Myanmar: Auswärtiges Amt

16. Mai 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Myanmar zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Die Einreise nach Myanmar ist derzeit grundsätzlich nur myanmarischen Staatsangehörigen vorbehalten. Es werden bis auf weiteres keine Einreisevisa erteilt. Der internationale kommerzielle Luftverkehr nach Myanmar ist bis mindestens 31. Mai 2020 eingestellt.
Auch die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist faktisch nicht mehr möglich.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge sind teilweise vollständig (insbesondere zu Indien) geschlossen; teilweise ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der Grenzstaaten möglich.

  • Reisen nach Myanmar sind bis auf weiteres grundsätzlich nicht möglich. Für den Fall dringender Ausnahmesituationen („compelling reason“) empfiehlt das myanmarische Außenministerium, Kontakt zur zuständigen myanmarischen Auslandsvertretung aufzunehmen.
  • Falls Sie sich noch als Tourist, Geschäftsreisende(r) oder Besucher(in) in Myanmar aufhalten sollten und das Land verlassen möchten, melden Sie sich bitte bei der  deutschen Botschaft in Rangun, die auf ihrer Webseite auch aktuelle Informationen bereitstellt.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeitige Reisewarnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Sicherheit

Von Reisen
– in Teile der Staaten Kachin und Shan
(nördlicher Teil, eingeschlossen die Städte Lashio und Hsipaw und die Verbindung von Pyin Oo Lwin über Naung Cho nach Hsipaw),
– in Grenzregionen der Staaten Chin, Shan, Mon, Kayin (mit Ausnahme der Hauptstraße vom Grenzübergang Mae Sot (Thailand)/Myawaddy nach Hpa-An bzw. Mawlamyine) und Kayah und der Sagaing Region sowie
– in den nördlichen Teil des Rakhine State (ausgenommen die Stadt Sittwe)
wird abgeraten.

Terrorismus

Politisch motivierte Gewalttaten können nicht ausgeschlossen werden. Immer wieder werden in Myanmar Sprengstoffanschläge verübt, bei denen es auch zu Toten und Verletzten kommt.

Innenpolitische Lage

In Teilen des Kachin State bzw. nördlichen Shan State werden weiterhin bewaffnete Konflikte zwischen Rebellenarmeen und dem myanmarischen Militär ausgetragen, bei denen es auch zu Todesopfern kommt. Viele Menschen sind auf der Flucht, Grenzübergänge zu China wurden teilweise geschlossen.

In einigen Grenzregionen, in denen bewaffnete Rebellengruppen operieren (Teile des Chin State und der Sagaing Region, Teile der Shan, Mon, Kayin, Karen und Kayah States) bleibt die Lage angespannt. Mitte August 2019 führten koordinierte Angriffe in Pyin Oo Lwin in der Mandalay Region und in Naung Cho (Nawnghkio) im nördlichen Teil der Shan zu Opfern und erheblichen Schäden, wie einer großen Brücke. Besondere Vorsicht ist hier geboten. Ungekennzeichnete Minenfelder stellen eine zusätzliche Gefahr dar.

Es kommt im Rakhine State immer wieder zu Zusammenstößen zwischen den Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen. Insbesondere in der Stadt Mrauk-U und umliegenden Gemeinden finden seit Anfang 2019 verstärkt Kampfhandlungen statt. Die touristischen Städte Ngapali und Sittwe sind derzeit nicht betroffen. In einigen Teilen Rakhines bestehen jedoch Ausgangssperren. Der Aufenthalt in den Grenzregionen ist nur mit besonderer Genehmigung gestattet.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Das Risiko, Opfer von Gewaltkriminalität zu werden, ist in Myanmar gering. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen vor, jedoch gilt das Land auch im südostasiatischen Vergleich als recht sicher.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Myanmar befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, in der mit Erdbeben gerechnet werden muss.

Das Klima ist tropisch bzw. im Norden subtropisch mit ganzjährig hoher Luftfeuchtigkeit.
In den Küstenregionen treten während des Monsuns von Mai bis Oktober Zyklone auf, die oft Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen und Evakuierungen erforderlich machen.

  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen und Taxis. Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Myanmars kann im Einzelfall durch veraltetes bzw. mangelhaft gewartetes Fluggerät lokaler Luftverkehrsgesellschaften beeinträchtigt sein.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Inlandsflügen Passkontrollen stattfinden können.

Während des Monsuns kann es im ganzen Land zu Unterbrechungen der Verkehrsverbindungen kommen. Insbesondere Landstraßen im Gebirge oder in der Nähe von Flussläufen, aber auch Bahnverbindungen können tagelang unpassierbar sein.

Der schlechte Straßenzustand und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bilden ein erhebliches Unfallrisiko, das bei Dunkelheit noch erhöht wird.

Straßensperren der Polizei, des Militärs und anderer Behörden sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung.

Hotels und Gästehäuser müssen der Polizei die Passdaten ihrer Übernachtungsgäste zur Verfügung stellen. Reisende sind deshalb verpflichtet, ihren Reisepass ständig bei sich zu führen. Fertigen Sie zusätzlich eine Passkopie und bewahren Sie diese getrennt vom Original auf.

Führerschein

Deutsche und internationale Führerscheine werden in Myanmar nicht anerkannt.

Besondere Verhaltenshinweise

Myanmar ist ein überwiegend buddhistisches Land. Religiöse Rituale und Zeremonien haben einen großen Einfluss auf das Alltagsleben und dürfen nicht gestört werden. Reisende sollten ihr Verhalten und ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindsamkeiten anpassen.

LGBTIQ

Homosexualität wird im myanmarischen Strafrecht nicht ausdrücklich genannt, jedoch können „Unnatural Offences“ verfolgt werden und zu einer bis zu lebenslänglichen Freiheitsstrafe führen. Tatsächliche Verurteilungen sind bislang nicht bekannt geworden, zumal die buddhistische Kultur gegenüber diskret geführten homosexuellen Beziehungen eine gewisse Toleranz aufweist. Ein offenerer Umgang mit Homosexualität ist z.B. in Form von Foto-Ausstellungen in jüngster Zeit in Rangun erkennbar, ansonsten aber derzeit in Myanmar nicht möglich.

Rechtliche Besonderheiten

Kritik an der Regierung ist unter Umständen strafbar und ausländische Besucher müssen immer noch damit rechnen, überwacht zu werden. Dies gilt auch für Äußerungen in den sozialen Medien. Politische Betätigung ist verboten. Ausländische Staatsangehörige sind bereits mehrfach wegen Verstößen gegen diese Bestimmungen inhaftiert und/oder ausgewiesen worden. In Einzelfällen wurden langjährige Haftstrafen verhängt.

Militärische Einrichtungen, Uniformierte sowie strategisch bedeutende Infrastruktureinrichtungen wie Brücken dürfen nicht fotografiert werden.

Die Verwendung von Drohnen auch an Urlaubsorten ohne besondere Genehmigung der myanmarischen Behörden ist verboten und kann zur Beschlagnahme der Drohnen und Verhaftung und Strafverfolgung führen. Insbesondere ist die Benutzung an oder über Militär- und Regierungsbehörden sowie religiösen Stätten als auch an touristischen Orten verboten.

Der Besitz schon geringer Mengen von Drogen, einschließlich so genannter „weicher Drogen“, wird mit langjährigen Haftstrafen bestraft, in besonders schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.

Myanmarische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von denen in Europa oder anderen Ländern der Region. Prostitution und der Besitz von pornographischen Materialien sind strafbar.

Bei sexuellem Missbrauch von Kindern drohen langjährige Haftstrafen. Darüber hinaus werden solche Straftaten auch in Deutschland verfolgt.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Kyat (MMK). Auch wenn derzeit erneut der Versuch unternommen wird, den myanmarischen Kyat als Hauptzahlungsmittel zu etablieren, könnten bestimmte Leistungen (u.a. Hotels, Inlandsflüge, Zug- und Schiffsfahrscheine, Eintrittsgebühren) von Reisenden nur in US-Dollar  bezahlt werden.

Kreditkarten werden zunehmend anerkannt, allerdings mit z.T. hohen Gebühren. Barabhebungen mit Bank- oder Kreditkarten sind an zahlreichen Geldautomaten landesweit möglich. Stellen Sie sich darauf ein, viele Zahlungen weiterhin in bar leisten zu müssen und nehmen Sie daher ausreichende Barmittel, vorzugsweise in US-Dollar, mit. Abgenutzte, beschädigte, stark geknickte oder verschmutzte sowie US-Dollar-Noten der Serien vor 1996 und 100-US-Dollar-Noten mit Seriennummern CB beginnend werden nicht akzeptiert. Es wird empfohlen, nur neue, unbeschädigte und glatte Dollarnoten mitzuführen.

Neuwertige Scheine des Euro werden zunehmend in Rangun zum Umtausch akzeptiert. Der Geldumtausch sollte in den Wechselstuben stattfinden. Vom Umtausch bei Straßenhändlern wird dringend abgeraten.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise mindestens sechs Monate über das beabsichtigte Ausreisedatum hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie besonders bei Einreise auf dem Landweg darauf, dass Ihre Einreise erfasst wird und Sie einen Einreisestempel erhalten. Anderenfalls kann es zu Problemen bei der Ausreise bzw. zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen kommen

Visum

Visum vor der Einreise

Zuständig für die Visumerteilung ist die Botschaft der Republik der Union Myanmar in Berlin

Touristenvisa werden in der Regel nur für eine einmalige Ein- und Ausreise ausgestellt.

Aufgrund der hohen Zahl zu bearbeitender Visaanträge bei der Botschaft von Myanmar in Berlin werden telefonische oder E-Mail-Anfragen zum Stand einzelner Anträge nur sehr eingeschränkt beantwortet. Die Bearbeitung der Visumanträge und die Rücksendung des Passes können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Sie sollten dies bei der Reiseplanung entsprechend berücksichtigen.

Visum bei Einreise („on arrival“)

Das Verfahren zum „Visa on arrival“ ist für deutsche Staatsangehörige aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 derzeit ausgesetzt.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; ausländische Besucher müssen jedoch Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von 10.000 US-Dollar übersteigen, deklarieren. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Kyat ist nicht gestattet.

Tragbare Computer (z. B. Laptops oder Notebooks) und Mobiltelefone können ohne vorherige Genehmigung eingeführt werden. Die Einfuhr und der Betrieb von Satellitentelefonen wie von auch Drohnen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das myanmarische Post & Telecommunications Department.

Einfuhrverbote bestehen u. a. für Waffen, pornographische Materialien, Spielkarten und Gegenstände, die die Staatsflagge Myanmars und/oder das Bildnis Buddhas oder myanmarischer Pagoden zeigen. Die Abbildungen von myanmarischen Sehenswürdigkeiten (Buddhas, Pagoden) auf Reiseführern sind unbedenklich.

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng verboten. Zuwiderhandlungen können zu sofortiger Festnahme und mehrmonatiger Haft führen. Die Ausfuhr von Edelsteinen (sowohl ungeschliffen, als auch geschliffen und/oder gefasst), von Schmuck und Silber ist nur gegen Vorlage der Kaufquittung eines staatlich zugelassenen Händlers zulässig.

Heimtiere

Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen sind eine Tollwutimpfung sowie eine ärztliche Bescheinigung aus dem Ausfuhrland in englischer Sprache vorgeschrieben, in dem die Gesundheit des Tieres bescheinigt wird. Der Europäische Heimtierausweis, der die lückenlose Impfung des Tieres bescheinigt, erleichtert den Import. Quarantäne ist bisher nicht gefordert worden.

Gesundheit

Aktuelles

Aufgrund der Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, bestehen auch in Myanmar starke Einschränkungen der Mobilität. Mit sich örtlich verbreitenden Krankheitsfällen muss gerechnet werden. Bei Auftreten von Symptomen besteht Meldepflicht, im Falle einer eigenen Erkrankung oder bei Erkrankungen im näheren Umfeld (z.B Hotel) ist mit strengen Quarantänemaßnahmen zu rechnen.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen.

Alle Reisenden unter vier Wochen Reisezeit sollen einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben. Bei Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen soll gemäß WHO eine Impfung vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise sichergestellt werden, siehe Merkblatt Poliomyelitis. Eine Durchführung von Kontrollen des Impfstatus bei Ausreise aus Myanmar ist derzeit nicht bekannt.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit insbesondere in den Regenperioden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Myanmar besteht ganzjährig ein Malariarisiko. Im nördlichen Drittel zwischen Indien und China sowie in der westlichen Region von der Grenze zu Bangladesch bis Sandoway und der östlichen Region an der Grenze zu Thailand liegt ein hohes Risiko vor. Im Norden, Nordosten und Nordwesten sowie im Süden entlang der Grenze zu Thailand besteht eine geringes Risiko und in den zentralen Regionen und Höhenlagen über 1.000m ein minimales Risiko. Rangun und Mandalay gelten als malariafrei, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt über nachtaktive Stechmücken. Erkrankungen beim Menschen sind selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente zur Behandlung einer JE, siehe Merkblatt Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich ggf. impfen.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Myanmar nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Vogelgrippe/Aviäre Influenza

Auch in Myanmar tritt die die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe“) auf.

  • Verzichten Sie auf  Kontakt mit Vögeln und Geflügel sowie insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten.
  • Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlichten aktuellen Informationen für Reisende zur Vogelgrippe.

Tuberkulose

Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englisch-/französischsprechende Ärzte.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt – viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Quelle: Auswärtiges-Amt

Motorrad mieten San Francisco

Motorrad mieten Denver

Motorrad mieten in Miami

Motorrad mieten Chicago

Motorrad mieten Orlando

Motorrad mieten Las Vegas

Motorrad mieten Los Angeles

Motorrad mieten USA