird, muss mit Festnahme und anschließendem Gerichtsverfahren (Geldstrafe) rechnen. Jede Ausfuhr bedarf einer Genehmigung durch die sambische Wildschutzbehörde ZAWA.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Heimtieren ist eine Einfuhrerlaubnis des Department of Research & Specialist Services in Lusaka erforderlich, die auf Basis eines aktuellen Gesundheitszeugnisses und Nachweises einer mind. 30 Tage und max. 12 Monate alten Tollwutimpfung ausgestellt wird.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Nach einem Besuch des Landes wird von den Nachbarländern Namibia, Botswana und Zimbabwe kein Impfnachweis verlangt. Gleiches gilt für die Weiterreise nach Südafrika.
Reisende unter vier Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über vier Wochen wird eine Auffrischimpfung vier Wochen bis zwölf Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Merkblatt Poliomyelitis.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ein hohes Malariarisiko vorrangig für die gefährliche Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
HIV/AIDS-Infektionen stellen ein relevantes Problem in Sambia dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. In Sambia treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Merkblatt Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Meningitis (Bakterielle Hirnhautentzündung)
Die Meningokokken-Erkrankung wird im gesamten Lande hauptsächlich in den trockenen Monaten übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (moderner Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Vorwiegend im Osten, entlang des Luangwa und im Bereich des Kariba-Sees, aber auch in allen anderen Nationalparks des Landes kann es vereinzelt zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden.
- Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.
Gifttiere
In Sambia leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione.
- Laufen Sie nachts nicht im Freien umher und achten Sie darauf, wohin Sie greifen und sich setzen.
- Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise im Merkblatt Schlangenbisse.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist personell, technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.