Diesel-Fahrverbote in Deutschland: Frage…

3. Juni 2020


Wo drohen Fahrverbote?

Welche Städte mit Diesel-Fahrverboten in welcher Form nachziehen werden, ist momentan nicht absehbar. Nach Messergebnissen des Umweltbundesamtes überschreiten derzeit noch 57 Kommunen den zulässigen Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft. Neuerdings ist gesetzlich geregelt, dass Verkehrsverbote „in der Regel“ erst ab einer Überschreitung von 50 Mikrogramm in Betracht kommen sollen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat allerdings Zweifel an der Zulässigkeit dieser Regelung geäußert (Beschluss vom 18.03.2019 – 10 S 1977/18).

Die 15 Städte mit einer Überschreitung von mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahr 2018 sind:

  • Stuttgart (71)
  • Darmstadt (67)
  • München (66)
  • Kiel (60)
  • Berlin (59)
  • Köln (59)
  • Hamburg (55)
  • Düren (54)
  • Düsseldorf (54)
  • Limburg a.d. Lahn (54)
  • Reutlingen (53)
  • Frankfurt am Main (52)
  • Heilbronn (52)
  • Dortmund (51)
  • Ludwigsburg (51)

Die Überschreitung der Grenzwerte bedeutet nicht automatisch, dass auch Fahrverbote geplant sein müssen.

 

Ab wann gelten weitere Diesel-Fahrverbote?

Das ist regional – je nach Stadt – unterschiedlich. Als erste deutsche Großstadt hat Hamburg die Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge umgesetzt – diese sind seit Ende Mai 2018 bindend und erfassen alle Diesel-Pkw unterhalb Euronorm 6. Im Jahr 2019 traten bzw. treten streckenbezogene Fahrverbote für Diesel-PKW in Berlin und Darmstadt sowie ein zonales Fahrverbot in Stuttgart in Kraft.

Für die Sperrung einzelner Straßen oder Abschnitte – wie in Hamburg und Darmstadt – sahen die Richter am Bundesverwaltungsgericht keine größeren Hürden. Für zonale Fahrverbote, wie sie in Stuttgart gelten, muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden. Die Einführung von zonalen Fahrverboten ist daher nur phasenweise möglich:

  • Fahrverbote betreffen ältere Diesel-Modelle (bis zur Abgasnorm Euro 4).
  • Das Bundesverwaltungsgericht machte die Vorgabe, dass Euro-5-Fahrzeuge frühestens ab dem 1. September 2019 mit zonalen Verkehrsverboten belegt werden können. Die Durchfahrtbeschränkungen in Hamburg und Darmstadt gelten allerdings auch schon für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5, allerdings nur auf einzelnen Straßenabschnitten. In Stuttgart weigern sich die Behörden derzeit, Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge der Euronorm 5 zu regeln.
  • Euro 6 Dieselfahrzeuge sind nach der neuen gesetzlichen Regelung von Fahrverboten ausgenommen (§ 47 Abs.4a BImSchG). Daher sind Verkehrsverbote für Diesel Euro 6 Fahrzeuge unwahrscheinlich.

Wie sind die Fahrverbote ausgestaltet?

Diesel-Fahrverbote können prinzipiell auf feste Strecken (z.B. wie in Hamburg) oder auf bestimmte Zonen (z.B. wie in Stuttgart) bezogen sein, sodass Dieselfahrer die gesperrten Gegenden umfahren können.

In Stuttgart gilt seit 1. April 2019 ein zonales Fahrvebot für Diesel-Fahrzeuge mit Euronorm 4 und schlechter, das deckungsgleich mit der Umweltzone der Stadt ist. Die Umweltzone, die es in Stuttgart bereits seit 2008 gibt, umschließt das ganze Stadtgebiet, inklusive der 23 Stadtbezirke.

Zudem sind Verbote denkbar, die auf bestimmte Uhrzeiten beschränkt sind.

Wer ist nicht von den Fahrverboten betroffen?

Fahrverbote dürfen für Autobesitzer nicht unverhältnismäßig sein. Darum muss es Ausnahmen geben.

Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen sind:

  • nachgerüstete Fahrzeuge: Nach neuer gesetzlicher Regelung sind Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge ausgenommen, die nach einer Nachrüstung nur noch 270 Milligramm Stickstoffoxid pro Kilometer ausstoßen. Erste Nachrüstlösungen sind bereits erhältlich.
  • Kraftfahrzeuge zur Beförderung schwerbehinderter Menschen
  • Krankenwagen
  • Fahrzeuge der Polizei
  • Fahrzeuge der Bundeswehr
  • landwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Oldtimer mit H-Kennzeichen

Welche konkreten Ausnahmeregelungen es darüber hinaus gibt, steht in den Luftreinhalteplänen der Städte. Am besten informieren Sie sich direkt bei Ihrer Stadt.

Wie erkenne ich Verbotszonen für Diesel-Fahrzeuge?

Für die Verbotszonen kommen die Verkehrsschilder Nr. 260 „Verbot für Kraftwagen“ oder Nr. 270.1 „Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone“ mit einem Zusatz für Diesel-Fahrzeuge – in Hamburg: „Diesel bis Euro V“.

Wie erkenne ich, ob ich von einem Verbot betroffen bin?

Fahrverbote hängen nach den derzeitigen Regelungen von der Schadstoffklasse des Fahrzeugs (der Euronorm) abhängen. Um die Schadstoffklasse Ihres Wagens zu erkennen, können Sie in Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I in Abschnitt 14.1 schauen bzw. im bis 2006 verwendeten Fahrzeugschein unter „Schüsselnummern – zu 1“. Die Schlüsselnummern können Sie dann der Abgasnorm zuordnen, Listen dazu finden Sie auf der Webseite des ADAC.

Welche Strafe droht mir, wenn ich mich nicht an Diesel-Fahrverbote halte?

Wenn Sie entgegen eines Verbotsschildes für Kraftwagen auf gesperrten Strecken fahren, müssen Sie 20 Euro Bußgeld bezahlen. Die verbotene Fahrt in eine Umweltzone kostet 80 Euro. Zuzüglich Gebühren und Auslagen kostet der Verstoß dann 108,50 Euro. Teurer wird es, wenn die Behörden von einem vorsätzlichen Verstoß überzeugt sind: Dann kostet es sogar 160 Euro. Für Kontrollen ist die Polizei zuständig.

Was kann ich tun, wenn ich mit meinem Diesel-Pkw nicht mehr fahren darf?

Für betroffene Autobesitzer sind die Fahrverbote bitter. Das gilt umso mehr bei umfassenden, zonalen Fahrverboten, wie in Stuttgart. Wenn, wie in Hamburg, nur eine Teilstrecke gesperrt ist, können Sie diese zumindest umfahren. Für Besitzer älterer Diesel werden die Umwege aber zu Zeitverlusten und höheren Kraftstoffkosten führen. Wenn Sie in den gesperrten Straßenabschnitt fahren und keinen Besuch dort planen, müssen Sie langfristig mit Bußgeldern rechnen.

Wollen Sie Bußgelder vermeiden, bleibt Ihnen langfristig nur, Ihr Fahrzeug nachrüsten zu lassen oder sich einen anderen Wagen zu beschaffen, der nicht vom Fahrverbot betroffen ist. Alternativ kann es sich lohnen zu überlegen, ob Sie für die Strecke auf das Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel ausweichen können.

Erste Nachrüstlösungen sind bereits erhältlich, eine Übersicht findet sich auf der Webseite des ADAC. Die Kosten variieren laut Herstellerangaben und liegen zwischen 2000 und 3500 Euro inklusive Einbau. Einige Hersteller bieten einen Kostenzuschuss bzw. eine Kostenübernahme an. Damit ist die Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach einer Kostenübernahme durch die Hersteller bislang noch nicht vollständig umgesetzt worden.





Quelle: Verbraucherzentrale Hessen

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