Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles
Aktuelles
Die weltweite Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Burkina Faso zu Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr. Die Einreise ist wegen der Sperrung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs grundsätzlich zurzeit nicht möglich.
Die Flughäfen von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso sind für kommerzielle Flüge bis auf weiteres geschlossen, ausgenommen sind Inlandsflüge, Militärflüge und Fracht. Gleiches gilt für die Landgrenzen sowie den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr, ausgenommen Frachttransporte. Einreisende ohne Symptome müssen sich für zwei Wochen in Quarantäne in dafür vom Staat vorgesehene Einrichtungen (in Ouagadougou: Hotel Bangrin de Laré, Iris Hotel, Hotel Loumbila Beach) begeben.
Für das ganze Land gilt bis auf unbestimmte Zeit eine Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr.
Ab 27. April 2020 ist in ganz Burkina Faso das Tragen einer Gesichtsmaske im öffentlichen Raum Pflicht.
- Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus, insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.
Seit Anfang Januar 2019 gilt in folgenden Provinzen der Ausnahmezustand, womit u.a. Reisebeschränkungen, Ausgangssperren und erleichterte Hausdurchsuchungen möglich sind:
– Region Boucle du Mouhoun: Provinzen Kossi und Sourou,
– Region Centre-Est: Provinz Koulpélogo,
– Region l´Est: Provinzen Gnagna, Gourma, Komandjari, Kompienga und Tapoa,
– Region Hauts Bassins: Provinz Kénédougou,
– Region Nord: Provinz Loroum,
– Region Sahel: Provinzen Oudalan, Séno, Soum und Yagha
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Sicherheit- Teilreisewarnung
Vor Reisen in folgende Regionen bzw. Provinzen wird gewarnt:
– Sahel im Norden und das Grenzgebiet zu Mali im Westen Burkina Fasos (Provinzen Soum, Oudalan und Seno, Loroum, Yatenga, Sorou, Kossi und Kenedougou)
– Provinzen Houet (westlich der Stadt Bobo-Dioulasso) und Comoe (westlich der Städte Banfora und Niangoloko)
– Östliche und südöstliche Provinzen (Provinzen Gnagna, Yagha, Komandjari und Tapoa in Richtung Niger sowie Provinzen Gourma, Koulpelogo, Kompienga und Boulgou in Richtung Benin und Togo, mit Ausnahme des Stadtgebiets von Fadan’Gourma)
Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Landesteile wird abgeraten.
Terrorismus
In den nördlichen, östlichen und südöstlichen Provinzen besteht erhöhte Terrorgefahr. Sicherheitsrelevante Vorfälle haben dort seit 2018 stetig erheblich zugenommen und zu einer Zunahme von Binnenflüchtlingen geführt.
Es besteht weiterhin zunehmend eine hohe Gefahr terroristischer Gewaltakte und Entführungen, insbesondere für Ziele, an denen sich regelmäßig westliche Staatsangehörige aufhalten, wie z.B. in verschiedenen Nationalparks wie Park W oder an Standorten von internationalen Minengesellschaften.
Mehrfach wurden auch westliche Ausländer Opfer von offensichtlich gezielten Entführungen, wie im Dezember 2018, im Januar 2019 und zuletzt im Mai 2019 im Pendjari-Nationalpark auf beninischer Seite im Grenzgebiet mit anschließender Verschleppung nach Burkina Faso.
In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Bei einem Anschlag in der Stadt Bitou an der wichtigen Transitstrecke N 16 aus Togo wurde im Februar 2019 auch ein europäischer Staatsbürger getötet.
Nach Anschlägen auf von westlichen Staatsbürgern frequentierte Hotels und Restaurants in der Hauptstadt Ouagadougou seit 2016 wurden zuletzt am 2. März 2018 die französische Botschaft und das Hauptquartier der burkinischen Armee in Ouagadougou von aus Mali gesteuerten Terroristen angegriffen. Es kam zu Schusswechseln und Explosionen mit mehreren Todesopfern.
Zuvor wurden im Januar 2016 und August 2017 Anschläge auf auch bei Ausländern beliebte Restaurants bzw. ein Hotel im Zentrum von Ouagadougou verübt, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderte.
- Reisen Sie nur auf dem Luftweg und nicht auf dem Landweg nach Burkina Faso ein. Dies gilt nicht nur für die ohnehin unsicheren Grenzgebiete zu Mali und Niger, sondern auch für Einreise aus südlicher Richtung aus Benin, Togo, Ghana und der Côte d‘Ivoire.
- Führen Sie unbedingt notwendige, längere Reisen auf dem Landweg außerhalb des unmittelbaren Stadtgebiets Ouagadougous nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept durch.
- Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Proteste und Demonstrationen kommen zum Teil spontan, z.B. bei Festivals, insbesondere in der Hauptstadt Ouagadougou und an auch von Ausländern frequentierten Orten vor und können schnell zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Landesweit besteht die erhebliche Gefahr von Entführungen, siehe Terrorismus, und krimineller Übergriffe.
Seit mehreren Jahren kommt es in Burkina Faso auf Überlandstraßen immer wieder zu bewaffneten Überfällen. Der Osten und Südosten des Landes waren in den vergangenen Jahren besonders betroffen. Mehrere derartige Vorfälle kamen auch im Südwesten vor. Bei Überlandreisen bestehen besonders in vorgenannten Regionen erhebliche Gefahren. Selbst Fahrten bei Tageslicht und im Konvoi bieten nur einen begrenzten Schutz.
Bei auch harmlosen Unfällen, insbesondere mit Personenschäden, entstehen häufig sofort Menschenansammlungen und nachfolgend teilweise gewalttätige Ausschreitungen.
- Vermeiden Sie Fahrten über Land möglichst und unbedingt Nachtfahrten.
- Führen Sie auch am Tag unausweichliche Reisen über Land ausschließlich mit bewaffneter Eskorte und nach Anmeldung bei der Polizei und/oder Gendarmerie durch.
- Ziehen Sie bei Verkehrsunfällen immer Polizei oder Gendarmerie hinzu (Tel. 17 und 1010) und bewahren Sie Ruhe.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Im Süden herrscht wechselfeuchtes subtropisches Klima, im Norden Trockensavanne.
In der Regenzeit von Juni bis Oktober kann es zu andauerndem Starkregen kommen, der zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Verkehrsbeeinträchtigungen mit unpassierbaren Straßen und Brücken und Straßenschäden führen kann.
- Verfolgen Sie in der Regenzeit regelmäßig Wetterberichte.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die touristische Infrastruktur in Burkina Faso befindet sich abgesehen von der Hauptstadt Ouagadougou und der zweitgrößten Stadt Bobo-Dioulasso auf überwiegend einfachem Niveau.
Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg über die Nachbarländer ist nur noch über Côte d`Ivoire, Ghana und Togo (nur über die Strecke Senkasé – Bitou) möglich. Von der Benutzung der Landwege nach Mali, Niger und Benin wird dringend abgeraten.
Führerschein
Der Internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Gegen Vorlage des deutschen Führerscheins stellen Behörden vor Ort zudem befristete Fahrerlaubnisse aus.
LGBTIQ
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften stoßen in Burkina Faso auf heftige gesellschaftliche Ablehnung. Homosexualität findet im Strafgesetzbuch als Straftatbestand keine explizite Erwähnung, kann aber als „Störung der öffentlichen Ordnung“ oder „Verstoß gegen die guten Sitten“ strafrechtlich verfolgt und mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Einfuhr, Besitz (darunter fällt auch der Besitz zum eigenen Konsum) sowie Verkauf von Rauschmitteln ist verboten und wird mit Haftstrafen von bis zu 20 Jahren und hohen Geldstrafen geahndet.
Das Fotografieren bestimmter Einrichtungen ist untersagt. Nicht-Beachtung dieses Verbots kann unangenehme Situationen verursachen (z.B. Handgreiflichkeiten). Mit der Konfiszierung des Fotoapparates ist in jedem Fall zu rechnen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der in der Parität an den Euro gekoppelte Franc CFA (1 Euro = 656 FCFA). Kreditkarten werden nur in größeren Hotels akzeptiert, weshalb sich die Mitnahme von Bargeld in US-Dollar oder Euro empfiehlt.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach Burkina Faso. Dieses ist vor Reiseantritt bei der Botschaft von Burkina Faso zu beantragen.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie ausreichend Devisen für die Zeit des touristischen Aufenthalts können ohne Probleme eingeführt werden. Für die Einfuhr von Jagdwaffen bedarf es einer besonderen Genehmigung. Die Einfuhr pornographischer Schriften ist verboten.
Während des Aufenthaltes in Burkina Faso erworbene Souvenirs aus Bronze müssen bei der Ausreise per Flugzeug im Koffer verstaut werden. Bronzeartikel sind als gefährliche Gegenstände eingestuft und dürfen als solche nicht im Handgepäck mitgeführt werden.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Haustieren gelten die allgemein gültigen Bestimmungen wie erforderlicher Mikrochip, amtstier-ärztliches Gesundheitszeugnis, nach Möglichkeit in französischer Übersetzung, und Nachweis einer Tollwutimpfung, die nicht älter als 12 Monate, aber mindestens 30 Tage alt sein muss.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Burkina Faso ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Gelbfieberimpfung ist für alle Reisenden vorgeschrieben und wird bei Einreise kontrolliert, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Burkina Faso. Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließender Abnahme in der Trockenzeit.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Seit kurzem wurden Erkrankungen beim Menschen mit einem bisher nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 in Burkina Faso bekannt. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit, siehe Merkblatt Aviäre Influenza.
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist in der Volksrepublik China endemisch und gelangt über den regen Personen- und Warenverkehr gelegentlich auch nach Hongkong. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten.
- Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Ouagadougou ist begrenzt. Französischsprachige Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutschsprachige Ärzte sind nicht bekannt.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Ouagadougou in Betracht.
Die Apotheken in Ouagadougou haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.