Niger: Reise- und Sicherheitshinweise

6. Juni 2020

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
– Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
– Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
– Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat auch in Niger zu einer Schließung der Landesgrenzen und Flughäfen geführt. Alle internationalen Flüge von und nach Niamey sind seit dem19. März 2020 ausgesetzt. Ein- und Ausreisen sind nur mit einem der wenigen kommerziellen Sonderflüge möglich. Derzeit gibt es seitens der nigrischen Behörden noch keine Entscheidung zu Grenzöffnungen und zu einer Wiederaufnahme des regulären Flugbetriebs. Angaben zu ausgehenden Sonderflügen können bei der Deutschen Botschaft Niamey erfragt werden.

Das nachgewiesene Infektionsgeschehen in Niger bleibt weiterhin auf niedrigem Niveau, wobei täglich nur wenige Personen auf Covid-19 getestet werden.

  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeitige Reisewarnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Sicherheit – Teilreisewarnung

Vor Reisen in die folgenden Provinzen und Regionen wird gewarnt:
– Provinz Agadez,
– Provinz Diffa
einschließlich der Stadt Diffa,
– die südlichen, östlichen und nördlichen Teile der Provinz Dosso
– die nördlichen Teile der Provinz Tahoua
nördlich der Stadt Tahoua,
– Provinz Tillabéri einschließlich der Stadt Tillaberi,
– Park „W“ im Dreiländereck Niger, Benin, Burkina Faso sowie
– die südlichen Teile der Provinzen Maradi und Zinder (Gebiete südlich der Städte Maradi, Tessaoua, Zinder, Goré).

Von Reisen in die übrigen Landesteile mit Ausnahme der Hauptstadt Niamey und der Stadt Dosso sowie des Korridors der Verbindungsstraße zwischen Niamey und Dosso wird dringend abgeraten.

Terrorismus

Es besteht in den genannten Regionen ein hohes Risiko von Terroranschlägen und teilweise ein sehr hohes Entführungsrisiko. Staatsangehörige mehrerer westlicher Staaten wurden in den vergangenen Jahren in Niger entführt und befinden sich z.T. seit Jahren in den Händen der Entführer.

In den an Mali grenzenden Departements der Regionen Tillabéri und Tahoua wie auch im gesamten Länderdreieck Mali-Burkina Faso-Niger kommt es immer wieder zu dschihadistischen Angriffen und Anschlägen mit improvisierten Sprengsätzen auf die Sicherheitskräfte und gelegentlich auch auf zivile staatliche Einrichtungen.
In der Region Tillabéri im Grenzgebiet zu Mali und Burkina Faso ist es von den nigrischen Sicherheitsorganen zur verbindlichen Auflage gemacht worden, nur mit bewaffneter Eskorte, ausgestattet mit Landwaffen, zu reisen. Dies gilt auch für Entwicklungs- und Hilfsorganisationen gilt.
In der Region Diffa, die im Südosten Nigers gelegene Grenzregion zu Nigeria, verübt die dschihadistische Terrororganisation Boko Haram weiterhin Anschläge und Angriffe sowohl auf die Sicherheitskräfte und zivile staatliche Einrichtungen als auch auf die Bevölkerung. Auch diese Bereiche dürfen nur mit bewaffneter Eskorte und nach vorheriger Absprache mit den Sicherheitsorganen bzw. der Armee besucht werden.
Westliche Staatsangehörige sind bevorzugte und gezielt ausgespähte Entführungsopfer dschihadistischer Terrorgruppen, die unter wechselnden Namen und Allianzen grenzüberschreitend operieren, bzw. durch ihnen zuarbeitenden kriminelle Banden.
Es ist nicht ganz auszuschließen, dass es auch in Niamey und anderen Städten des Landes zu Anschlägen kommt.

  • Lassen Sie sich bei Reisen nach Niamey und nach Dosso sowie im Korridor auf der dazwischen verlaufenden Verbindungsstraße von einem ortskundigen Führer begleiten.
  • Reisen Sie nach Agadez, Tahoua, Maradi und Zinder nur auf dem Luftweg.
  • Sollten Sie Gebiete wie Tillabéri und Diffa bereisen müssen, für die die Reisewarnung gilt, lassen Sie sich unbedingt mit bewaffneter Eskorte begleiten, vermeiden Sie Übernachtungen in jedem Fall und kündigen Sie Reisen nur kurzfristig an.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Meiden Sie größeren Menschansammlungen.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Seit seiner Rückkehr zur Demokratie mit freien und demokratischen Wahlen 2010 befindet sich Niger in einem innenpolitisch stabilen Zustand. Spannungen zwischen Opposition und Regierung bestehen jedoch latent weiter.
Die schon im Mai 2016 geplanten Kommunalwahlen wurden mehrmals verschoben und sollen Ende 2020 stattfinden. Gegen die Regierung von Präsident Issoufou (inzwischen in zweiter Amtszeit, Mandat bis 2021) gerichtete Kundgebungen betrafen vor allem das Haushaltsgesetz vom Herbst 2017 und steuerliche Belastungen, sie richten sich auch gegen die hohen Sicherheitsausgaben des Staats.

In Niamey wie in anderen größeren Städten kommt es vereinzelt zu Demonstrationen durch Studenten, anderen Gruppen und Organisationen der Zivilgesellschaft, bei denen immer wieder auch Unmut über die Präsenz ausländischer Militäreinheiten in Niger geäußert wird. Auch wenn diese meist friedlich verlaufen, sind sie in ihrer Dynamik schwer einzuschätzen.

In den nördlichen Landesteilen (im Aïr- und in Teilen des Djado-Gebirges) stellen früher verlegte, noch nicht in allen Gebieten geräumte Landminen eine zusätzliche besondere Gefahr dar. Die betroffenen Zonen sind ortskundigen Führern und dem Militär bekannt und müssen weiträumig umfahren werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt zwar vor, ist aber nicht so verbreitet wie bewaffnete Überfälle auf Fahrzeuge, Entführungen und auch Einbrüche. Dabei sind Ausländer ein bevorzugtes Ziel, siehe Terrorismus.

  • Vermeiden Sie Unternehmungen in entlegenen Stadtvierteln und bei Dunkelheit im gesamten Stadtgebiet von Niamey ohne ortskundige Begleitung.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Von November bis März ist es sehr warm und trocken, von April bis Juni sehr heiß und trocken.

Die Regenzeit erstreckt sich von Juni bis September. In dieser Zeit kann es zu heftigen Regenfällen kommen, die zu Überschwemmungen und Behinderungen im Reiseverkehr führen können. Jedes Jahr ertrinken im ganzen Land über einhundert Menschen in den nach Regenfällen schnell anschwellenden Trockenflussbetten.

  • Verfolgen Sie in der Regenzeit regelmäßig Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Straßen in Niger sind in häufig schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Abschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern oder Pisten über. Riskante Fahrweise, freilaufende Tiere und Fahrzeuge in schlechtem technischem Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen. Auf bestimmten Routen besteht zudem die Gefahr von Straßensperren durch Banditen.
Von Fahrten in der Dunkelheit außerhalb der Städte wird abgeraten. Während der Wintermonate um den Jahreswechsel beginnt die Dunkelheit bereits um 18.00 Uhr und setzt ohne Dämmerungszeiten sofort ein.
Auf Asphaltstraßen wird an offiziell gekennzeichneten Stellen „poste de péage“ Straßennutzungsgebühr erhoben.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Personal, Staudämmen, Flughäfen, Brücken, öffentlichen Gebäuden und Personen in Uniform (Militär, Sicherheitskräfte) ist verboten.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der CFA Franc (West XOF). Es besteht in Niger außerhalb der Hauptstadt kein Bankautomatennetz. Kreditkarten können nur in sehr wenigen Restaurants/Hotels, und auch meist nur auf bestimmte Kartenarten (Visa, vereinzelt auch Mastercard) beschränkt, benutzt werden. Kreditkarten von American Express funktionieren in Niger nicht. Deshalb ist auf ausreichende Bargeldmitnahme zu achten.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsbürger benötigen zur Einreise in den Niger ein Visum, das vor der Reise bei der Botschaft der Republik Niger in Berlin beantragt werden muss.

Die Einreise in den Niger ist grundsätzlich nur an Grenzposten mit Zollstation zulässig. Nigerreisende sind gehalten, ihre Reiseroute und den Ort des Grenzübergangs bei Beantragung des Visums für den Niger anzugeben.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist uneingeschränkt möglich, die Ausfuhr der Landeswährung XOF ist auf 25.000 beschränkt.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Niger ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Jedes Jahr werden einige Verdachtsfälle gemeldet. Für alle Reisenden ist eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll, ausgenommen sind Kinder unter 1 Jahr.

Reisende unter 4 Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über 4 Wochen wird gemäß WHO eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Merkblatt Poliomyelitis.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und ggf. Cholera empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko bei Reisen südlich der Sahara. Bei  Reisen nur in die Sahara liegt ganzjährig ein geringes Risiko vor, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. .

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Hepatitis E

Im April 2017 wurde ein Ausbruch von Hepatitis E in der Region Diffa (Grenzgebiet zu Nigeria) mit 86 Fällen und 25 Toten gemeldet. In Afrika sind die Genotypen 1 und 2 am häufigsten. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch fäkal verunreinigtes Wasser oder Lebensmittel, siehe  Merkblatt Hepatitis E.

Meningokokken-Krankheit

Vor allem während der Trockenzeit von Dezember bis April kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ gehäuft zu  Hirnhautentzündungen durch dieses Bakterium, siehe Merkblatt Meningokokken

  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Meningokokken-Impfung (ACWY) beraten und ggf. impfen.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern wie z.B. im Niger-Fluss und den Timia Wasserfällen konsequent ab.

Rifttal-Fieber (Rift Valley Fever)

Das RVF ist eine Zoonose (von Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankung), die in Afrika südlich der Sahara immer wieder epidemisch und epizootisch auftritt so wie 2016 in der Region Tahoua östlich von Niamey im Niger.

Es verursacht eine Infektionskrankheit primär bei Wiederkäuern (Schafe, Ziegen, Rinder, Kamele, Antilopen), von der aus es auch zu Infektionen bei Menschen kommen kann. Das Virus kann dann durch den Stich infektiöser Mücken, Kontakt zu Blut, Gewebe oder Ausscheidungen infizierter Tiere, das Einatmen kontaminierter Aerosole oder durch Verzehr von (nicht-erhitztem) Fleisch oder unpasteurisierten Milchprodukten infizierter Tiere übertragen werden.  Bei 1–3 % der Erkrankten kommt es im Verlauf zu einem fulminanten hämorrhagischen Fieber mit Hepatitis und Enzephalitis mit häufig tödlichem Ausgang. Infektionen des Menschen treten meist im Rahmen von Tierepidemien auf. Personen mit engem Kontakt zu Nutztieren sind besonders gefährdet. Die Übertragung von Mensch zu Mensch ist selten, es besteht aber die Gefahr von Krankenhausinfektionen.

  • Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Mücken und halten Sie sich von Schlachthöfen und Nutztieren in den betroffenen Gebieten fern.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Niamey ist begrenzt. Französischsprachige Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden. Deutschsprachige Ärzte sind nicht bekannt.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für chirurgische und internistische Notfälle, die nicht mehr evakuiert werden können, kommen einige Privatkliniken und bedingt das Hôpital National in Betracht. Die Apotheken in Niamey haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Quelle: Auswärtiges-Amt

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