Aktuelles
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Ukraine zu erheblichen Beschränkungen des täglichen Lebens.
Bis mindestens zum 22. Mai 2020 sind die ukrainischen Grenzen für einreisende Personen geschlossen. Ausgenommen sind nur Ukrainer und ihre Familienangehörigen sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine. Einreisende müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Personen, die sich bei Einreise zur Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii doma“ („Дій вдома“) verpflichten, kann eine häusliche Quarantäne erlaubt werden. Die Anwendung ist in den jeweiligen Anwendungssammlungen (App Stores) frei erhältlich, steht aber bisher nur auf Ukrainisch zur Verfügung.
Sämtlicher regelmäßiger grenzüberschreitender sowie innerukrainischer Personenverkehr ist eingestellt. Fahrten über Land dürfen nur noch im PKW durchgeführt werden. Es finden unterwegs Gesundheitskontrollen statt. Sonderflüge von oder nach Kiew finden nur noch sporadisch statt. Die Grenzen zu den Nachbarländern sind geschlossen. Eine Ausreise für Deutsche und Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sowie deren mitreisende Familienangehörige ist auf dem Landweg nur über den von der ungarischen Regierung eröffneten humanitären Korridor über den Grenzübergang Tschop täglich zwischen 11 Uhr und 23 Uhr möglich. An der Grenze findet eine Gesundheitsuntersuchung statt. Verdachtsfälle unterliegen einer Quarantäne durch die ungarischen Behörden. Ungarn muss spätestens bis 5 Uhr morgens wieder verlassen werden.
Ebenfalls mindestens zum 22.Mai gelten zudem u.a. folgende Beschränkungen des täglichen Lebens:
- An öffentlichen Orten sind persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmaske oder Schutzmaske, einschließlich selbst hergestellter, zu tragen;
- Eine Gruppe von mehr als zwei Personen darf sich in der Öffentlichkeit nur aufhalten, wenn dies zur Betreuung und Unterstützung von Personen unter 14 Jahren durch Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigte, Erziehungsberechtigte, Pflegeeltern, Pflegeeltern und andere Personen nach dem Gesetz oder erwachsenen Verwandten des Kindes notwendig ist;
- Personen unter 14 Jahren dürfen sich in der Öffentlichkeit nur in Begleitung von Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigten, Erziehungsberechtigten, Pflegeeltern, Pflegeeltern, anderen Personen gemäß dem Gesetz oder erwachsenen Verwandten aufhalten;
- Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, außer Personen, die Maßnahmen zur Nichtverbreitung von COVID-19 durchführen oder die Tätigkeit von Objekten der kritischen Infrastruktur sicherstellen, müssen sich in häusliche Selbstisolation begeben.
- Es besteht die Pflicht einen Ausweis mitzuführen.
Seit dem 11.Mai sind neben Apotheken, Lebensmittelgeschäften, Tankstellen und Banken/Geldautomaten nun auch wieder sonstige Geschäfte und einige Dienstleistungsanbieter wie Friseursalons geöffnet. Restaurants und Kioske dürfen Gäste im Freien bewirten.
Beachten Sie bitte, dass regional weitere Beschränkungen bestehen können.
Für Fragen steht die Botschaft Kiew werktags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter +380 44 28 11 222 sowie per Mail unter covid-19@kiew.diplo.de zur Verfügung.
- Wenn Sie sich in der Ukraine aufhalten, bleiben Sie an Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort und stellen Sie sich auf einen längeren Aufenthalt ein.
- Verfolgen Sie aufmerksam die Medien und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
- Falls Sie sich krank fühlen, gehen Sie nicht zur Arbeit, bleiben Sie zuhause und nehmen Sie Kontakt zu einem Arzt oder Ärztin auf.
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und informieren Sie sich auf der Covid-19-Webseite des ukrainischen Ministerkabinetts über weitere Bestimmungen
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste der Botschaft um fortlaufend direkt informiert zu werden.
- Klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft, ob eine geplante Reise noch durchgeführt wird.
- Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus, insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen touristischen Reisen.
Sicherheit – Teilreisewarnung
Vor Reisen in die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk sowie in folgende regierungskontrollierte Gebiete entlang der sogenannten „Kontaktlinie“ wird gewarnt:
- im Donezker Gebiet: Landkreise (Rayon) Wolnowacha, Wolodarsk, Wuhlehirsk, Marjinka, Stadt Awdijiwka, Stadt Torezk, die südlichen Teile der Landkreise Kostjantyniwka (nicht: Stadt Kostjantyniwka) und Bachmut (nicht: Stadt Bachmut)
- im Luhansker Gebiet: Landkreise (Rayon) Popasna und Nowoajdar
Bei Reisen in andere Orte oder Landkreise der Gebiete Donezk und Luhansk wird um besondere Vorsicht gebeten.
Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten.
Terrorismus
Insbesondere in der Konfliktregion der Ost-Ukraine sind Anschläge und Entführungen, auch von ausländischen Journalisten und internationalen Beobachtern vorgekommen. Die Gefahr von Anschlägen kann auch in anderen Landesteilen nicht ausgeschlossen werden.
Innenpolitische Lage
Ost-Ukraine
Im Osten der Ukraine (Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk) finden seit dem Frühjahr 2014 bewaffnete Auseinandersetzungen statt. Teile dieser Verwaltungsbezirke werden derzeit nicht von der ukrainischen Regierung, sondern von separatistischen Kräften kontrolliert. Die ukrainischen Streitkräfte und die bewaffneten Kräfte der Aufständischen stehen sich an der sogenannten „Kontaktlinie“ gegenüber, an der es täglich zu Kampfhandlungen kommt.
Es besteht dort zudem die Gefahr von Minen und nicht explodierter Munition.
Die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete unterliegen nach ukrainischem Recht einem speziellen Zugangsregime. Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort derzeit nicht gewährt werden.
Krim
Die Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Betretenserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig, die nur unter bestimmten Voraussetzungen, keinesfalls jedoch für touristische Zwecke erteilt wird.
Eine Einreise auf die Krim über russisches Staatsgebiet, auch auf dem Luft- oder Seeweg, stellt einen Verstoß gegen ukrainische Gesetze (illegale Einreise) dar und zieht ein Einreiseverbot in die Ukraine sowie unter Umständen Strafverfolgung nach sich. Häfen und Flughäfen auf der Krim sind geschlossen.
Konsularischer Schutz kann auf der Krim derzeit nicht gewährt werden.
In Folge einer Auseinandersetzung im Schwarzen Meer Ende November 2018, bei der ukrainische Marineschiffe durch russische Grenzschutzboote beschossen und gekapert wurden, unterliegen Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren weiterhin verschärften Einreisebestimmungen, siehe Einreise und Zoll.
Übrige Landesteile
In den übrigen Landesteilen, insbesondere der Hauptstadt Kiew und anderen großen Städten kommt es regelmäßig zu auch größeren Demonstrationen. Auch wenn diese meist friedlich verlaufen, können gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden.
- Setzen Sie sich bei Reisen in die Gebiete Donezk und Luhansk möglichst vor Abreise mit dem Generalkonsulat Donezk (Dienstsitz Dnipro) in Verbindung.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist vergleichsweise niedrig. Trickdiebe sind häufig anzutreffen. Ausländer wurden vereinzelt beispielsweise mit dem Versprechen der Vermittlung von Bekanntschaften über das Internet angelockt, verschleppt und erst gegen Zahlung eines Lösegeldes wieder freigelassen.
Insgesamt ist ein gewisses Ansteigen der Gewaltkriminalität, insbesondere an schlecht einsehbaren und unübersichtlichen Orten, wie etwa Metrostationen, festgestellt worden.
In seltenen Fällen werden Übergriffe auf Ausländer verzeichnet, bei denen rassistische, fremdenfeindliche oder homophobe Motive nicht auszuschließen sind.
In Bars und Clubs kommt es vereinzelt auch zum Einsatz von K.o.-Tropfen und Kreditkartenbetrug.
In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen, was für ausländische Reisende gefährlich werden kann.
Relativ häufig wurden deutsche Kfz-Kennzeichen gestohlen. Nur mit der Verlustbescheinigung der Polizei und den Zulassungspapieren können bei der Zulassungsbehörde in Deutschland neue Kennzeichen beantragt werden. Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nicht ohne Kennzeichen bewegt werden.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
- Halten Sie ihr Handgepäck bei Durchsuchungen im Rahmen von Sicherheitskontrollen an Flughäfen im Auge und prüfen Sie nach Rückgabe den Inhalt noch vor Ort auf Vollständigkeit.
- Verschließen Sie bei einem Reifenwechsel sicherheitshalber die Fahrzeugtüren, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen.
- Halten Sie zur Ihrer eigenen Sicherheit bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer– insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht an.
- Kennzeichen sollten fest angebracht sein, Fahrzeuge sollten möglichst auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden.
- Bei einem Diebstahl von Kennzeichen erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde und informieren Sie die Versicherung.
- Nehmen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit unterwegs keine fremden Personen mit.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Vermeiden Sie Diskussionen über angeblich gefundene Geldbeträge, das Aufheben von Geldbeuteln oder ähnlicher, scheinbar verlorener Gegenstände und das Vorzeigen von Geldbeuteln.
- Lassen Sie Getränke in Bars und Clubs nicht unbeaufsichtigt.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Das Klima ist gemäßigt kontinental, subtropisch im südlichen Teil der Halbinsel Krim.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es im Osten und Süden der Ukraine aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Im Westen der Ukraine kann es in den Winter- und Frühlingsmonaten nach Schmelzen von Eis und Schnee zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt gute Eisenbahn- und Inlandsflugverbindungen. In Kiew, Charkiw und Dnipro existieren U-Bahnen.
In Tschernobyl ereignete sich 1986 ein Kernreaktorunfall. Die Umgebung von 30 km wurde zur Sperrzone erklärt. Die International Atomic Energy Agency IAEA informiert über den Unfall und seine Folgen. Der Besuch bedarf einer Erlaubnis und ist nur organisiert möglich.
Wegen schlechter Straßenverhältnisse, häufig fehlender Straßenmarkierungen und stellenweise unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Autobahnen 130 km/h, auf zweispurigen Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und seit Anfang 2018 in der Innenstadt 50 km/h.
Es gilt die 0,0-Promille-Grenze. Es kommt häufig zu Geschwindigkeitskontrollen.
Es gibt keine behindertengerechte Infrastruktur, auch nicht in öffentlichen Einrichtungen.
Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Ukrainische Polizisten haben kein Recht, Geldbußen oder Strafen in bar zu kassieren. Im Falle eines Verkehrsverstoßes erhalten Sie stets ein Strafmandat, das Sie vor der Ausreise aus der Ukraine bei einer Bank bezahlen müssen.
- Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land.
- Verhandeln Sie bei Taxifahrten vor Beginn der Fahrt über den Preis oder nutzen Sie eine der weit verbreiteten Smartphone-Apps.
- Bestehen Sie bei Zahlungen von Gebühren und Bußgeldern stets auf einer Quittung. Diese sollte neben dem Betrag auch die Rechtsgrundlage erkennen lassen.
- Bestehen Sie darauf, einen Vorgesetzen hinzuziehen oder verlangen Sie, dass auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle ein formelles Protokoll aufgenommen wird.
- Sollten Sie genötigt werden, notieren Sie sich Ort und Zeit des Geschehens, Namen und Dienstnummer des Beamten und informieren Sie die Anti-Korruptions-Abteilung des Innenministeriums.
- Unternehmen Sie Touren nach Tschernobyl nur organisiert und erkundigen Sie sich über die Sicherheitshinweise der State Agency of Ukraine on Exclusion Zone Management.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist für einen kurzfristigen Aufenthalt gültig und ausreichend.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in ukrainischer Sprache (möglichst mit notarieller Beglaubigung und Apostille) mit sich führen.
LGBTIQ
Homosexualität ist in der Ukraine seit 1991 nicht mehr strafbar. Dennoch bestehen, auch aufgrund der eindeutigen Positionierung der Kirchen, in der Gesellschaft weiterhin deutliche Vorbehalte gegen LGBTIQ-Personen. Gelegentlich kommt es im Zusammenhang mit LGBTIQ-Veranstaltungen zu Besetzungen von Veranstaltungsorten und Angriffe auf deren Teilnehmer. Die Polizei ist beim Schutz der Veranstaltungen in der Regel kooperativ, allerdings mangelt es häufig an anschließender Strafverfolgung.
Seit 2016 kam es bei der jährlichen Kyiv Pride (Equality March) mit mehreren Tausend Teilnehmern nicht mehr zu Zwischenfällen, da die Veranstaltung durch eine große Zahl von Ordnungskräften geschützt und Gegendemonstranten fern gehalten wurden. Auch in anderen Städten konnten öffentliche LGBTIQ-Veranstaltungen (Odessa, Cherson, Krywy Rih, Saporischschja u.a.) unter erheblichem Polizeischutz durchgeführt werden. Dennoch kam es in Einzelfällen nach den Veranstaltungen zu körperlichen Angriffen auf Teilnehmer.
Auf der von Russland annektierten Krim und in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk haben sich die Bedingungen für LGBTIQ-Personen drastisch verschlechtert, u.a. aufgrund der dortigen strafrechtlichen Verfolgung von „homosexueller Propaganda“. Transgender-Personen werden dort als psychisch krank stigmatisiert und diskriminiert.
- Seien Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit in der Öffentlichkeit zurückhaltend und vermeiden Sie den sichtbaren Austausch von Zärtlichkeiten.
- Im Zusammenhang mit LGTBIQ-Veranstaltungen folgen Sie den Ratschlägen der Veranstalter und verzichten Sie auf Sichtbarkeit vor und nach der Veranstaltung, auch durch Verzicht auf Symbolik.
- Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das Führen von Fahrzeugen im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluss wird konsequent bestraft. Entzieht sich der Fahrer einer medizinischen Untersuchung nach einer Routinekontrolle, kann dies mit bis zu ca. 700 Euro Strafe oder Führerscheinentzug für 3-4 Jahre geahndet werden.
Ein wiederholter Verstoß innerhalb eines Jahres wird mit Führerscheinentzug für 4-5 Jahre und Beschlagnahme des Kraftfahrzeuges oder 10-15 Tage Verwaltungsarrest plus Kfz-Beschlagnahme geahndet. Personen die bei einer Kontrolle ihren Führerschein nicht vorzeigen können, haben mit einer Strafe von ca. 1000 Euro und mit der Beschlagnahmung des Fahrzeuges zu rechnen.
Die Strafen bei Drogendelikten fallen in der Ukraine wesentlich höher aus als in Deutschland. Mehrjährige Gefängnisstrafen drohen bereits bei der Einfuhr, dem Besitz, dem Transport oder dem Eigenkonsum geringer Mengen weicher Drogen. Drogenschmuggel oder -handel mit Drogen innerhalb der Ukraine wird mit Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren bestraft.
Beim Fotografieren technischer Einrichtungen ist Vorsicht geboten. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund derartiger Fotos Anklage wegen Spionage erhoben wird. Bei einer darauf begründeten Verurteilung droht in der Ukraine eine Strafe von mindestens acht Jahren Haft.
Bei der Ausfuhr von Kunst- und Kulturgütern sowie Devisen, aber auch sonstigen Gegenständen ist Aufmerksamkeit geboten. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.
- Beachten Sie das Alkohol- und Drogenverbot beim Autofahren
- Halten Sie sich von Drogen fern
- Fotografieren Sie keine militärischen Einrichtungen
- Informieren Sie sich vor der Ausfuhr von in der Ukraine erworbenen Gegenständen bei den zuständigen Stellen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Hrywna (UAH). Überall im Land kann an Geldautomaten mit Bank- und Kreditkarten Geld abgehoben werden. Betreiber erheben hierfür teilweise Gebühren, Höchstbeträge für Abhebungen sind schwankend. Die Akzeptanz von Kreditkarten ist hoch. Mitgebrachte Euro-Banknoten können problemlos in die Landeswährung getauscht werden.
- Bitte achten Sie auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten ; gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen. Lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte.
- Behalten Sie Kreditkarten beim Zahlungsvorgang im Auge, um zu vermeiden, dass Kopien angefertigt werden.
- Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein.
- Nehmen Sie nie mehr als den Tagesbedarf an Bargeld mit.
- Beachten Sie die Regelungen zur Deviseneinfuhr.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja.
- Vorläufiger Reisepass: Ja.
- Personalausweis: Nein.
- Vorläufiger Personalausweis: Nein.
- Kinderreisepass: Ja.
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Einreisedokumente müssen am Tag der Einreise gültig sein. Falls ein Pass am Tag der Ausreise abgelaufen ist, kann ein Bußgeld verhängt werden.
Eine Einreise in die Ukraine mit verlorenen und später wiedergefundenen Reisepässen, deren Verlust der Polizei angezeigt wurde, ist in der Regel nicht möglich und führt zur Zurückweisung an der Grenze bzw. bei versuchter Einreise auf dem Luftweg in das Land des letzten Abflugs mit dem nächsten erreichbaren Flugzeug. Mit längerem, auch mehrtägigem Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens muss dabei gerechnet werden.
Seit Ende November 2018 unterliegen Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren einer verschärften Überprüfung des Reisezwecks in die Ukraine. Bei Unklarheiten soll ihnen in der Regel die Einreise in die Ukraine verweigert werden.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tage je 180 Tage kein Visum.
Die innerhalb des gleitenden halben Jahres vor dem Kontrolldatum in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt.
Wer länger als 90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt unabhängig vom Reisezweck ein Visum, das bereits vor Beginn der Reise bei der für seinen Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Die Einhaltung der 90-Tage-Regelung wird kontrolliert, die Verletzung der Regelung kann neben einer Bußgeldzahlung auch eine Einreisesperre nach sich ziehen. Einen Aufenthaltsrechner bietet der Staatliche Migrationsdienst.
Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin.
Erfassung biometrischer Daten
Bei Ein- und Ausreise von Personen ab 18 Jahren sollen biometrische Daten (insbesondere durch Scannen von Fingerabdrücken) erfasst werden, wovon auch deutsche Staatsangehörige betroffen sein können. Die Verweigerung kann zur Einreiseverweigerung führen.
Finanzierungsnachweis
Ausländer müssen bei der Einreise in die Ukraine eine finanzielle Absicherung für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Die Höhe der Absicherung ist als 20-facher Betrag des Existenzminimums (derzeit UAH 2007) für eine Person pro Monat bestimmt. Ausreichende Mittel für die Aufenthaltszeit + 5 Tage müssen nachgewiesen werden. Daraus ergibt sich je nach Wechselkurs (z.B. Juli 2019) ein Betrag von ca. 1.355,- Euro monatlich oder ca. 45,- Euro pro Tag + ca. 340,- EUR. Als Nachweis der finanziellen Absicherung gelten Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierung.
- Führen Sie entsprechende Nachweise mit.
Krankenversicherungspflicht
Für Reisende in die Ukraine besteht Krankenversicherungspflicht.
HIV-Test
Es gibt Rechtsvorschriften, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden.
Einreise mit Kfz
Bei der Einreise mit dem Pkw ist an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen. Als Nachweis für die rechtmäßig Fahrzeugnutzung, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mitführen. Diese sollte mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache versehen sein.
Außerdem ist für eine Einreise eine für die Ukraine gültige Kfz-Versicherung zwingend erforderlich. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr („Grüne Versicherungskarte“) erbracht werden, die von deutschen Versicherungen i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Aufenthaltsverlängerung
Personen, die ohne Visum in die Ukraine eingereist sind, können ihren Aufenthalt in der Ukraine nicht verlängern. Inhaber eines ukrainischen Visums, die länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchten, müssen spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf dieser 90 Tage die Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Dies erfolgt im Regelfall bei der für den Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle („WHIRFO“ – frühere Bezeichnung: „OWIR“). Nicht für alle ukrainischen Visaarten ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer möglich.
Reisen von Ausländern und Staatenlosen von und auf die Krim und die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk
Die Ein- und Ausreise von Ausländern und Staatenlosen auf die Krim und in die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk ist nur über einen regulären ukrainischen Grenzübergang oder die hierfür eingerichteten Kontrollpunkte in der Ukraine zulässig. Außerdem ist hierfür eine besondere Erlaubnis erforderlich. Details können folgenden Webseiten entnommen werden:
Eine anderweitige Einreise auf die Krim oder in diese Gebiete (z.B. über Russland) ohne vorheriges Passieren eines ukrainischen Grenzübergangs oder eines hierfür eingerichteten Kontrollpunkts ist strafbar.
Reisende, die auf anderen Wegen als über ukrainische Grenzübergänge auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine gereist sind, müssen daher bei ihrem nächsten Aufenthalt in der Ukraine mit Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in der Ukraine rechnen.
Einfuhrbestimmungen
Zuständig für Zollfragen hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr in die bzw. aus der Ukraine ist der Staatliche Fiskaldienst der Ukraine.
- Richten Sie Anfragen oder Beschwerden in ukrainischer oder russischer Sprache an das Departement für Informationen und Auskünfte
- Bei Beschwerden wegen vermeintlich rechtswidrigen Verhaltens von Zollbeamten (z.B. Korruption) wenden Sie sich bitte an den Service „Puls“, ebenfalls im Staatlichen Fiskaldienst, Tel.: +380 44 454 16 13 (aus dem Telefonnetz der Ukraine kann der Dienst auch unter 0800 501 007 erreicht werden).
Der ukrainische Zoll kann das von Ihnen mitgeführte Gepäck oder Teile davon beschlagnahmen, wenn dieses unrichtig deklariert wurde oder Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen deklarierungspflichtige Waren nicht angemeldet haben.
- Füllen Sie im Zweifelsfall eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise aus.
Es sind Fälle bekannt, in denen die nach den geltenden Regeln erforderliche Deklaration vom Zoll bei der Einreise nicht angenommen wurde. Bei der Ausfuhr der Güter wurden diese dann beschlagnahmt, weil sie bei der Einreise nicht deklariert worden sind.
- Lassen Sie sich in Zweifelsfällen die einschlägigen Gesetze zeigen und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die von Ihnen eingeführten Güter nicht deklariert werden müssen oder bestehen Sie darauf, dass Ihre Erklärung über eingeführtes Gepäck quittiert wird.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Privatpersonen dürfen bis zu 10.000 Euro (oder Äquivalent dieser Summe in anderer auch ukrainischer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar oder Schecks ohne Anmeldung ein- und ausführen. Darüber hinausgehende Beträge müssen deklariert werden. Bankmetalle bis zu 500 Gramm in Barrenform sind stets zu deklarieren.
Juristische Personen können durch einen Repräsentanten Bargeld in unbegrenzter Höhe ein- bzw. ausführen, eine Anmeldung der Beträge ist in jedem Fall notwendig. Bei Beträgen über 10.000 Euro ist stets ein Herkunftsnachweis (z.B. Bankbestätigung über die Barabhebung, nicht älter als 30 Tage) vorzulegen.
Einfuhr von Fahrzeugen
Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland können PKWs mit ausländischer Zulassung nur bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu dreißig Tagen Dauer ohne zusätzliche Formalitäten in der Ukraine benutzen. Ist ein Aufenthalt in der Ukraine von mehr als dreißig Tagen geplant, so sind weitere Schritte erforderlich. Nähere Auskünfte erteilen der ukrainische Zoll (zur Zollabfertigung) sowie die örtlichen Servicestellen des Ukrainischen Innenministeriums (hinsichtlich der Zulassungsnotwendigkeiten).
Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter aus der Ukraine
Die Ausfuhr folgender Kulturgüter ist strengstens untersagt:
- Kulturgüter, die im staatlichen Register der nationalen Kulturerrungenschaften erfasst sind,
- Kulturgüter, die zum nationalen Archivfond gehören,
- Kulturgüter, die zum Museumsfond der Ukraine gehören.
„Kulturgüter“ sind Objekte materieller und geistlicher Kultur, die eine künstlerische, geschichtliche, ethnographische oder wissenschaftliche Bedeutung haben.
In der Regel bestehen für die Ausfuhr von Gegenständen, die vor 1960 (Briefmarken vor 1991) entstanden sind, Genehmigungspflichten. Nähere Auskunft erteilt u.a. die Expertenkommission der Kiewer Stadtverwaltung. Die Anschrift lautet: wul. Tarasa Schewtschenka 3, Kiew, 2.Etage, Zi. 208 und 209, Telefon: +38044-2795647 und +38044-2795340. Weitere Expertenkommissionen gibt es in Lemberg, Czernowitz und Odessa.
Edelsteine (Amethyst, Topas, Aquamarin, Malachit, Türkis, Diamanten und Brillanten) dürfen generell nicht ausgeführt werden. Dasselbe gilt auch für Bernstein, Perlmutt, Korallen, Elfenbein und Intarsienarbeiten.
Es empfiehlt sich, alle ins Land eingeführten Kunst- und Wertgegenstände bei der Einfuhr durch die Spedition beim Zoll registrieren zu lassen (Vorlage von Fotos), um die Wiederausfuhr zu ermöglichen.
Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Heimtieren ist ein Heimtierausweis mit Mikrochipnummer und eine Liste der Schutzimpfungen wie insbesondere eine mindestens 30 Tage und maximal 365 Tage zurückliegende Tollwutimpfung und ein Antikörper-Titer-Test sowie ein max. 10 Tage altes Gesundheitszeugnis erforderlich.
- Bitte beachten Sie das entsprechende Merkblatt.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Die Ukraine hat europaweit eine der höchsten und am schnellsten wachsenden Raten an HIV-Neuinfektionen mit Schwerpunkt in den Städten.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Frühsommer-Meningoenzephalitis
Teile der Ukraine sind Risikogebiete für die durch Zecken übertragende Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Ein Risiko besteht v.a. in den Monaten April bis Oktober im Süden auf der von Russland annektierten Krim und in den nordwestlichen Landesteilen (spärliche Datenlage). Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt auch vor der in der Ukraine endemischen Virusvariante. Zecken können auch andere Krankheiten wie z.B. Borreliose übertragen.
- Suchen Sie den Körper nach Aufenthalten im Freien im o.e. Zeitraum sorgfältig nach Zecken ab und entfernen Sie diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten und ggf. impfen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In der Ukraine treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Merkblatt Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Radioaktive Risiken
Infolge des Reaktorunglücks von Tschernobyl wurden weite Gebiete stark radioaktiv belastet. Ein Aufenthalt in den meisten Landesteilen ist nach Auskunft des Bundesamts für Strahlenschutz inzwischen unbedenklich.
- Verzehren Sie aus Vorsorgegründen keine Pilze, Beeren, Süßwasserfische und Wild sowie einheimische Milchprodukten aus den belasteten Regionen. Auch Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung entspricht nicht immer westeuropäischem Standard. Außerhalb der großen Städte, insbesondere in den Konfliktregionen im Osten, ist sie häufig unzureichend. Die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste Hilfe) ist nicht immer gewährleistet. Nicht alle Ärzte und nur wenige Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt – viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“